Drucksache 16/2500 26. 06. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Kathrin Anklam-Trapp und Martin Haller (SPD) A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Anpassung der Dialysesachkosten Die Kleine Anfrage 1660 vom 7. Juni 2013 hat folgenden Wortlaut: Die Sachkostenpauschalen für Dialysen werden zum 1. Juli 2013 abgesenkt. Dafür sollen unter anderem die ärztlichen Betreuungsleistungen besser vergütet werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche Auswirkung hat die Anpassung der Dialysesachkosten für den Patienten? 2. Hat die Anpassung der Dialysesachkosten Auswirkungen auf die Versorgungsleistung des einzelnen Patienten und auf die flächen- deckende Versorgung? 3. Welches Einsparvolumen ergibt sich jährlich aus der Anpassung der Sachkostenpauschalen? 4. Wie werden die eingesparten Mittel eingesetzt? 5. Ist mit einer weiteren Kürzung der Dialysesachkosten zu rechnen? 6. Wie beurteilt die Landesregierung die Anpassung der Dialysesachkosten? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 26. Juni 2013 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Die angesprochene Absenkung der Sachkostenpauschale für Dialysen geht zurück auf eine Einigung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mit dem GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss im März 2013. Beim Bewertungsausschuss handelt es sich um ein Gremium der Selbstverwaltung auf Bundesebene außerhalb des Einflussbereichs des Landes. Vorangegangen ist dem Beschluss eine Untersuchung des Instituts des Bewertungsausschusses, nach der die Dialysesachkosten bislang um ein Drittel zu hoch und die damit zusammenhängenden ärztlichen Betreuungsleistungen zu gering bewertet seien. Die gesetzlichen Krankenkassen hatten deshalb darauf gedrängt, die Finanzierung der Dialyseversorgung bundesweit neu zu regeln, mit dem Ziel einer deutlichen Absenkung der Kostenpauschalen. Der Beschluss sieht nun allerdings eine Absenkung der Kostenpauschalen in deutlich geringerem Umfang vor, als ursprünglich von den Krankenkassen gefordert war. Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV) sieht durch die Neubewertungen der Dialysesachkosten keine Beeinträchtigung der Patientenversorgung. Alle dialysierenden Praxen in Deutschland sind in ein umfassendes Qualitätssicherungssystem eingebunden , in dem auch die Behandlungsqualität mit erfasst wird. Die Qualitätsberichte werden jährlich erstellt und veröffentlicht. Zu 3.: Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung ergibt sich aus der Absenkung der Sachkostenpauschalen ein Einsparvolumen von etwa 100 Millionen Euro jährlich, worauf auf Rheinland-Pfalz circa 5 Prozent entfallen dürften. Zu 4.: Die eingesparten Mittel sollen nach dem Willen des Bewertungsausschusses für Verbesserungen der vertragsärztlichen Versorgung der Versicherten zur Verfügung stehen. Der Bewertungsausschuss hat neben der Absenkung der Sachkostenpauschale auch eine extrabudgetäre Vergütung der Grundpauschalen und der ärztlichen Betreuungsleistungen sowie eine Erweiterung des Patientenkreises beschlossen. Durch diese sollen bundesweit etwa 20 Millionen Euro jährlich an die Nephrologen zurückfließen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 5. August 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2500 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Insgesamt ergibt sich nach Berechnungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung eine Absenkung von 4,1 Prozent der Gesamtausgaben für die Dialyse, die bei circa 2 Milliarden Euro liegen. Zu 5.: Der Bewertungsausschuss wird sich im Jahr 2014 nochmals mit den Dialysesachkosten befassen. Je nach Ergebnis der Untersuchungen des Instituts des Bewertungsausschusses ist im Jahr 2015 eine weitere Absenkung der Wochen- und Einzelpauschalen möglich . Diese soll jedoch nur dann erfolgen, wenn die Dialysepraxen auch künftig kostendeckend und gut wirtschaften können. Ab dem Jahr 2016 wollen die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband jährlich überprüfen, ob die Dialysewochenpauschalen erneut angepasst werden. Sie könnten gegebenenfalls also auch wieder steigen. Zu 6.: Die Honorarverteilung ist Sache der Selbstverwaltung, die dabei einen weiten Gestaltungsspielraum hat. Die Landesregierung kann hier keinen Einfluss nehmen. Der Bewertungsausschuss steht unter Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit. Rechtsverstöße sind nicht erkennbar, das Bundesministerium für Gesundheit hat somit keine Handhabe, den Beschluss zu beanstanden. Die Landesregierung steht sowohl mit den Nephrologen als auch mit der Kassenärztlichen Vereinigung in Kontakt und wird die weitere Entwicklung beobachten. Eigene Einflussmöglichkeiten auf eine Anpassung der Dialysesachkosten hat sie allerdings nicht. Alexander Schweitzer Staatsminister