Drucksache 16/2458 14. 06. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Brigitte Hayn (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Fachärztliche Bereitschaftsdienste Die Kleine Anfrage 1612 vom 24. Mai 2013 hat folgenden Wortlaut: Zurzeit wird der vertragsärztliche Bereitschaftsdienst in Rheinland-Pfalz neu strukturiert und organisiert. Eine Analyse des fachärztlichen Bereitschaftsdienstes soll sich laut Kassenärztlicher Vereinigung (KV) anschließen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche fachärztlichen Bereitschaftsdienste sind derzeit installiert? 2. Wo befinden sich die jeweils KV-organisatorisch zuständigen Dienste für die Bürgerinnen und Bürger in Neustadt an der Wein- straße, VG Lambrecht und Haßloch? 3. Welche Fallzahlen liegen für die einzelnen Standorte vor (binnen einer Woche, eines Monats, eines Jahres in 2008, 2010, 2012)? 4. Wie sieht die personelle Ausstattung des fachdienstlichen Bereitschaftsdienstes an den angegebenen Standorten aus? 5. Welche anderen Standorte steuern die Menschen aus der beschriebenen Region zu Dienstzeiten der fachärztlichen Bereitschaft außerdem an? 6. Welche Gründe gibt es nach Erkenntnissen der Landesregierung hierfür? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 13. Juni 2013 wie folgt beantwortet: § 75 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch weist den Kassenärztlichen Vereinigungen die Aufgabe der Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zu – auch zu den sprechstundenfreien Zeiten in Rahmen des sogenannten Notdienstes. Dieser Notdienst ist nicht zu verwechseln mit der notärztlichen Versorgung im Rahmen des Rettungsdienstes. Die vertragsärztliche Versorgung gliedert sich nach § 73 Abs. 1 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in die hausärztliche und in die fachärztliche Versorgung. Außerhalb der regulären Sprechstundenzeiten ist der ärztliche Bereitschaftsdienst für die Behandlung akuter Gesundheitsstörungen zuständig, die aus Sicht der Patientinnen und Patienten keinen Aufschub bis zur nächsten regulären Sprechstundenzeit einer niedergelassenen Praxis erlauben. Der ärztliche Bereitschaftsdienst wird von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz koordiniert. Er ist gegenwärtig entweder zentral mit Hilfe von Bereitschaftsdienstzentralen oder aber dezentral auf der Basis einer kollegialen Vertretungsorganisation der Ärzteschaft vor Ort organisiert. Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz beabsichtigt, bis Ende des Jahres 2013 alle allgemeinärztlichen Bereitschaftsdienstzentralen in die Trägerschaft der Kassenärztlichen Vereinigung zu überführen. Bei der Ausgestaltung des Bereitschaftsdienstes der Vertragsärzteschaft hat der Gesetzgeber der Kassenärztlichen Vereinigung einen großen Gestaltungsspielraum eingeräumt. Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz handelt hier eigenverantwortlich. Die Landesregierung kann keine fachlichen Vorgaben machen, sie könnte lediglich Rechtsverstöße beanstanden, die aber nicht erkennbar sind. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Juli 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2458 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu 1.: Derzeit sind noch keine fachärztlichen Bereitschaftsdienste bei der Kassenärztlichen Vereinigung installiert. Die Kassenärztliche Vereinigung hat aber angekündigt, sich des Themas „Fachärztliche Bereitschaftsdienste“ nach Abschluss des gegenwärtigen Umstrukturierungsprozesses der allgemeinen Bereitschaftsdienste anzunehmen. Zu 2. und 3.: Den Bürgerinnen und Bürgern steht es frei, sich im Falle einer akuten Gesundheitsstörung außerhalb der Sprechstundenzeiten an eine Bereitschaftsdienstzentrale ihrer Wahl zu wenden. Die nächstgelegene Bereitschaftsdienstzentrale für Neustadt an der Weinstraße , für die Verbandsgemeinde Lambrecht und für Haßloch ist die Bereitschaftsdienstzentrale in Neustadt am Krankenhaus Hetzelstift. Fallzahlen zur Inanspruchnahme der Bereitschaftsdienstzentrale Neustadt liegen der Landesregierung nicht vor. Zu 4.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu 5. und 6.: Die Bereitschaftsdienstzentralen erheben nicht, aus welchen Regionen ihre Patientinnen und Patienten kommen, sodass keine Aussagen zu Patientenströmen im Bereitschaftsdienst möglich sind. Alexander Schweitzer Staatsminister