Drucksache 16/2456 14. 06. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Juli 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Michael Wäschenbach (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Windkraft im Bereich Giebelwald/Siegtal I Die Kleine Anfrage 1603 vom 20. Mai 2013 hat folgenden Wortlaut: Auf einer öffentlichen Veranstaltung am 4. Mai 2013 in Kirchen äußerte sich Frau Ministerin Eveline Lemke zur möglichen Errichtung von Windkraftanlagen im Siegtal. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie ist die Anzahl und wie ist der konkrete Planungsstand (z. B. Höhe, Leistung, Zuwegung) der im Auftrag von Landesforsten Rheinland-Pfalz im Bereich des Siegtals (Giebelwald, Höhwald, Kreuzeiche) geplanten einzelnen Windkraftanlagen? 2. Wie gestaltete sich das Auswahlverfahren zur Planungsvergabe und welche Firmen haben Planungsaufträge für Windkraftan- lagen erhalten? 3. Wie bewertet die Landesregierung die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die infrastrukturschwache Region, in der versucht wird, einen sanften Tourismus auf Basis eines intakten einmaligen Landschaftsbildes (historische Freusburg, enges Siegtal, Höhenzüge ) aufzubauen? 4. Wie sollen die Konflikte und gesetzliche Hinderungsgründe bei der Herstellung der Zuwegung und beim Bau im Vogelschutzgebiet Westerwald und im FFH-Gebiet Giebelwald gelöst werden? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 13. Juni 2013 wie folgt beantwortet: Im Bereich des Giebelwaldes hat Landesforsten Rheinland-Pfalz landeseigene Flächen – vorbehaltlich erforderlicher öffentlich-rechtlicher Genehmigungen – zur Nutzung für Windenergie verpachtet. Unabhängig von den privat-rechtlichen Vereinbarungen steht das Verfahren genehmigungsrechtlich erst an, bisher wurden noch keine entsprechenden Genehmigungsanträge gestellt. Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Kleine Anfrage 1603 namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Nach aktueller Einschätzung und ohne Berücksichtigung der Ergebnisse ausstehender Gutachten und möglicher z. B. artenschutzrechtlich -bedingter Restriktionen erscheinen im Bereich Giebelwald ca. sieben und im Bereich Höhwald/Kreuzeiche ca. zwei Windenergieanlagen auf landeseigenen Waldflächen möglich. Zu Grunde gelegt wurden 2,3 MW-Anlagen mit einer Nabenhöhe von 145 m. Die Zuwegung erfolgt grundsätzlich über vorhandene Wege, die teilweise ausgebaut werden müssen. Zu Frage 2: Die Standorte zur Projektierung und Errichtung von Windenergieanlagen im Staatswald wurden nach einem transparenten und offenen Wettbewerb im Angebotsverfahren an die Firma Juwi Wind GmbH verpachtet. Zu Frage 3: Die Errichtung von Windkraftanlagen wird wie andere bauliche Eingriffe auch das Landschaftsbild verändern. Ob die mögliche Veränderung aus touristischer Sicht als störend empfunden wird und bestehende Planungen zur weiteren touristischen Entwick- Drucksache 16/2456 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode lung beeinflussen, kann nur im konkreten Einzelfall geprüft werden. Bei der Ausweisung von Vorranggebieten und Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen sind durch die regionalen und örtlichen Entscheidungsträger auch Natur- und Umweltschutzaspekte zu berücksichtigen. Die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) IV, Kapitel Erneuerbare Energien stellt hierfür geeignete Regelungen bereit. Zu Frage 4: In Vogelschutz- und FFH-Gebieten sind Windenergieanlagen zulässig, soweit die Errichtung und der Betrieb der Anlagen nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann. Hierbei sind auch planerische und technische Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von möglichen Beeinträchtigungen zu berücksichtigen. Bei der Prüfung der Verträglichkeit wird hinsichtlich der windkraftempfindlichen Vogel- und Fledermausarten das von der Staatlichen Vogelschutzwarte und vom Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht erarbeitete Gutachten (Naturschutzfachlicher Rahmen zum Ausbau der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz) zugrunde gelegt. Nach diesem Gutachten wird das Konfliktpotenzial für das FFH-Gebiet Giebelwald und das Vogelschutzgebiet Westerwald als mittel bis hoch angegeben. Darüber hinaus gelten die allgemeinen naturschutzfachlichen Anforderungen der Eingriffsregelung und des Artenschutzes, die vorhabenspezifisch und systematisiert abzuarbeiten sind. Ulrike Höfken Staatsministerin