Drucksache 16/2492 25. 06. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. Juli 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Stephanie Nabinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Wiederanfahren der Atomkraftwerke Tihange 2 und Doel 3 Die Kleine Anfrage 1642 vom 6. Juni 2013 hat folgenden Wortlaut: Am 2. Juni 2013 plant die GDF Suez, die belgischen Reaktoren Tihange 2 und Doel 3 wieder anzufahren. Diese wurden im August 2012 von der belgischen Atomaufsichtsbehörde „Agence Fédérale de Contrôle Nucléaire (AFCN)“ heruntergefahren, nachdem man bei Routine kon trollen tausende kleine Risse in den Reaktorbehältern entdeckt hatte. Daher frage ich die Landesregierung: 1. Wurde die Landesregierung von den belgischen Behörden über diesen Schritt informiert? 2. Wie bewertet die Landesregierung die nachgewiesenen Mängel im Material der Druck be häl ter und deren Auswirkung auf die Sicherheit der Atomkraftwerke? 3. Liegen der Landesregierung kritische Gutachten bezüglich der Sicherheit dieser beiden Reak toren vor? 4. Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, ob sich die Bundesregierung mit der belgischen Regierung in dieser Angelegenheit in Verbindung gesetzt hat? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 21. Juni 2013 wie folgt beantwortet: Die belgischen Atomkraftwerke geben immer wieder Anlass zu Negativmeldungen. So zum Beispiel, als ein Leck im Brennelement - lagerbecken des Atomkraftwerks Tihange 1 im Jahr 2012 für Schlagzeilen sorgte. Von besonderer Schwere ist jedoch die Meldung des vergangenen Jahres, als bei Ultraschalluntersuchungen an den Reaktordruckbehältern der Atomkraftwerke Doel 3 und Tihange 2 zahlreiche Risse entdeckt wurden. Die belgische Atomaufsichtsbehörde hatte daraufhin den Weiterbetrieb untersagt und vom Betreiber der betroffenen Atomkraftwerke weitergehende Untersuchungen an den betroffenen Reaktordruckbehältern verlangt. Mittlerweile hat die belgische Atomaufsichtsbehörde einem Wiederanfahren der beiden AKW unter zusätzlichen Auflagen zugestimmt . Nach uns vorliegenden Berichten ist das Atomkraftwerk Doel 3 seit dem 3. Juni 2013 und das Atomkraftwerk Tihange 2 seit dem 7. Juni 2013 wieder am Netz. Die behördlichen Auflagen wären bei einem fehlerfreien Material der Reaktordruckbehälter nicht erforderlich. Die behördlichen Maßnahmen können daher auch als Indiz dafür angesehen werden, dass die zusätzlichen Auflagen eine vorhandene Unsicherheit bei der Bewertung der Materialfehler verringern soll. Die Risiken der Atomenergie lassen sich jedoch auch mit zusätzlichen technischen Maßnahmen niemals sicher beherrschen. Dies gilt in besonderem Maße für die alten Atomkraftwerke mit ihrem antiquierten technischen Design und den durch jahrzehntelange Nutzung beanspruchten Anlagensystemen. Das wird durch die erst nach Jahrzehnten Betriebsdauer festgestellten Risse im Reaktor - druckbehälter der belgischen AKW Tihange 2 und Doel 3 nachdrücklich bestätigt. Die Vorkommnisse in den belgischen Anlagen belegen aufs Neue, dass Atomkraft eine nicht beherrschbare Hochrisikotechnologie ist. Ich habe daher erneut Herrn Bundesumweltminister Altmaier nachdrücklich aufgefordert, dass sich die Bundesregierung für die sofortige und dauerhafte Abschaltung der Reaktoren einsetzt. Drucksache 16/2492 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Dies vorausgeschickt, beantworte ich die vorgenannte Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Landesregierung wurde von den belgischen Behörden nicht über das Anfahren der Atomkraftwerke Tihange 2 und Doel 3 informiert. Zu Frage 2: Die Landesregierung hält es aufgrund der festgestellten Materialfehler im Stahl der Reaktordruckbehälter von Tihange 2 und Doel 3 für nicht verantwortbar, diese Reaktoren wieder in Betrieb zu nehmen. Auch mit den zusätzlichen Auflagen der belgischen Atomaufsichtsbehörde ist nach Auffassung der Landesregierung der sichere Betrieb der Reaktoren nicht gewährleistet. Ich habe mich daher in dieser Angelegenheit nochmals an Herrn Bundesumweltminister Altmaier gewandt und ihn nachdrücklich aufgefordert, sich für die sofortige Abschaltung der Reaktoren einzusetzen. Zu Frage 3: Der Landesregierung liegen keine kritischen Gutachten bezüglich der Sicherheit dieser beiden Reaktoren vor. Zu Frage 4: Der Landesregierung ist bekannt, dass sich die Gesellschaft für Reaktorsicherheit im Auftrag des Bundesumweltministeriums (BMU) über die Ultraschalluntersuchungen an den beiden Reaktordruckbehältern informieren und dem BMU berichten soll. Eveline Lemke Staatsministerin