Drucksache 16/2495 25. 06. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Ingeborg Sahler-Fesel und Bettina Brück (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Betreuungsgeld Die Kleine Anfrage 1640 vom 6. Juni 2013 hat folgenden Wortlaut: Die Bundesregierung plant, das Betreuungsgeld durch eine Bildungssparkomponente beziehungsweise eine private Altersvorsorge zu erweitern. Der Gesetzentwurf sieht die Auf stockung des Betreuungsgeldes um monatlich 15 Euro vor, wenn die Bezieher es sich nicht bar auszahlen lassen, sondern für eine private Altersvorsorge oder für ein Studium beziehungsweise Ausbildung ihres Kindes ansparen und in eine entsprechende Versicherung investieren. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Haltung hat die Landesregierung grundsätzlich zum Betreuungsgeld? 2. Wie schätzt die Landesregierung das genannte Vorhaben ein? 3. Was würde die Regelung für Eltern bedeuten, deren Kinder eine Kindertageseinrichtung besuchen? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 25. Juni 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Betreuungsgeld ist eine bildungs- und sozialpolitisch verfehlte Maßnahme und sendet in vielfacher Hinsicht die falschen Signale . Es widerspricht auch den familienpolitischen Zielen der Bundesregierung, die sie im 7. Kinder- und Familienbericht formuliert hat: – wirtschaftliche Stabilität von Familien, – Förderung und Wohlergehen von Kindern, – Förderung einer Vereinbarkeit von Familie und Beruf und – Erfüllung von Kinderwünschen. Das Betreuungsgeld dient weder der wirtschaftlichen Stabilität von Familien, der Förderung von Kindern, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch der Steigerung der Geburtenrate. Es hat fatale Folgen für die Chancengerechtigkeit von Kindern, und zwar besonders für diejenigen, die auf eine Förderung außerhalb ihres Elternhauses stark angewiesen sind. Der Schlüssel zu Bildungserfolg und gesellschaftlicher Teilhabe ist frühkindliche Betreuung und Bildung von Anfang an. Jedes Jahr in der Kita zählt. Es ist allgemein bekannt, dass Kinder ihre sozialen Fähigkeiten in der Interaktion mit anderen Kindern entwickeln. Zu Frage 2: Das Betreuungsgeldergänzungsgesetz macht das Betreuungsgeld nicht besser. Zum einen soll die private Versicherungswirtschaft vom Betreuungsgeld profitieren, indem private Versicherungen zur Altersvorsorge mit einem Zuschlag belohnt werden. Außerdem soll eine neue – im Gesetzentwurf nicht näher bezeichnete – Vermögensanlageform für „Bildungssparen“ geschaffen werden. Auch das dient privaten Versicherungen und Banken. Dieses „Versicherungskonjunkturprogramm“ soll bis 2016 Bund, Länder und Kommunen weitere Millionenbeträge kosten. Der zusätzliche Mehraufwand für die Verwaltung ist im Gesetzentwurf nicht beziffert. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. Juli 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2495 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Sowohl bei der Altersvorsorge als auch beim Bildungssparen ist zu erwarten, dass Familien einen Vertrag mit einer langen Laufzeit eingehen müssen, damit sich ein lohnender Ertrag ergibt. Das ist nach Auffassung der Landesregierung abzulehnen. Die Möglichkeiten für eine gute Ausbildung von Kindern und Jugendlichen sollten nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen und schon gar nicht von deren Möglichkeiten, Versicherungen hierfür abzuschließen. Viele Eltern, die das Betreuungsgeld in Anspruch nehmen werden, werden auch nicht in der Lage sein, ohne finanziellen Zuschuss weiter in eine Privatversicherung einzuzahlen. Dieses Problem haben selbst die Vertreter der Versicherungswirtschaft in der Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 13. Mai 2013 im Bundestag erkannt. Sie haben das Bildungssparen und die Altersvorsorge nur unter der Voraussetzung begrüßt, dass Eltern einen längerfristigen Vertrag eingehen, da die nur aufgrund des Betreuungsgeldes angesparten Beträge keine nennenswerten Erträge erzielen. Zu Frage 3: Eltern, deren Kinder öffentlich gefördert betreut werden, können weder am Bildungssparen noch an der privaten Altersvorsorge teilnehmen. Es ist zweifelhaft, ob diese Ungleichbehandlung mit unserer Verfassung vereinbar ist. Weder im Gesetz noch in dessen Begründung wird deutlich, warum ein besonderer Unterstützungsbedarf der Eltern bei der privaten Alterssicherung bestehen sollte, wenn die Betreuung ihres Kindes im Alter von ein bis drei Jahren außerhalb der öffentlich geförderten Kinderbetreuung erfolgt. Auch wird nicht begründet, warum nur Eltern, die Anspruch auf Betreuungsgeld haben, eine Förderung für ein Bildungssparen bekommen sollen. Irene Alt Staatsministerin