Drucksache 16/2514 28. 06. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Simone Huth-Haage und Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Salafistische Prediger beim Mainzer Arab-Nil-Rhein-Verein und Ermittlungen wegen eines Anschlags auf die Räume des Vereins Die Kleine Anfrage 1651 vom 6. Juni 2013 hat folgenden Wortlaut: Seitens der Landesregierung – konkret durch das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur und das Ministerium für Integration , Familie, Kinder, Jugend und Frauen – wurden in diesem Zusammenhang unterschiedliche Stellungnahmen abgegeben. Auf eine Anfrage des Deutschlandradios am 29. April 2013 hieß es: „Auf der Vereinshomepage fand sich über Jahre hinweg ein Link zu Yusuf al-Qaradawi (…), eine ideologische Leitfigur der Muslimbruderschaft . Zu den Eckpunkten seines Denkens gehört die Einheit von Religion und Politik, was sich konkret in seiner Forderung nach Anwendung der Scharia-Bestimmungen äußert.“ Demgegenüber hieß es in einer Pressemeldung vom 14. Mai 2013: „Die Moscheegemeinde schafft Transparenz und distanziert sich von fundamentalistischen Äußerungen Al Arifis. Und sie engagiert sich dafür, die ihr in der Kita anvertrauten Kinder gemäß dem hohen pädagogischen Standard unserer rheinland-pfälzischen Bildungs- und Erziehungsempfehlungen zu erziehen.“ Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie erklären sich die unterschiedlichen Bewertungen des Auftretens salafistischer Predi ger beim Mainzer Arab-Nil-Rhein-Ver- ein durch das Jugend- und das Innenministerium? 2. Seit wann hatten die zuständigen Ministerien Kenntnis vom Auftreten der salafistischen Prediger, welche Schritte wurden dar- aufhin von ihnen eingeleitet und welche Konse quen zen hat dies ggf. für den Verein als Träger einer Kindertagesstätte? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 27. Juni 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Eine unterschiedliche Bewertung des Auftretens salafistischer Prediger in Rheinland-Pfalz durch das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen und das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur bestand und besteht nicht. Die Landesregierung nimmt die Bestrebungen von Salafisten mit Sorge zur Kenntnis, da das von ihnen verbreitete Gedankengut den Nährboden für eine Radikalisierung bildet, im Extremfall bis hin zur Gewaltanwendung. Die Maßnahmen der Landesregierung zielen deshalb darauf ab, frühzeitig entsprechende Bestrebungen zu erkennen und insbesondere Radikalisierungsprozesse zu verhindern . Zu Frage 2: Die Tatsache, dass ein salafistischer Prediger in einem Verein auftritt, reicht nicht aus und führt folglich auch nicht dazu, diesen Verein als salafistisch und damit extremistisch einzustufen. Vor diesem Hintergrund lagen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Informationsübermittlung durch die Verfassungsschutzbehörde an öffentliche Stellen nicht vor. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 5. August 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2514 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die näheren Einzelheiten, auch bezüglich des Zeitpunkts der Kenntnisnahme durch die Verfassungsschutzbehörde, kann der Minis - ter des Innern, für Sport und Infrastruktur in der Parlamentarischen Kontrollkommission vortragen. Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen wurde erstmals mit Eingang einer Presseanfrage vom 29. April 2013 von dem Auftritt Al Arifis an Silvester 2012 in Mainz informiert. Ministerin Alt hat unverzüglich alle Informationen zusammenstellen lassen, durch das Landesjugendamt eine fachliche Prüfung veranlasst und den Verein zum Gespräch eingeladen. Die Prüfung ergab, dass die pädagogische Arbeit des Al Nur-Kindergartens sehr gut ist. Es besteht daher kein Handlungsbedarf. Irene Alt Staatsministerin