Drucksache 16/2479 20. 06. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Michael Wäschenbach (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Hausnotruf Die Kleine Anfrage 1636 vom 3. Juni 2013 hat folgenden Wortlaut: Hausnotrufe können Leben retten. Oftmals bestehen Hemmnisse, diese schon in einer frühen Stufe des Altwerdens einzusetzen. Deshalb frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Wohlfahrtsverbände oder private Anbieter für Hausnotrufe gibt es in Rheinland-Pfalz? 2. Wie ist die regionale Aufteilung der Anbieter im Land? 3. Wie ist die Kostenbandbreite und bei welchen Pflegebedürftigkeiten (Pflegestufe) besteht eine Zuschuss- bzw. Erstattungspflicht? 4. Wie gestaltet sich die Bilanz bzw. die Kosten-Nutzen-Bewertung im Hinblick auf einen weiteren Ausbau von Hausnotrufen? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 19. Juni 2013 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Gemäß § 78 Abs. 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch schließt der Spitzenverband Bund der Pflegekassen mit den Leistungserbringern oder deren Verbänden Verträge über die Versorgung der Versicherten mit Pflegehilfsmitteln, zu denen auch Hausnotrufgeräte gehören. Derzeit hat der GKV-Spitzenverband bundesweit mit insgesamt 2 253 freigemeinnützigen und privaten Anbietern Verträge geschlossen. Auf Rheinland-Pfalz entfallen allein 125 Vertragsschlüsse mit regionalen Anbietern. Mit wie vielen Angeboten die Leistungserbringer ASB, DRK, Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser in Rheinland-Pfalz vertreten sind, kann nicht verifiziert werden, da in diesen Fällen der Vertragsschluss mit den Bundesverbänden erfolgte. Zu 2.: Aus dem Verzeichnis des GKV-Spitzenverbandes ergibt sich, dass sich die regionalen Anbieter über 40 Kommunen quer durch Rheinland-Pfalz verteilen. Hinzu kommen noch die vier Verbände, deren Angebote aufgrund des Vertragsschlusses auf Bundesebene keiner Region zugeordnet werden können. Zu 3.: Hausnotrufsysteme kommen in Frage bei allein lebenden oder über weite Teile des Tages allein lebenden Pflegebedürftigen, die einer Pflegestufe zugeordnet sind und die mit handelsüblichen Telefonen in Notsituationen keinen Hilferuf absetzen können beziehungsweise bei denen aufgrund des Krankheits- beziehungsweise Pflegezustandes jederzeit der Eintritt einer derartigen Notsituation erwartet werden kann. Der Anspruch besteht auch dann, wenn der Pflegebedürftige mit einer Person in häuslicher Gemeinschaft lebt, die jedoch aufgrund ihrer körperlichen und/oder geistigen Einschränkungen im Fall einer Notsituation nicht in der Lage ist, einen Hilferuf selbstständig abzusetzen. Die Pflegekassen bezuschussen die einmaligen Installationskosten mit 10,26 Euro und die monatlichen Kosten für die HausnotrufBasisversorgung mit 18,36 Euro, wenn der Anbieter ihr Vertragspartner ist. Die Kostenerstattung müssen die Betroffenen bei ihrer Pflegekasse selbst beantragen. Sofern sich die Basis-Hausnotrufversion an den von den Pflegekassen zu gewährenden Zuschüssen orientiert, ist sie für die Betroffenen kostenlos, darüber hinausgehende Leistungen sind von den Betroffenen selbst zu zahlen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. Juli 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2479 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die monatlichen Kosten für die Hausnotruf-Basisversorgung liegen zwischen circa 14 und 25 Euro. Die einmaligen Anschlusskosten haben eine Bandbreite von 6,80 bis 78 Euro. Darüber hinaus können die Betroffenen Zusatzleistungen – wie beispielsweise Schlüsselverwahrung (29 bis 50 Euro monatlich), Notrufschaltung (3 bis 35 Euro monatlich) oder Sturzmelder und Fallsensoren (6,80 bis 10 Euro monatlich) – erhalten. Zu 4.: Die Entscheidung über das Ob und den Umfang von Hausnotruf-Angeboten obliegt allein den Leistungserbringern. Das Land Rheinland -Pfalz oder die Pflegekassen haben somit keinen Einfluss auf das Anbieterverhalten. Dem Ministerium liegen jedoch keine Informationen vor, die auf fehlende Angebote in bestimmten Regionen von Rheinland-Pfalz hinweisen. Da Hausnotrufgeräte nach dem „Bundeseinheitlichen Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis“ zu den anerkannten Pflegehilfsmitteln gehören und daher von den Pflegekassen bis zu dem bereits genannten Höchstbetrag finanziert werden, dürfte mit dem Angebot von Hausnotrufgeräten eine entsprechende Attraktivität für die Anbieterseite verbunden sein. Alexander Schweitzer Staatsminister