Drucksache 16/2568 10. 07. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Arnold Schmitt (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Ausstattung der JVA-Beamten Die Kleine Anfrage 1691 vom 21. Juni 2013 hat folgenden Wortlaut: Die Beamten der JVA tragen dienstlich gelieferte Uniformen des Landes Rheinland-Pfalz. Nach der Umstellung bei der Polizei auf blau wurden auch die JVA-Beamten in blau eingekleidet. Ich frage die Landesregierung: 1. Nach welchen Regelungen wurde die Dienstkleidung vor der Einkleidung in blau beschafft? 2. Wie wird die blaue Dienstkleidung beschafft und wie regeln sich Austausch bei Verschleiß oder Ersatzbeschaffung? 3. Wie hoch waren die Einsparungen durch die Abschaffung des Zuschusses an die JVA-Beamten für die Einkleidung nach Jahren von 2006? 4. Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben für die Dienstkleidung der JVA-Beamten nach 2006? 5. Wie hoch sind die Ausgaben für Ersatzbeschaffungen und Austausch bei Verschleiß für die Dienstkleidung der JVA-Beamten seit 2006? 6. Zu welchem Zeitpunkt steht die Neueinkleidung der JVA-Beamten an? 7. Welche Dienstkleidung wird bei der Neueinkleidung beschafft? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 8. Juli 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Auftrag wurde unter Einhaltung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen 1998 an ein privates Unternehmen vergeben. Dieses Unternehmen wickelte die Ausstattung der Bediensteten nach dem „Versandhausprinzip“ ab, d. h., die Bediensteten konnten aus einem eigens hierfür angefertigten Katalog ihre gewünschte Dienstkleidung bestellen. Alle Bediensteten erhielten bei der Einstellung eine Grundausstattung, die die folgenden Kleidungsstücke enthielt: 1 Anorak 1 Jacke 2 Krawatten 1 Schirmmütze 3 Blusen/Hemden langarm 3 Blusen/Hemden kurzarm 2 Strickjacken/Pullover 4 Hosen 10 Paar Socken. Darüber hinaus erhielt jede/jeder Bedienstete jährlich einen Dienstkleidungszuschuss in Höhe von 410 DM bzw. 205 Euro zur Ersatzbeschaffung von Dienstkleidung. Der Ersatz wurde ebenfalls bei diesem Unternehmen beschafft. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. August 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2568 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Zur Umstellung der Dienstkleidung auf die Farbe Blau wurde eine Kooperationsvereinbarung mit der Polizei Rheinland-Pfalz geschlossen . Diese Vereinbarung enthielt unter anderem die gesetzlich vorgeschriebene sog. „europaweite Ausschreibung“ aller benötigten Dienstkleidungsartikel für die Grundausstattung aller dienstkleidungstragenden Bediensteten und die erste Ersatzausstattung für 2013. Eine Auswahlkommission, die aus Vertretern der Personalvertretungen, der Gleichstellungsbeauftragten und Bediensteten des Strafvollzugs - und Justizwachtmeisterdienstes bestand, wählte aus allen Bewerbungen die am besten geeigneten Artikel aus. Die Aufträge wurden unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen an diese Firmen vergeben. Alle dienstkleidungstragenden Bediensteten haben im Jahr 2010 eine Grundausstattung erhalten, die die folgenden Dienstkleidungs - artikel enthielt: 1 Anorak 1 Blouson 3 Hosen (Sommerqualität) 1 Rundhalspullover 1 Strickjacke 4 Blusen/Hemden langarm 4 Blusen/Hemden kurzarm 3 Poloshirts kurzarm 1 Selbstbinder 5 Paar Socken 1 Ledergürtel Zweidorn 1 Paar Schuhe. In diesem Jahr erhalten bzw. erhielten die Bediensteten erstmals eine Ersatzausstattung in folgendem Umfang: 1 Hose 1 Pullover oder Strickjacke 2 Hemden/Blusen langarm 1 Hemd/Bluse kurzarm 2 Poloshirts kurzarm 2 Paar Socken. Darüber hinaus erhält jede/jeder Bedienstete eine Auszahlung in Höhe von 40 Euro zur Ersatzbeschaffung von Dienstschuhen. Wie der Ersatz von Dienstkleidung ab dem Jahr 2014 erfolgt, ist noch nicht abschließend entschieden. Es ist geplant, die Kooperation mit der Polizei Rheinland-Pfalz auszuweiten. Zu Frage 3: Zur Finanzierung der neuen blauen Dienstkleidung war es erforderlich, den Dienstkleidungszuschuss der Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger für die Jahre 2006 bis 2013 zurückzuhalten und anzusparen. Der Minister der Finanzen hat gestattet , die Haushaltsmittel aus den Vorjahren in das Jahr der Umstellung zu übertragen bzw. bereits Haushaltsmittel im Vorgriff zu verwenden. Die Umstellung der Dienstkleidung war an die Voraussetzung geknüpft, ab dem Jahr 2009 15 % jährlich (ca. 61 500 Euro/Jahr) des Dienstkleidungszuschusses als Effizienzrendite einzusparen. Bis zum Jahr 2008 wurde für jede Dienstkleidungsträgerin und jeden Dienstkleidungsträger im Strafvollzugs- und Gerichtswachtmeisterdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein Dienstkleidungszuschuss in Höhe von 205 Euro im Haushaltsplan veranschlagt. Ab dem Jahr 2009 beträgt der Dienstkleidungszuschuss abzüglich der Effizienzrendite somit nur noch 174,25 Euro. In den Jahren 2006 bis 2008 wurde somit durchschnittlich ein Dienstkleidungszuschuss in Höhe von 370 000 Euro einbehalten. Ab 2009, bei gestiegener Bedienstetenanzahl, nur noch ca. 348 000 Euro/Jahr. Insgesamt wurde somit ein Betrag von ca. 2,85 Millionen Euro an Dienstkleidungszuschüssen einbehalten und angespart. Zu Frage 4: Die bisherigen Ausgaben betragen ca. 2,8 Millionen Euro für die Ausstattung der Bediensteten mit einer Grundausstattung 2010 sowie eine Ersatzausstattung 2013 und Ersatz für Verschleiß. 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2568 Zu Frage 5: Die Kosten für Ersatzbeschaffung, Austausch und Verschleiß lassen sich im Einzelnen nicht aufschlüsseln. Sie sind in dem unter Frage 4 genannten Betrag von 2,8 Millionen Euro enthalten. Zu Frage 6: Alle Bediensteten des Strafvollzugs- und Justizwachtmeisterdienstes erhalten bei der Einstellung eine Grundausstattung der neuen blauen Dienstkleidung. Eine hierüber hinausgehende Neueinkleidung der Bediensteten erfolgt nicht. Für Artikel, die einem erhöhten Verschleiß ausgesetzt sind, erhalten die Bediensteten erstmals in diesem Jahr Ersatz. Zu Frage 7: Es erfolgt keine Neueinkleidung der Bediensteten des Strafvollzugs- und Justizwachtmeisterdienstes. Die Bediensteten erhalten die unter Frage 2 aufgeführte Ersatzausstattung. Jochen Hartloff Staatsminister 3