Drucksache 16/2548 03. 07. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Adolf Weiland (CDU) und A n t w o r t der Chefin der Staatskanzlei Diskussion um Rundfunkbeitrag Die Kleine Anfrage 1683 vom 19. Juni 2013 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Presseberichten zufolge hat die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Ministerpräsidentin Malu Dreyer, den neu- en Rundfunkbeitrag kritisiert. Welche Regelungen des unter der Federführung der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei entstandenen Rundfunkänderungsstaatsvertrags sollen überarbeitet werden? 2. Ist eine Rückkehr vom Rundfunkbeitrag zur Gerätegebühr geplant? 3. Stehen die Äußerungen der Ministerpräsidentin im Einklang mit der Meinung der Mitglieder der Rundfunkkommission der Län- der? 4. Wie werden in Zukunft die Härtefallregelungen aussehen? Die Chefin der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 2. Juli 2013 wie folgt beantwortet : Zu Frage 1: Frau Ministerpräsidentin Dreyer hat sich in einem am 4. Juni 2013 in der Süddeutschen Zeitung veröffentlichten Interview u. a. zu dem im Januar dieses Jahres in Kraft getretenen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geäußert. In diesem Zusammenhang hat sie deutlich gemacht, dass sie zur Reform der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, so wie diese gemeinsam durch alle Länder im Staatsvertrag beschlossen wurde, steht. Sie hat darüber hinaus, im Rahmen des Interviews, Verständnis für die schwierige Situation der Menschen geäußert, die nur ein Radio besitzen, nun aber aufgrund der Anknüpfung an den jeweiligen Haushalt den vollen Rundfunkbeitrag zahlen müssen. Vor diesem Hintergrund hat sie noch einmal darauf hingewiesen, dass es wichtig ist, diese Menschen über die bestehenden Härtefallregelungen zu informieren. Die Frage, ob und gegebenenfalls welche der Regelungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags geändert werden sollen, wird in dem, zwischen den Ländern vereinbarten Evaluierungsprozess, der bereits angelaufen ist, zu klären sein. Zu Frage 2: Nein. Zu Frage 3: Ministerpräsidentin Dreyer hat in dem Interview mit der Süddeutschen Zeitung lediglich ihre persönlichen Eindrücke aus der Praxis zahlreicher Eingaben von älteren Hörerinnen und Hörern berichtet, die oftmals nur über eine kleine Rente verfügen. Zu Frage 4: Der geltende Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) enthält in § 4 Abs. 1 zunächst die Möglichkeit der Befreiung von der Beitragspflicht aus sozialen Gründen auf Grundlage eines Sozialhilfebescheids. Darüber hinaus ist in § 4 Abs. 6 eine Härtefallregelung Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. August 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2548 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode vorgesehen. Danach wird auch eine Befreiung gewährt, wenn die Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als 17,98 Euro (Höhe des Rundfunkbeitrags) überschreiten und dies durch einen entsprechenden Bescheid einer Sozialbehörde nachgewiesen werden kann. Ob möglicherweise auch im Rahmen der Härtefallregelungen Veränderungen notwendig erscheinen, wird ebenfalls im Rahmen der Evaluation gemeinsam mit anderen Fragestellungen geklärt. Wichtig ist, und dies tun die Rundfunkanstalten über den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio derzeit, die Menschen über die bestehenden Möglichkeiten einer Befreiung vom Rundfunkbeitrag umfassend zu informieren, um sie in die Lage zu versetzen, von ihren Rechten Gebrauch zu machen. Jacqueline Kraege Staatssekretärin