Drucksache 16/2477 20. 06. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. Juli 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Pia Schellhammer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Verteilaktion der „Schulhof-CD“ in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 1649 vom 6. Juni 2013 hat folgenden Wortlaut: Wiederholt verteilt die „JN Rheinland & Pfalz“ ( Jugendorganisation der NPD) die „Schulhof-CD JN Rheinland & Pfalz – Aktivis - mus – Bildung – Gemeinschaft“ an Schulen in Rheinland-Pfalz. Aufgrund eines Antrags durch das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz wurde diese CD von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) am 30. April 2013 als jugendgefährdend eingestuft und die CD als indiziert aufgenommen. Damit unterliegt die Schulhof-CD der Verbreitungs- und Werbebeschränkung des § 15 Jugendschutzgesetz (JuSchG). Eine Verteilung an Kinder und Jugendliche stellt eine Straftat gem. § 27 Abs. 1 JuSchG dar. Die LandesschülerInnen-Vertretung (LSV) und das Netzwerk für Demokratie und Courage Rheinland-Pfalz (NDC) haben mit der Aktion „Brauner Müll in die Tonne!“ auf die Akti vi täten der JN aufmerksam gemacht und dazu aufgerufen, bei Verteilaktionen an Schulen umgehend Lehrkräfte, Ordnungsamt und Polizei zu informieren. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Fälle von Verteilaktionen der „Schulhof-CD“ der „JN Rheinland & Pfalz“ oder ähnlichen Organisationen sind der Landesregierung aus den vergangenen fünf Jahren bisher bekannt? 2. Wie sind diese regional verteilt? 3. Wie wird vor Ort von Seiten der Schule, des Ordnungsamts bzw. der Polizei auf diese Aktionen reagiert? 4. Wie bewertet die Landesregierung die Wirkung der „Schulhof-CD“ als Propaganda-Instru ment rechtsextremer Gruppierungen gegenüber Kindern und Jugendlichen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 18. Juni 2013 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Nach Erkenntnissen des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz hat die Jugendorganisation der NPD „Junge Nationaldemokraten ( JN)“ in den vergangenen fünf Jahren insgesamt vier Versuche unternommen, sogenannte „Schulhof-CDs“ an Schulen in Rheinland -Pfalz zu verteilen. Am 13. Mai 2011 verteilten Personen, welche T-Shirts mit der Aufschrift „Werde aktiv im nationalen Widerstand“ trugen, im Bereich der Integrierten Gesamtschule Rockenhausen selbstgebrannte CDs mit dem Titel „Heimatschutz Donnersberg“. Die Polizei hat diese CDs wegen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz sichergestellt. Der Inhalt der CD selbst war ohne strafrechtliche Relevanz. Am 26. Mai 2011 legten Unbekannte auf dem Schulhof des Gymnasiums in Maxdorf vor Schulbeginn ca. 300 Flyer mit rechtem Inhalt und zwei CDs aus. Die Schulleitung sammelte diese Gegenstände ein und übergab sie der Polizei. Es ließ sich letztlich nicht mehr klären, ob weitere CDs zur Verteilung gelangt sind. Auch hier enthielten die CDs keine strafrechtlich relevanten Inhalte. Drucksache 16/2477 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Am 26. April 2012 lag in der Auslage einer Buchhandlung in Kaiserslautern eine „NPD Schulhof-CD“ mit dem Titel „Hier kommt der Schrecken aller linken Spießer und Pauker“ aus. Der Polizei liegen keine Informationen darüber vor, dass die CD auch verteilt wurde. Die Inhalte auch dieser CD waren strafrechtlich nicht relevant. Im März 2013 kündigte der JN Landesverband Rheinland & Pfalz mit Sitz in Kandel gegenüber den Schulleitungen in Germersheim , Speyer, Neustadt/Weinstraße, Kaiserslautern, Hauenstein, Bruchmühlbach-Miesau, Ramstein-Miesenbach, Trier und Worms schriftlich die Verteilung der Schulhof-CD „Aktivismus – Bildung – Gemeinschaft“ an. Den Schreiben an die Schulleitungen lagen jeweils eine CD bei. Die Anschreiben und CDs haben die genannten Schulen der Polizei zur Prüfung übergeben. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz hat diese CD nach vorangegangener Prüfung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien vorgelegt und einen Antrag auf Indizierung gestellt. Dem Antrag wurde stattgegeben und die Indizierung am 30. April 2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die CD ist in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen. Damit wird eine Verteilung dieser als jugendgefährdend eingestuften Medien an Schulen oder anderen Orten, die Kindern oder Jugendlichen zugänglich sind, unter Strafe gestellt. Bislang ist keine Verteilung dieser CDs an rheinland-pfälzischen Schulen bekannt geworden. Zu Frage 3: Sobald die Polizei von einer durchgeführten bzw. bevorstehenden „Verteilaktion“ solcher CDs Kenntnis erlangt, informiert das Landeskriminalamt umgehend alle Polizeiinspektionen des Landes und übermittelt diesen zugleich Hinweise über rechtliche Möglichkeiten und zu taktischen Maßnahmen für die Unterbindung einer Verteilung dieser CDs. In diesem Kontext wird regelmäßig auf die von Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur herausgegebene Broschüre mit „Rechtlichen und taktischen Hinweisen zur Bewältigung polizeilicher Einsatzlagen im Zusammenhang mit rechtsmotivierten/-extremistischen Versammlungen, Veranstaltungen und anderen Erscheinungsformen“ aufmerksam gemacht. Gleichzeitig informiert die beim rheinland-pfälzischen Verfassungsschutz angesiedelte „Präventionsagentur gegen Rechtsextremismus “ die Ordnungsbehörden der Kommunalverwaltungen und das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur. Von dort erfolgt die Sensibilisierung aller Schulen in Rheinland-Pfalz, verbunden mit der Bitte, die örtliche Polizeidienststelle zu informieren, sobald eine Verteilung von CDs festgestellt wird. Vor Ort schöpft die Polizei entsprechend der landesweit gültigen „Null-Toleranz-Strategie“ bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus alle rechtlichen Möglichkeiten aus, den Sachverhalt zu erforschen, eine Verteilung zu verhindern und bei Hinweisen auf Straftaten die Strafverfolgung sicherzustellen. Zu Frage 4: Das Medium Musik soll nach Einschätzung von Landeskriminalamt und Verfassungsschutz ein identitätsstiftender Faktor in der rechtsextremistischen Szene sein. Deshalb ist Musik seit Jahren ein wichtiges Instrument zur Verbreitung rechtsextremistischer Propaganda und der Rekrutierung von Jugendlichen. Neben dem Hören einschlägiger Tonträger soll der Besuch von rechtsextremistischen Konzerten dazu beitragen, auf subtile Weise ein Gemeinschaftsgefühl zu erzeugen und Jugendliche an die rechte Szene zu binden. Neben einer Ideologisierung streben Rechtsextremisten durch die Verbreitung von Rassenhass schürenden Liedtexten eine Radika - lisierung der Szeneangehörigen an. Roger Lewentz Staatsminister