Drucksache 16/2488 25. 06. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. August 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Axel Wilke (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Vertretungsverträge im Schuldienst in den Gemeinden Schifferstadt, Römerberg und der VG Dudenhofen Die Kleine Anfrage 1633 vom 31. Mai 2013 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Vertretungsverträge bestanden im Monat Mai 2013 an Schulen in der Stadt Schifferstadt, der Gemeinde Römerberg und der Verbandsgemeinde Dudenhofen (Angaben bitte nach Schularten, Art der Befristung [Befristung nach § 14 Abs. 1 TzBfG/§ 21 BEEG/§ 6 PflegeZG oder aber § 14 Abs. 2 bzw. 3 TzBfG] sowie Vollzeitäquivalenten gliedern)? 2. Wie viele Vertretungsverträge enden in den genannten Orten zum Beginn der Sommerferien Anfang Juli 2013 (Angaben bitte nach Schularten, Art der Befristung sowie Vollzeitäquivalenten gliedern)? 3. Wie viele Vertretungsverträge in den genannten Orten haben eine Laufzeit über die Sommerferien hinaus (Angaben bitte nach Schularten, Art der Befristung sowie Vollzeitäquivalenten gliedern)? 4. Wie haben sich die Ergebnisse der Fragen eins bis drei im Vergleich zu den Jahren 2011 und 2012 entwickelt? 5. Wie viele der von Frage 1 erfassten Lehrkräfte waren auch in diesen beiden Jahren bereits befristet beschäftigt? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 24. Juni 2013 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Unterricht an den rheinland-pfälzischen Schulen wird weit überwiegend von verbeamteten oder unbefristet beschäftigten Lehrkräften erteilt. Sofern diese Lehrkräfte vorübergehend nicht zur Verfügung stehen, z. B. wegen Mutterschutz, Elternzeit oder Erkrankung , werden zur Sicherung der Unterrichtsversorgung für die benötigte Zeit Beschäftigungsverhältnisse mit Vertretungskräften abgeschlossen. Diese Verträge sind notwendigerweise befristet, weil der zugrunde liegende Bedarf nur ein vorübergehender ist. Vor ihrem Abschluss wird geprüft, ob der Vertretungsbedarf auch anderweitig abgedeckt werden kann, z. B. durch Übernahme von Unterricht durch andere Lehrkräfte des Kollegiums. Demzufolge wird auch für jedes neue Schuljahr im Rahmen der Personal - planung geprüft, welcher Vertretungsbedarf weiter bzw. neu besteht. Ist die Dauer eines Vertretungsbedarfs nicht absehbar, weil sich z. B. die Dauer einer Erkrankung nicht abschätzen lässt, können in befristeten Vertretungsverträgen sogenannte „Doppelbefristungen“ vereinbart werden. Diese bewirken, dass das jeweilige Beschäftigungsverhältnis entweder mit Rückkehr der vertretenen Person endet oder mit Erreichen einer Höchstfrist, die je nach Bedarfslage bis sechs Wochen nach den Sommerferien betragen kann. Ist beispielsweise kurz vor Schuljahrsende absehbar, dass der Vertretungsbedarf im nächsten Schuljahr weiter besteht, kann die Lehrkraft über die Sommerferien (und ggf. über die genannte Sechswochenfrist ) hinaus beschäftigt werden. Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung, die Kontinuität der Versorgung mit Lehrkräften und deren Beschäftigungsbedingungen, insbesondere bei längerfristigem Vertretungsbedarf, zu verbessern. Deshalb wurde zum Schuljahr 2011/2012 ein Vertretungspool mit zunächst 200 dauerhaften Beamtenplanstellen eingerichtet. Weitere 100 Planstellen folgen zum kommenden Schuljahr. 2016 soll der Vertretungspool 1 000 unbefristete Planstellen umfassen. Das Konzept des Vertretungspools sieht vor, dass diese Lehrkräfte Drucksache 16/2488 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode drei Jahre für längerfristige Vertretungseinsätze von sechs Monaten oder mehr den Schulen in einer Region zur Verfügung stehen. Nach drei Jahren werden die Lehrkräfte dann fest an einer Schule eingesetzt. Der Ausbau des Vertretungspools hat – geplant und gewünscht – eine Reduzierung der Zahl der befristeten Beschäftigungsverhältnisse zur Folge. Der gesamte landesweit auftretende Vertretungsbedarf, insbesondere der kurzfristige, ist über einen solchen Pool allerdings nicht zu decken. Zeitlich befristete Vertretungsverträge werden daher auch künftig – wenn auch in deutlich geringerem Umfang – benötigt. Die bei der Beantwortung angegebenen Daten beinhalten auch die von den Schulen im Rahmen des Projekts Erweiterte Selbststän - digkeit (PES) abgeschlossenen Verträge zur Abdeckung von kurzfristigem Unterrichtsausfall. Mit den derzeit zur Verfügung stehen - den Auswertungsmöglichkeiten aus der bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) geführten, im Mai 2012 umgestellten Personaldatenbank ist eine Differenzierung noch nicht möglich. Stichtag der Datenerhebung ist der 3. Juni. Da aus der bis dahin geführten Datenbank Angaben zum Stichtag 3. Juni 2011 nicht mehr ableitbar sind, wurde auf eine andere Datenquelle zurückgegriffen, die Angaben zu den Vertretungslehrkräften zum Stichtag 1. Juni 2011 enthält. Diese beinhaltet jedoch entsprechend den damaligen Abfragemodalitäten nicht die PES-Lehrkräfte; diese Darstellung ist derzeit aus EDV-technischen Gründen nicht möglich. Bei der erbetenen Differenzierung nach Schularten werden in den Anlagen 1 bis 3 die derzeit bestehenden Schularten ausgewiesen. Da sich die Anfrage auch auf die Jahre 2011 und 2012 erstreckt, beziehen sich einzelne Angaben auch auf Vorgängerschularten der heutigen Schularten. Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 3: Die Anzahl der am Stichtag 3. Juni 2013 in den Gemeinden Schifferstadt, Römerberg und der Verbandsgemeinde Dudenhofen befristet beschäftigten Lehrkräfte sowie deren Beschäftigungsmodalitäten und Vertragslaufzeiten ergeben sich aus Anlage 1. Zu Frage 4: Die entsprechenden Angaben für die Jahre 2011 und 2012 ergeben sich aus den Anlagen 2 und 3. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen . Zu Frage 5: Wie in der Vorbemerkung dargestellt, wurde für die Auswertung der Daten aus dem Jahr 2011 auf eine andere Datenquelle zurückgegriffen als für die Jahre 2012 und 2013. Da die Datenquellen voneinander abweichende Vertragsarten (2011 ohne PES-Verträge, 2012 und 2013 incl. PES-Verträge) enthalten, ergäbe sich durch einen Abgleich keine verlässliche Information darüber, wie viele Lehrkräfte sowohl im Jahr 2011 als auch in einem oder beiden der Folgejahre an den jeweiligen Stichtagen beschäftigt waren. Für die Jahre 2012 und 2013 ist ein Abgleich möglich. Von den am Stichtag 3. Juni 2012 befristet beschäftigten Lehrkräften waren neun auch am Stichtag 3. Juni 2013 mit einem befristeten Vertrag beschäftigt. In Vertretung: Hans Beckmann Staatssekretär 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2488 Anlage 1 Jahr 2013 *) Zu Frage 1: 3 Verträge nach Verträge nach Schul- Anzahl der § 14 Abs. 1 TzBfg, In Vollzeit- § 14 Abs. 2 In Vollzeitart befristeten Verträge § 21 BEEG äquivalenten bzw. 3 TzBfG äquivalenten (incl. PES) oder § 6 PflegeZG BBS 0 0 0 0 0 FÖS 0 0 0 0 0 GS 21 20 12,7 1 0,2 GY 13 10 4,97 3 0,48 IGS 0 0 0 0 0 RS+ 10 7 5,51 3 1,25 Zu Frage 2: Anzahl der Verträge, Verträge nach Verträge nach Schul- die zu Beginn § 14 Abs. 1 TzBfg, In Vollzeit- § 14 Abs. 2 In Vollzeitart der Sommerferien § 21 BEEG äquivalenten bzw. 3 TzBfG äquivalenten befristet sind oder (incl. PES) § 6 PflegeZG BBS 0 0 0 0 0 FÖS 0 0 0 0 0 GS 12 12 6,42 0 0 GY 10 10 4,97 0 0 IGS 0 0 0 0 0 RS+ 9 7 5,51 2 1 Zu Frage 3: Anzahl der Verträge, Verträge nach Verträge nach Schul- die über die § 14 Abs. 1 TzBfg, In Vollzeit- § 14 Abs. 2 In Vollzeitart Sommerferien hinaus § 21 BEEG äquivalenten bzw. 3 TzBfG äquivalenten befristet sind oder (incl. PES) § 6 PflegeZG BBS 0 0 0 0 0 FÖS 0 0 0 0 0 GS 7 7 6,04 0 0 GY 1 0 0 1 0,11 IGS 0 0 0 0 0 RS+ 1 0 0 1 0,25 *) Bei der Auswertung der Daten kann aus EDV-technischen Gründen nicht zwischen längerfristigen Vertretungs - verträgen und PES-Verträgen unterschieden werden. Daher sind auch PES-Verträge mit kleinen Stundenumfängen und/oder kurzer Laufzeit enthalten. Drucksache 16/2488 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Anlage 2 Zu Frage 4: Jahr 2011 *) Angaben zu Frage 1: Verträge nach Verträge nach Schul- Anzahl der § 14 Abs. 1 TzBfg, In Vollzeit- § 14 Abs. 2 In Vollzeitart befristeten Verträge § 21 BEEG äquivalenten bzw. 3 TzBfG äquivalenten oder § 6 PflegeZG BBS 0 0 0 0 0 FÖS 3 3 2,19 0 0 GS 13 12 11 1 0,8 GY 5 5 1,67 0 0 IGS 0 0 0 0 0 RS+ 9 9 7 0 0 Angaben zu Frage 2: Anzahl der Verträge, Verträge nach Verträge nach Schul- die zu Beginn § 14 Abs. 1 TzBfg, In Vollzeit- § 14 Abs. 2 In Vollzeitart der Sommerferien § 21 BEEG äquivalenten bzw. 3 TzBfG äquivalenten befristet waren oder § 6 PflegeZG BBS 0 0 0 0 0 FÖS 3 3 2,19 0 0 GS 0 0 0 0 0 GY 4 4 0,75 0 0 IGS 0 0 0 0 0 RS+ 1 1 0,26 0 0 Angaben zu Frage 3: Anzahl der Verträge, Verträge nach Verträge nach Schul- die über die § 14 Abs. 1 TzBfg, In Vollzeit- § 14 Abs. 2 In Vollzeitart Sommerferien hinaus § 21 BEEG äquivalenten bzw. 3 TzBfG äquivalenten befristet waren oder § 6 PflegeZG BBS 0 0 0 0 0 FÖS 0 0 0 0 0 GS 13 12 11 1 0,8 GY 1 1 0,92 0 0 IGS 0 0 0 0 0 RS+ 8 8 6,74 0 0 *) Die Daten beziehen sich auf Vertretungslehrkräfte, die für längerfristige Vertretungen eingestellt wurden. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2488 5 Anlage 3 Zu Frage 4: Jahr 2012 *) Angaben zu Frage 1: Verträge nach Verträge nach Schul- Anzahl der § 14 Abs. 1 TzBfg, In Vollzeit- § 14 Abs. 2 In Vollzeitart befristeten Verträge § 21 BEEG äquivalenten bzw. 3 TzBfG äquivalenten (incl. PES) oder § 6 PflegeZG BBS 0 0 0 0 0 FÖS 1 1 0,29 0 0 GS 14 9 5,32 5 0,64 GY 8 5 2,79 3 0,51 IGS 0 0 0 0 0 RS+ 4 4 3,48 0 0 Angaben zu Frage 2: Anzahl der Verträge, Verträge nach Verträge nach Schul- die zu Beginn § 14 Abs. 1 TzBfg, In Vollzeit- § 14 Abs. 2 In Vollzeitart der Sommerferien § 21 BEEG äquivalenten bzw. 3 TzBfG äquivalenten befristet waren oder (incl. PES) § 6 PflegeZG BBS 0 0 0 0 0 FÖS 1 1 0,29 0 0 GS 4 3 0,12 1 0,04 GY 5 5 2,79 0 0 IGS 0 0 0 0 0 RS+ 4 4 3,48 0 0 Angaben zu Frage 3: Anzahl der Verträge, Verträge nach Verträge nach Schul- die über die § 14 Abs. 1 TzBfg, In Vollzeit- § 14 Abs. 2 In Vollzeitart Sommerferien hinaus § 21 BEEG äquivalenten bzw. 3 TzBfG äquivalenten befristet waren oder (incl. PES) § 6 PflegeZG BBS 0 0 0 0 0 FÖS 0 0 0 0 0 GS 9 6 5,2 3 0,4 GY 1 0 0 1 0,47 IGS 0 0 0 0 0 RS+ 0 0 0 0 0 *) Bei der Auswertung der Daten für das Jahr 2012 kann aus EDV-technischen Gründen nicht zwischen längerfristigen Vertretungsverträgen und PES-Verträgen unterschieden werden. Daher sind auch PES-Verträge mit kleinen Stundenumfängen und/oder kurzer Laufzeit enthalten.