Drucksache 16/2463 17. 06. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. Juli 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Bettina Dickes (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Förderschullehrer Die Kleine Anfrage 1611 vom 16. Mai 2013 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Derzeit sind 600 Förderlehrer abgeordnet an Schwerpunktschulen. Gleichzeitig werden ca. 25 % Kinder mit sonderpädagogi- schem Förderbedarf an eben diesen Schwerpunktschulen beschult. Wie ist aktuell die Schüler-Lehrer-Relation von Integrationskindern und Förderlehrern? 2. Wie viele Förderlehrer müssten bei einer Integrationsquote von 40 % an Schwerpunktschulen unterrichten, um die aktuelle Schüler-Lehrer-Relation zu halten bzw. zu verbessern? 3. Die Landesregierung plant eine zusätzliche Zuweisung von 200 Förderlehrern an die Schwerpunktschulen. Wie viele Lehrerstellen müssten zusätzlich von Förderschulen abgeordnet werden, um bei einer Inklusionsquote von 40 % die aktuelle SchülerLehrer -Relation zu erhalten? 4. Wie viele Klassenminderbildungen müsste es an Förderschulen geben, wenn die Anzahl an Förderlehrern wegen der Abordnung an Schwerpunktschulen dort nicht mehr zur Verfügung stünde? 5. Laut Großer Anfrage (Drucksache 16/1789) haben ca. 85 % der Integrationskinder an Schwerpunktschulen den Förderschwerpunkt Lernen. Um welche Zahl würde sich auf dieser Grundlage bei einer Inklusionsquote von 40 % prognostisch die Zahl der Schülerinnen und Schüler an den Förderschulen verringern – absolut und prozentual? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 17. Juni 2013 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Im Schuljahr 2012/2013 liegt der Inklusionsanteil bei 24,9. Gemäß dem Konzept der Landesregierung werden die Angebote des inklusiven Unterrichts an Regelschulen bis 2016 so ausgebaut, dass dem uneingeschränkten Wahlrecht der Eltern Rechnung getragen werden kann und ein Inklusionsanteil von 40 % möglich ist. Zur Ermittlung des Personalbedarfs wird eine Pauschale angewandt, die darauf abzielt, die Schulen bei der Weiterentwicklung ihres inklusiven Unterrichts zu unterstützen. Als Richtgröße für die Ermittlung des Budgets für Schwerpunktschulen dienen die Gesamtschülerzahl der Schule, der Anteil der Integrationsschülerinnen und -schüler und ggf. ein Bedarf für die Umsetzung besonderer Konzepte. Im Primarbereich wird zusätzlich die Zahl der zu bildenden Klassen berücksichtigt. Da der Unterstützungsbedarf einer neu ernannten Schwerpunktschule beim Einstieg in diesen Auftrag größer ist, wird ihr in der Regel eine Förderschullehrerstelle zugewiesen , auch wenn erst eine geringe Anzahl von Integrationsschülerinnen und -schülern am Unterricht teilnimmt. Die weitere Zuweisung orientiert sich unter Berücksichtigung des Förderbedarfs an der Belegung der für Integrationsschülerinnen und -schüler zur Verfügung stehenden Plätze. Sind mehr als 80 % dieser Plätze besetzt, erhält die Schule eine Pauschalzuweisung, die sich nach folgender Formel berechnet: Die Schwerpunktgrundschule erhält 18 Lehrerwochenstunden als Sockelzuweisung plus 2,5 Lehrerwochenstunden pro Klasse und 0,2 Lehrerwochenstunden pro Schüler/-in. Für die Schwerpunktschule in der Sekundarstufe I stehen 37 Lehrerwochenstunden als Sockelzuweisung und 0,2 Lehrerwochenstunden pro Schüler/-in zur Verfügung. Drucksache 16/2463 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Inklusiver Unterricht ist ein Auftrag für die gesamte Schule und aller dort tätigen Lehrkräfte. An Schwerpunktschulen wird dem inklusiven Gedanken dadurch Rechnung getragen, dass Regelschul- und Förderschullehrkräfte in gemeinsamer Verantwortung einen förderlichen Unterricht für alle Kinder und Jugendlichen organisieren und dabei jeweils ihre berufsspezifischen Kompetenzen einbringen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Relation beträgt 5,66 Integrationsschülerinnen und -schüler je Förderschullehrkraftstelle. Zu den Fragen 2 bis 4: Ein möglicher Inklusionsanteil von 40 % wird vorrangig durch die regionale, bedarfsgerechte Verdichtung des Netzes an Schwerpunktschulen und deren stärkerer Auslastung ermöglicht. Dafür stellt die Landesregierung 200 Vollzeitlehrereinheiten zur Verfügung. Der Personalbedarf wird u. a. davon bestimmt, wie die Eltern ihr uneingeschränktes Wahlrecht in einzelnen Regionen wahrnehmen. Es gibt keine Grundlage für die Annahme, dass es zu Klassenminderbildungen an Förderschulen aufgrund der Abordnung von Förderschullehrkräften an Schwerpunktschulen kommen wird. Zu Frage 5: Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird im Rahmen der in Vorbereitung befindlichen Schulgesetzänderung ein Wahlrecht zwischen Förderschulen und inklusivem Unterricht in Regelschulen eingeräumt. Die Landesregierung hält den o. g. Inklusionsanteil von 40 % als Ergebnis dieses Elternwahlrechts in dieser Legislaturperiode für realistisch. Da mit dem steigenden Inklusionsanteil eine Verschiebung der prozentualen Anteile bezogen auf die Förderschwerpunkte einhergehen kann, sind statistische Hochrechnungen, welche lediglich die derzeitige Fördersituation fortschreiben, nicht sachgerecht. In Vertretung: Hans Beckmann Staatssekretär