Drucksache 16/2504 27. 06. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 5. August 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Hedi Thelen und Guido Ernst (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Schutz für Amphibienwanderungen am Laacher See Die Kleine Anfrage 1658 vom 6. Juni 2013 hat folgenden Wortlaut: Amphibienfreunde im Bereich des Laacher Sees beklagen fehlende Überquerungshilfen für die Krötenwanderung insbesondere an der L 113 zwischen dem Klosterbereich Maria Laach und dem Campingplatz. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung grundsätzlich die Notwendigkeit von Überquerungshilfen an Straßen, die von Krötenwan- derungen betroffen sind? 2. Wie beurteilt die Landesregierung die konkrete Situation an der L 113 im Bereich Laacher See im Hinblick auf das Krötenauf- kommen und die durch die notwendige Querung der Straße gegebene Gefährdung der Tiere, aber auch von Verkehrsteilnehmern ? 3. In welchem Umfang und welcher Art sind hiernach Überquerungshilfen an welchen Stellen erforderlich? 4. Wann plant die Landesregierung die Realisierung dieser Maßnahmen? 5. Kann, unabhängig von einer Instandsetzung der L 113, schon alsbald mit Maßnahmen zum Schutz der Tiere begonnen werden? 6. Auf welchem Rang steht die Sanierung der L 113 auf der von ihr erstellten Prioritätenliste zurzeit? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 26. Juni 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Beim Neubau von Straßen werden Überquerungshilfen für Amphibien bei der Aufstellung des naturschutzfachlichen Planungsbeitrages zu Lasten des jeweiligen Baulastträgers angeordnet, wenn dies fachlich als erforderlich anerkannt wird. Bei der Nachrüstung an bereits bestehenden Straßen ist dies eine freiwillige Leistung des Baulastträgers. Die Naturschutzverwaltungen können in diesem Fall die Nachrüstung von Amphibienschutzanlagen als ökokontofähige Kompensation für Eingriffe durch andere Straßenbaumaßnahmen anerkennen. Zu den Fragen 2 und 3: An der L 113 bei Maria Laach sind überdurchschnittlich starke Amphibienwanderungen zwischen den Landlebensräumen und den Laichhabitaten im Uferbereich des Laacher Sees bekannt. Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) hat in den Jahren 2011 und 2012 Kartierungen beauftragt, um Daten als Grundlage für das weitere Vorgehen zu gewinnen. Den Erhebungsdaten zufolge beherbergt der Bereich westlich der L 113 eine außerordentlich individuenreiche und stabile Population der Erdkröte von überregionaler Bedeutung. Diese Population ist während ihrer saisonalen Wanderungen zwischen Land- und Wasserlebensraum durch den Straßenverkehr der L 113 gefährdet. Der LBM beabsichtigt deshalb, im Zuge einer für die L 113 anstehenden Fahrbahninstandsetzung einen stationären Amphibienschutz auf einer Länge von ca. 1 500 m zu errichten. Eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer ist der Unfallstatistik bislang nicht zu entnehmen. Drucksache 16/2504 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 4 bis 6: Der LBM erarbeitet derzeit die Grundlagen für die Instandsetzung der Fahrbahn der L 113; der Bau einer stationären Amphibienschutzanlage ist nur im Zusammenhang mit der Sanierungsmaßname technisch und wirtschaftlich sinnvoll durchführbar. Der LBM strebt an, das Vorhaben im neuen Landesstraßenbauprogramm 2014/2015 zu berücksichtigen. Eine Entscheidung hierüber wird abschließend durch den Haushaltsgesetzgeber im Rahmen der Verabschiedung des neuen Landeshaushalts 2014/2015 getroffen werden. Vor diesem Hintergrund ist eine Aussage über den Realisierungszeitpunkt derzeit noch nicht möglich. Roger Lewentz Staatsminister