Drucksache 16/2457 14. 06. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Juli 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Michael Wäschenbach (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Windkraft im Bereich Giebelwald/Siegtal II Die Kleine Anfrage 1604 vom 20. Mai 2013 hat folgenden Wortlaut: Auf einer öffentlichen Veranstaltung am 4. Mai 2013 in Kirchen äußerte sich Frau Ministerin Eveline Lemke zur möglichen Errichtung von Windkraftanlagen im Siegtal. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Einnahmen kalkuliert die Landesregierung aus den Pachterlösen der Windräder in den nächsten zwanzig Jahren und wie beteiligt sie die Kommunen vor Ort hieran? 2. Warum wurden mit der zuständigen Genehmigungsbehörde, der Kreisverwaltung Altenkirchen, bislang noch keine (Abstim- mungs-)Gespräche geführt oder Informationen mitgeteilt? 3. Den Verbandsgemeinden sind wegen offener LEP IV-Regelungen (u. a. Kriterien für Natura 2000-Gebiete) die Kosten für Gut- achten etc. aufgebürdet. Ist hier eine Kostenerstattung durch das Land vorgesehen? 4. Wer trägt die Kosten der Rechtsstreite und weiteren Gutachten im Fall möglicher Normenkontrollverfahren und sonstiger Ver- fahren gegen die Flächennutzungsplanung? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 13. Juni 2013 wie folgt beantwortet: Im Bereich des Giebelwaldes hat Landesforsten Rheinland-Pfalz landeseigene Flächen – vorbehaltlich erforderlicher öffentlich-rechtlicher Genehmigungen – zur Nutzung für Windenergie verpachtet. Unabhängig von den privat-rechtlichen Vereinbarungen steht das Verfahren genehmigungsrechtlich erst an, bisher wurden noch keine entsprechenden Genehmigungsanträge gestellt. Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Kleine Anfrage 1604 namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Für den Fall der Genehmigung ist als Mindestpacht pro errichtete Windenergieanlage im Bereich Giebelwald 70 000 €/a und im Bereich Höhwald/Kreuzeiche 72 000 €/a für die nächsten 20 Jahre vereinbart. Das Land Rheinland-Pfalz ist grundsätzlich bereit, sich an kommunalen Solidargemeinschaften zu beteiligen, soweit diese in angemessener Weise die Zielsetzung der geregelten Entwicklung der Windenergie verfolgen und zu den Konditionen, die die Gemeinden untereinander vereinbart haben. Das Land möchte hierbei hinsichtlich der Beteiligungsbeträge wie eine Kommune gestellt werden . Die Abführung des Landes ist allerdings in der Regel auf 20 % der Einnahmen begrenzt. Zu Frage 2: Ein entsprechender Informationsaustausch erschien dem zuständigen Forstamt zum gegenwärtigen Verfahrensstand nicht erforderlich . Das Forstamt hat auf Einladung den Bauausschuss der betroffenen Verbandsgemeinde Kirchen ausführlich über seine Absichten informiert . Bei Bedarf und auf Wunsch besteht die Möglichkeit, auch die Kreisverwaltung bereits im Vorfeld umfassend über den Sachstand zu informieren. Drucksache 16/2457 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Eine Kostenerstattung durch das Land ist nicht vorgesehen. Zu Frage 4: Im Falle eines Rechtsstreites entscheidet das zuständige Gericht in einer Kostengrundentscheidung, welche Partei welchen Anteil der Prozesskosten zu tragen hat. Ulrike Höfken Staatsministerin