Drucksache 16/2481 21. 06. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. Juli 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dorothea Schäfer, Wolfgang Reichel und Gerd Schreiner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Hügelgrab im Ober-Olmer Wald Die Kleine Anfrage 1628 vom 29. Mai 2013 hat folgenden Wortlaut: 2011 hat die Generaldirektion Kulturelles Erbe – Direktion Archäologie Mainz – begonnen, einen Grabhügel aus der Hallstattzeit ca. sieben Jahrhunderte vor Christi mit ca. 80 m Durchmesser im Ober-Olmer Wald auszugraben. Im Herbst 2011 war ca. ein Drittel der Grabung/Grube offen und seit dieser Zeit steht dort ein Container sowie ein Zaun mit weiteren Hinweisen. In der Grube steht inzwischen viel Wasser, alles verfällt und das Gelände wird immer mehr von Gestrüpp überwuchert. Zeitgleich – 2011 – hat das ZDF begonnen, die Grabung zu filmen, außerdem fand zu den zahlreichen, aber geplünderten Hügelgräbern eine Ausstellung im ZDF statt. Insgesamt wurde das Projekt damals nicht nur von Forschern viel beachtet. Wir fragen deshalb die Landesregierung: 1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung vom zunehmenden Verfall der Ausgrabungsstätte? 2. Welche Stellenwert hat die Ausgrabungsstätte für die Landesregierung unter Berücksichtigung, dass seit Herbst 2011 keine wei- teren Aktivitäten stattgefunden haben? 3. Wann werden die Ausgrabungen fortgesetzt? 4. Wenn es sich aufgrund der zu findenden zentralen Grabkammer und Grabbeigaben – wie vermutet wird – um einen einmaligen Fund handelt, warum wird der zunehmende Verfall in Kauf genommen? 5. Wie bewertet die Landesregierung grundsätzlich die Arbeit der Archäologen vor dem Hintergrund, dass die einmalige Chance besteht, mehr aus der Vergangenheit und Geschichte für die heutige Generation zu erfahren und sichtbar zu machen? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 19. Juni 2013 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 4: Die von Mai 2011 bis August 2011 durchgeführte Untersuchung des Hügelgrabes, das einen Durchmesser von ca. 30 Meter hat, wurde in dem derzeit offen liegenden Bereich abschließend dokumentiert. Der archäologische Befund wurde freipräpariert, gezeichnet, fotografiert und das Fundmaterial entnommen. Somit ist kein Geschichtszeugnis an dieser Stelle zurückgeblieben. Dagegen liegt der bislang noch nicht untersuchte Bereich geschützt unter Erdreich. Es werden regelmäßige Kontrollen durchgeführt . Ein Verfall archäologisch wertvoller Funde und/oder Befunde findet nicht statt. Zu Frage 2: Der Ober-Olmer Wald gehörte zum militärischen Nutzungsgelände der US Army. Innerhalb des großräumig eingezäunten Bereiches befanden sich mehrere Hügelgräber. Nachdem das Gelände Mitte der 1990er Jahre wieder zugänglich war, zeigte sich, dass nur noch ein Hügel erhalten war. Der verbliebene Hügel war während der militärischen Geländenutzung durch einen Wegebau bereits zur Hälfte zerstört worden. Die Direktion Landesarchäologie der Generaldirektion Kulturelles Erbe entschloss sich daher zur Untersuchung des noch verbliebenen Hügelgrabrestes, um restliche Befundinformationen zu sichern. Drucksache 16/2481 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Geplant ist, die archäologische Geländearbeit in diesem Jahr abzuschließen. Aufgrund des geologischen Untergrundes lassen sich die noch vorhandenen Befunde jedoch nur bei sehr guter Witterung freilegen und dokumentieren. Bislang stand zu großen Teilen des Jahres und auch jetzt Wasser in der Fläche. Ein völliges Abtrocknen ist Voraussetzung für die Erdarbeiten. Zu Frage 5: Die Grabungstätigkeit der Direktion Landesarchäologie konzentriert sich in erster Linie auf Rettungsgrabungen, etwa im Rahmen von Baumaßnahmen. Forschungsgrabungen – wie im vorliegenden Fall – sind daher die Ausnahme. Dies liegt auch darin begründet , dass die Bodendenkmäler – soweit dies möglich ist – erhalten bleiben sollen und späteren Generationen möglicherweise Techniken einer zerstörungsfreien Erforschung der Bodendenkmäler zur Verfügung stehen. Bei Forschungs- wie Rettungsgrabungen werden alle Befunde sorgfältig dokumentiert. Diese Dokumentationen stehen für künftige Untersuchungen oder sonstige Vorhaben bereit. Doris Ahnen Staatsministerin