Drucksache 16/2567 10. 07. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Arnold Schmitt (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Personalsituation JVA Trier Die Kleine Anfrage 1690 vom 21. Juni 2013 hat folgenden Wortlaut: Nach dem Agovic-Ausbruch in der JVA Trier ist die Personaldichte landesweit erhöht und es sind mehr JVA-Beamte eingestellt worden. Damals ist insbesondere für Trier eine Unterbesetzung der Stellen festgestellt worden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist die Personalentwicklung in der JVA Trier nach Soll und Ist in den letzten fünf Jahren? 2. Welchen Einfluss haben die pauschalen Personalkürzungen um 5 % bei der JVA in Trier? 3. Wie sieht die Landesregierung die Personalentwicklung der JVA Trier für die kommenden Jahre? 4. Wie steht die Landesregierung zu der Abschaffung von Schusswaffen bei den JVA-Beamten in Bezug auf die Personalsituation bei der JVA? 5. Wie steht die Landesregierung zu der im neuen Landesgesetz vorgesehenen Amtshilfe durch die Polizei bei Verlegungen in Be- zug auf die Personalsituation bei der Polizei? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 8. Juli 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Personalentwicklung in der Justizvollzugsanstalt Trier nach Soll und Ist in den letzten fünf Jahren (Stichtag 1. Mai des jeweiligen Jahres) stellt sich wie folgt dar: Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. August 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Jahr Soll Ist 2009 94 95 2010 94 94 2011 94 94 2012 94 92 2013 94 91 Zu Frage 2: Die anteilige Rückführung von früher zusätzlich zugewiesenen Stellen bedeutet eine Personalverminderung von fünf Stellen im Allgemeinen Vollzugsdienst. Zu Frage 3: Die Personalentwicklung der Justizvollzugsanstalt Trier für die kommenden Jahre ist derzeit nicht prognostizierbar. Sie ist abhängig von den Vorgaben des Haushaltsgesetzgebers für den kommenden Doppelhaushalt 2014/2015. Drucksache 16/2567 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: In der JVA Trier wird es weiterhin möglich sein, Schusswaffen bei Vorführungen, Ausführungen und Gefangenentransport mitzuführen . Ein Bezug zur Personalausstattung der Anstalt besteht nicht. Zu Frage 5: Das Landesgesetz zur Weiterentwicklung von Justizvollzug, Sicherungsverwahrung und Datenschutz enthält keine Regelungen zur Amtshilfe durch die Polizei bei der Verlegung von Gefangenen. Im Übrigen verbleibt es bei der bisherigen bewährten Praxis. Auswirkungen auf die Personalsituation entstehen deshalb nicht. Jochen Hartloff Staatsminister