Drucksache 16/2490 25. 06. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. Juli 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Christian Baldauf (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Informeller Hinweis der Staatsministerin Lemke an die Stadt Sinzig Die Kleine Anfrage 1632 vom 29. Mai 2013 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Personen (nach Funktionen) waren, außer der Ministerin, mit der Erstellung und der Versendung des Resolutionsent- wurfs befasst? 2. Welche Kosten sind dafür durch die Inanspruchnahme von Ressourcen des Ministeriums (Einrichtungen, Personal und Materi- al) entstanden? 3. In welchen weiteren Fällen haben die Ministerin bzw. die Leitungsebene des Ministeriums persönliche, informelle und vertrau- liche Texte unter Inanspruchnahme von Ressourcen des Ministeriums erstellt und erstellen lassen? 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Tatsache, dass ein Mitglied der Landesregierung Schreiben erstellt, die über Dritte an andere Teile der Landesregierung gehen? 5. Gibt es weiter Fälle im Land, in denen vom Ministerium Papiere an andere staatliche Institutionen verschickt wurden, die keine fachliche Empfehlung des Ministeriums darstellen; wenn ja, von wem, welche, mit welchem Inhalt? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 24. Juni 2013 wie folgt beantwortet: Seit 1972 führt Bodendorf, ein Stadtteil Sinzigs, die zusätzliche Bezeichnung „Bad“ als Teil seines Gemeindenamens und verwendet im Geschäftsverkehr die Art bezeichnung Kurort. Beides ist gemäß § 13 Absatz 2 des Kurortegesetzes, das ich als zuständige Ministerin vollziehe, davon abhängig, dass eine staatliche Anerkennung als Kurort besteht. Bad Bodendorf hat seit vielen Jahren einen massiven Rückgang der Kurinfrastruktur im Sinne des Kurortegesetzes zu verzeichnen. Eine solche Infrastruktur im Sinne von verschiedenartigen, leistungsfähigen Einrichtungen zur Anwendung der Kurmittel mit angemessener kurärztlicher und pflegerischer Betreuung und eine größere Anzahl von Kuranstalten sowie leistungsfähige Betriebe des Hotel- und Gaststättengewerbes ist jedoch nach § 12 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 2 Nummer 3 und 4 des Kurortegesetzes zwingende Voraussetzung, um die staatliche Anerkennung als Kurort nicht widerrufen zu müssen. Mit Schreiben vom 19. Juni 2013 hat das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung nach intensiver Prüfung der Stadt Sinzig mitgeteilt, dass das Prädikat „Heilbad“ widerrufen wird. Durch den Widerruf entfällt zusätzlich die Bezeichnung „Bad“ als Teil des Gemeindenamens. Da Bad Bodendorf wesentliche Voraussetzungen als Heilbad nicht erfüllt, konnte keine andere Entscheidung getroffen werden. Die Entscheidung ist mir nicht leicht gefallen. Ich bin Bürgerin von Bad Bodendorf und weiß, dass nach mehr als 40 Jahren das „Bad“ im Gemeindenamen den Einwohnerinnen und Einwohnern Bad Bodendorfs sehr ans Herz gewachsen ist. Zudem hat die touristische Bedeutung des Orts nicht abgenommen, dies zeigt sich u. a. an der Eröffnung neuer Premiumwanderwege wie z. B. dem Ahrsteig oder dem Rotweinwanderweg. Sinzig-Bad Bodendorf hat also großes Interesse am Namenserhalt des Zusatzes „Bad“. Drucksache 16/2490 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Gemäß § 1 Absatz 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz in Verbindung mit § 25 Absatz 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes soll die Behörde die Abgabe von Erklärungen, die Stellung von Anträgen oder die Berichtigung von Erklärungen oder Anträgen anregen, wenn diese offensichtlich nur versehentlich oder aus Unkenntnis unterblieben oder unrichtig abgegeben oder gestellt worden sind. Soweit erforderlich, hat die Behörde darüber hinaus Auskunft über die den Beteiligten zustehenden Rechte und die ihnen obliegenden Pflichten zu geben. Diese Beratung habe ich wahrgenommen, nachdem ich am 17. Mai 2013 im Bonner Generalanzeiger gelesen habe, dass der Hauptausschuss der Stadt Sinzig den Entwurf einer Resolution für den Namenserhalt Bad Bodendorfs in nicht öffentlicher Sitzung beschlossen habe. Der Stadtrat sollte den Resolutionsentwurf laut Generalanzeiger am 23. Mai 2013 beschließen. In diesem Entwurf hieß es unter anderem, dass bei meinem Haus für das laufende Widerrufsverfahren eine Fristverlängerung beantragt werden sollte, bis das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur über den Erhalt des Namenszusatzes „Bad“ entschieden habe. Dieses Verfahren hätte aus rechtlichen Gründen so nicht umgesetzt werden können, da schon eine Fristverlängerung im Widerrufsverfahren nicht möglich ist. Ich habe in einem Schreiben die Stadt Sinzig für die rechtliche Problematik sensibilisiert und eine Formulierungshilfe vorgeschlagen , die die Antragsmöglichkeit beim Innenministerium gemäß § 12 Absatz 1 Satz 2 des Kurortegesetzes berücksichtigt. Dies vorangestellt, beantworte ich die vorgenannte Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Formulierungshilfe wurde von mir persönlich handschriftlich verfasst. Das Dokument wurde nach Abtippen durch eine Schreibkraft durch meine persönliche Referentin per E-Mail an den Bürgermeister der Stadt Sinzig versandt. Zu Frage 2: Es entstanden nicht bezifferbare Kosten geringen Umfangs (Papier-, Personal- und Energiekosten). Nach Entwurf des kurzen Dokuments durch mich dauerte die Weiterbearbeitung im Stab wenige Minuten. Zu Fragen 3 und 5: Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung versendet täglich von jeder Ebene aus eine Vielzahl von persönlichen, informellen oder vertraulichen Schreiben, die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums erstellt und an staatliche und nicht staatliche Institutionen verschickt werden. Als Beispiele können genannt werden: – Einladungen zu Sitzungen und Besprechungen, – Protokolle von Besprechungen, – persönliche Anfragen an Veranstalter im Rahmen von Terminvorbereitungen der Hausleitung, – informelle Vorabentwürfe von Stellungnahmen, – vertrauliche Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen anderer Ministerien oder des Bundes, – eigene Gesetzesentwürfe im Rahmen von Ressortabstimmungen, – Anfragen an andere staatliche Institutionen, – Antworten auf Anfragen anderer staatlicher Institutionen, – Entwürfe von Pressemeldungen und Broschüren etc. Auch ist es aus der in der Vorbemerkung genannten Gründen gängige Praxis, dass eine Beratung oder Hilfestellung bei komplizierten Antragsverfahren erfolgt. Zu Frage 4: Die Landesregierung bewertet den Umgang Dritter mit vertraulichen Schreiben nicht. Eveline Lemke Staatsministerin