Drucksache 16/2521 01. 07. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 5. August 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Einführung der digitalen Alarmierung bei der rheinland-pfälzischen Feuerwehr Die Kleine Anfrage 1663 vom 7. Juni 2013 hat folgenden Wortlaut: Aus den Reihen der Feuerwehr in Rheinland-Pfalz wird Kritik bezüglich der Einführung der digitalen Alarmierung laut. Die Landesregierung hatte hier eine Ausschreibung vorgenommen, der unterlegene Anbieter habe jedoch Klage eingereicht. Die Landesregierung habe daraufhin die Vergabe an einen Anbieter immer wieder verschoben. Es sei deshalb nicht sicher, ob die Landesregierung die bereits für April 2013 geplante Einführung vornehmen kann oder nicht. Dies stellt die Feuerwehren vor große Probleme, weil die analogen Melder langsam zur Neige gehen, die Kommunen aus Kostengründen aber keine neuen anschaffen wollen, weil sie mit der Einführung der digitalen Melder rechnen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Hat die Landesregierung bereits den Auftrag für die Einführung der digitalen Alarmierung an einen Anbieter vergeben? Wenn nein, aus welchen Gründen? 2. Falls es zu einer Klage eines unterlegenen Anbieters gekommen sein sollte oder dieser Einspruch bei der Vergabekammer einge- legt hat, welche Gründe bringt dieser für sein Vorgehen vor? 3. Zu welchem Datum plant die Landesregierung, die digitale Alarmierung einzuführen? 4. Werden die Feuerwehren in Rheinland-Pfalz bis zum geplanten Einführungstermin mit ausreichend analogen Meldern versorgt sein? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 28. Juni 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Im Beschluss der Vergabekammer vom 26. April 2013 wurde festgestellt, dass die Ausschreibung des Landes richtig durchgeführt wurde und der auf dem 1. Platz liegende Bewerber den Zuschlag erhalten kann. Erst ab diesem Zeitpunkt könnte überhaupt erst ein Auftrag vergeben werden. Da mit dem Zeitpunkt der Vergabe die vierjährige Preisbindungsfrist beginnt, soll erst nach Abschluss aller vorbereitenden Maßnahmen (einschließlich eines Testbetriebs) der Auftrag vergeben werden. Zu Frage 2: Die Klage des unterlegenen Zweitplatzierten begründete sich auf einem aus seiner Sicht unangemessen niedrigen Angebot und der Abweichung von den Vergabe unterlagen. Die Vergabekammer hat festgestellt, dass dies nicht so sei und die Aus schreibung richtig durchgeführt wurde. Der Unterlegene hat daraufhin auf einen weite ren Einspruch verzichtet. Zu Frage 3: Das Land wird das Netz auf Wunsch der kommunalen Spitzenverbände aufbauen. Die entsprechende Erteilung eines Rahmenvertrags ist für das 4. Quartal 2013 ge plant. Drucksache 16/2521 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Die Feuerwehren in Rheinland-Pfalz sind derzeit mit analogen Funkmeldeempfängern ausgestattet. Die betriebsbereite Vorhaltung dieser Geräte obliegt der kommunalen Verantwortung. Das Land wird sich – wie zugesagt – zu 50 % an der Beschaffung der benötigten 35 000 digitalen Meldeempfänger beteiligen. Roger Lewentz Staatsminister