Drucksache 16/250 24. 08. 2011 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Christine Schneider (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung,Weinbau und Forsten Haltung der Landesregierung zur Amflora-Kartoffel Die Kleine Anfrage 160 vom 29. Juli 2011 hat folgenden Wortlaut: Nach Presseberichten hat Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken vor Risiken durch die gentechnisch veränderte Amflora-Kartoffel gewarnt. Ich frage die Landesregierung: 1. Begrüßt die Landesregierung, anders als in Drucksache 15/4601 dargelegt, nicht mehr die Zulassung zum Anbau der gentechnisch veränderten Kartoffellinie Amflora zu industriellen Zwecken? 2. Ist sie, anders als in Drucksache 15/4601 dargelegt, nicht mehr der Meinung, dass der Zulassungsantrag einer sehr sogfältigen und langwierigen Prüfung unterzogen worden ist? 3. Ist die Landesregierung, anders als in Drucksache 15/4601 dargelegt, nicht mehr der Meinung, dass der umweltgerechte und sichere Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen grundsätzlich mit den Bestimmungen des Gentechnikgesetzes und seinen Verordnungen sowie durch die Beachtung der Nebenbestimmungen der jeweiligen Zulassungsentscheidungen und einer angemessenen Überwachung sichergestellt ist? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 23. August 2011 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Landesregierung erkennt an, dass die mit der Amflora-Kartoffel erhoffte Einsparung von Energie, Wasser und Rohstoffen im Produktionsprozess der Stärkeindustrie ein lobenswertes Ziel ist. Dies wird heute bereits mit konventionellen Züchtungen erreicht. Nachteile für Mensch und Umwelt dürfen nicht entstehen. Diesbezüglich halten wir die Nachweise für die Unbedenklichkeit der gentechnisch veränderten Kartoffeln nicht für ausreichend. Die EU-weit geltende Zulassung des Anbaus ist zu respektieren. Zu Frage 2: Da viele Drittländer keine oder nur sehr beschränkte Gentechnik-Gesetze haben, ist im internationalen Vergleich das europäische Zulassungsverfahren für GVO-Anbau nach der Richtlinie 2001/18/EG relativ streng und erfordert sorgfältigere Prüfungen als in vielen der Hauptanbauländer von GVO. Auch die rheinland-pfälzische Landesregierung setzt sich für die deutliche Verbesserung der Zulassungsverfahren ein. Dies betrifft u. a. die beschränkte Anzahl an Umweltparametern und an Gesundheitsaspekten, die geprüft werden müssen, sowie die nicht ausreichende Einbeziehung von Langzeiteffekten. Zu Frage 3: Wie bereits die frühere Landesregierung ist auch die heutige Landesregierung der Auffassung, dass das Gentechnikgesetz und die dazu erlassenen Verordnungen im Falle gentechnisch veränderter Kartoffeln keine ausreichend konkreten Bestimmungen für den Anbau enthalten. So bestehen für Mais wesentlich genauere Bestimmungen für die Koexistenzregeln als für alle anderen Pflanzen. Für Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31.August 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/250 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Kartoffeln existieren derzeit nur allgemein gehaltene Regelungen der Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung, obwohl der Anbau gentechnisch veränderter Kartoffeln bereits seit dem 31. März 2010 genehmigt ist und seit 2010 auch in Deutschland stattfindet . Eine diesbezügliche Ergänzung des Gentechnikrechts ist, unbeschadet der grundsätzlichen Ablehnung des Anbaus von GVO in Rheinland-Pfalz, somit unabdingbar. Das Ziel ist ein EU-einheitliches Schutzniveau. Ulrike Höfken Staatsministerin