Drucksache 16/2485 25. 06. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. Juli 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Anna Neuhof (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Geocaching Die Kleine Anfrage 1629 vom 29. Mai 2013 hat folgenden Wortlaut: Geocaching ist eine moderne Form der Schatzsuche/Schnitzeljagd und insbesondere bei jungen Menschen und Familien beliebt. Das Interesse an Geocaching steigt deutschlandweit. Auch in rheinland-pfälzischen Wäldern kam es in den letzten Jahren vermehrt zur Suche sogenannter „Caches“-Schätze, die mit Hilfe von GPS-Empfängern und Koordinaten aus dem Internet gefunden und versteckt werden können. Geocaching ist jedoch nicht unumstritten und steht dabei in der Kritik, Natur- oder Denkmalschutz nicht einzuhalten. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie hoch ist die Nutzung von Geocaching in den Gebieten von Landesforsten und im Gemeinde- und Privatwald? 2. Wie schätzt die Landesregierung das Betreiben von Geocaching ein? 3. In welchen Gebieten in Rheinland-Pfalz kam es in den letzten Jahren zu Beeinträchtigungen von geschützten Lebensräumen oder zu Sachbeschädigungen? 4. Ist der Natur- und Artenschutz in einzelnen Gebieten gefährdet? 5. Betreuungsrechte können vom Grundstückseigentümer veranlasst werden, welche Aufgabe hat dabei Landesforsten Rheinland- Pfalz? 6. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, eventuelle Gefährdungen des Natur- und Artenschutzes entgegenzuwirken und in welcher Form? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 24. Juni 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Landesregierung liegen keine Daten über die Gesamtzahl der Geocaches im Land und über betroffene Waldbesitzer vor. Informationen liegen – wenn überhaupt – nur fragmentarisch und auf Internetseiten (über Geocaching-Plattformen) vor. So beträgt beispielsweise die Anzahl der Caches in Rheinland-Pfalz – gemessen an der nach User-Einträgen populärsten Geocaching-Seite – www.geocaching.com – 14 861 aktive Caches und 8 083 archivierte, d. h. stillgelegte oder dauerhaft gesperrte Caches. Sowohl bei der Anzahl der aktiven wie auch archivierten Caches ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass sich darunter ein unbestimmter Anteil von Multi-Caches (o. Ä.) befindet, wodurch sich die Zahlen insgesamt erhöhen dürften. Die Angaben zeigen also nur die untere Grenze des realen Bestandes auf. Zu Frage 2: Geocaching ist eine Freizeitaktivität, die nach draußen in die offene Landschaft führt und damit einen neuen Zugang zur Natur bieten kann. Durch die Bewegung und den Aufenthalt im Freien kann Geocaching eine positive Wirkung auf die körperliche und seelische Gesundheit haben. Bei Beachtung der notwendigen Verhaltensregeln sowie insbesondere der Vorgaben des Naturschutz- und Drucksache 16/2485 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode des Eigentumsrechtes handelt es sich um eine grundsätzlich naturverträgliche Erholungsform, die als neue Form der Natur nutzung zu traditionellen Formen wie Wandern, Radfahren oder Pilze sammeln hinzutritt. Diese Freizeitbeschäftigung zeichnet sich durch große Ähnlichkeit mit der traditionellen „Schnitzeljagd“ aus. Zu den Fragen 3 und 4: Konflikte durch Ausübung von Geocaching sind bislang vor allem aus den Forstämtern Koblenz, Rheinhessen und aus dem Forstamt Donnersberg bekannt. Sachbeschädigungen treten vor allem dann auf, wenn Caches auf Bäumen angebracht werden (Klettercaches). Durch das häufige Besteigen der Bäume werden diese beschädigt, was bis hin zum Absterben führen kann. Sind viele Caches in einem Waldgebiet konzentriert, wie im Falle des Forstamtes Koblenz, entstehen Schäden durch Zertrampeln der Waldverjüngung und der Bodenvegetation. Eine Gefährdung des Natur- und Artenschutzes kann vorkommen und wurde auch dokumentiert. So wurden z. B. Caches unmittel - bar an Brutflächen von gefährdeten Vogelarten angelegt. Außerdem wurden auch Caches in sensiblen Lebensraumtypen dokumentiert . Dies kann einerseits zum Abbruch des Brutgeschäfts und andererseits zur Zerstörung trittempfindlicher Biotope führen. Zu Frage 5: Das Legen eines Caches ist nur mit Zustimmung des Grundeigentümers zulässig. Das Aufsuchen der Caches ist dagegen vom Grund - eigentümer zu dulden, da es vom freien Waldbetretungsrecht gedeckt ist. Bekundet der Grundeigentümer, dass er einen Cache auf seinem Grundstück nicht haben will, ist dieser zu entfernen. Für Grundeigentümer besteht grundsätzlich die Möglichkeit, einen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB geltend zu machen und gegebenenfalls zivilrechtlich einzuklagen. Die Durchsetzung wird sich jedoch nur dann realisieren lassen, wenn die Identität des Cache-Owners ermittelt werden kann. Die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen bei Waldgrundstücken ist eine Angelegenheit des Waldeigentümers; insoweit kommt ein Tätigwerden des Forstamtes oder der Revierleitung nicht in Betracht. Etwas anderes gilt für die Durchsetzung berechtigter Beseitigungs- oder Unterlassungsansprüche im Wald. Insoweit könnte ein entsprechendes Tätigwerden den „sonstigen forstlichen Aufgaben“ nach § 9 Absatz 1 des Landeswaldgesetzes zugeordnet werden. Wenn Waldnutzer Anfragen oder Anträge zur Nutzung von Waldflächen stellen, wenden sie sich in der Regel an das Forstamt. Den meisten Waldnutzern sind die Waldbesitzverhältnisse nicht bekannt. Das Forstamt koordiniert dann gegebenenfalls mit anderen Behörden und den Waldbesitzenden die Beantwortung von Nutzungsanfragen. Zu Frage 6: Die gesetzlichen Bestimmungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) sind klar umrissen. Jedoch kann ein Verstoß nur geahndet werden, wenn dieser klar dokumentiert und der Verursacher bekannt ist. Dies ist beim Thema Geochaching sehr schwierig . Eine bessere Handhabe besteht über die einschlägigen Geochaching-Portale. Durch eine intensive Zusammenarbeit, die bereits besteht, können problematische Caches schnell und unkompliziert entfernt werden. Ferner gilt es, die einzelnen Geocacher über eine Öffentlichkeitsarbeit zu informieren und zu sensibilisieren. Ulrike Höfken Staatsministerin