Drucksache 16/2572 11. 07. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 16. August 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Hans-Josef Bracht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Zeit- und Kettenverträge für Lehrerinnen und Lehrer im Rhein-Hunsrück-Kreis Die Kleine Anfrage 1688 vom 23. Juni 2013 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. An welchen staatlichen Schulen im Rhein-Hunsrück-Kreis sind zurzeit (20. Juni 2013) wie viele Lehrerinnen und Lehrer mit befristeten Arbeitsverträgen eingesetzt? 2. Wie lange laufen die Verträge bereits? Wann laufen sie aus? 3. Wie viele befristete Arbeitsverträge wurden zum Schulhalbjahresende im Januar 2013 nicht verlängert (bitte Angabe der Zahlen von Rheinland-Pfalz und den einzelnen Schulen des Kreises)? 4. Wie viele befristete Arbeitsverträge wurden bzw. werden zum Schuljahresende Anfang Juli 2013 nicht verlängert (bitte Anga- ben wie unter Frage 2)? 5. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer haben zum Schulhalbjahresende im Januar 2013 einen unbefristeten Vertrag erhalten (bitte Angabe der Zahlen wie unter Frage 2)? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 10. Juli 2013 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Unterricht an den rheinland-pfälzischen Schulen wird weit überwiegend von verbeamteten oder unbefristet beschäftigten Lehrkräften erteilt. Sofern diese Lehrkräfte vorübergehend nicht zur Verfügung stehen, z. B. wegen Mutterschutz, Elternzeit oder Erkrankung, werden zur Sicherung der Unterrichtsversorgung für die benötigte Zeit Beschäftigungsverhältnisse mit Vertretungskräften abgeschlossen. Diese Verträge sind notwendigerweise befristet, weil der zugrunde liegende Bedarf nur ein vorübergehender ist. Vor ihrem Abschluss wird geprüft, ob der Vertretungsbedarf auch anderweitig abgedeckt werden kann, z. B. durch Übernahme von Unterricht durch andere Lehrkräfte des Kollegiums. Demzufolge wird auch für jedes neue Schuljahr im Rahmen der Personalplanung geprüft, welcher Vertretungsbedarf weiter bzw. neu besteht. Ist die Dauer eines Vertretungsbedarfs nicht absehbar, weil sich z. B. die Dauer einer Erkrankung nicht abschätzen lässt, können in befristeten Vertretungsverträgen sogenannte „Doppelbefristungen“ vereinbart werden. Diese bewirken, dass das jeweilige Beschäftigungsverhältnis entweder mit Rückkehr der vertretenen Person endet oder mit Erreichen einer Höchstfrist, die je nach Bedarfslage bis sechs Wochen nach den Sommerferien betragen kann. Ist beispielsweise kurz vor Schuljahresende absehbar, dass der Vertretungsbedarf im nächsten Schuljahr weiter besteht, kann die Lehrkraft über die Sommerferien (und ggf. über die genannte Sechswochenfrist) hinaus beschäftigt werden. Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung, die Kontinuität der Versorgung mit Lehrkräften und deren Beschäftigungsbedingungen, insbesondere bei längerfristigem Vertretungsbedarf, zu verbessern. Deshalb wurde zum Schuljahr 2011/2012 ein Vertretungspool mit zunächst 200 dauerhaften Beamtenplanstellen eingerichtet. Weitere 100 Planstellen folgen zum kommenden Schuljahr. 2016 soll der Vertretungspool 1 000 unbefristete Planstellen umfassen. Das Konzept des Vertretungspools sieht vor, dass diese Lehrkräfte drei Jahre für längerfristige Vertretungseinsätze von sechs Monaten oder mehr den Schulen in einer Region zur Verfügung stehen. Nach drei Jahren werden die Lehrkräfte dann fest an einer Schule eingesetzt. Der Ausbau des Vertretungspools hat – geplant und gewünscht – eine Reduzierung der Zahl der befristeten Beschäftigungsverhältnisse zur Folge. Drucksache 16/2572 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Der gesamte landesweit auftretende Vertretungsbedarf, insbesondere der kurzfristige, ist über einen solchen Pool allerdings nicht zu decken. Zeitlich befristete Vertretungsverträge werden daher auch künftig – wenn auch in deutlich geringerem Umfang – benötigt. Die bei der Beantwortung angegebenen Daten beinhalten auch die von den Schulen im Rahmen des Projekts Erweiterte Selbstständigkeit (PES) abgeschlossenen Verträge zur Abdeckung von kurzfristigem Unterrichtsausfall. Mit den derzeit zur Verfügung stehenden Auswertungsmöglichkeiten aus der bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) geführten, im Mai 2012 umgestellten Personaldatenbank ist eine Differenzierung noch nicht möglich. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Die Anzahl der am 20. Juni 2013 an den staatlichen Schulen im Rhein-Hunsrück-Kreis eingesetzten Lehrkräfte mit befristetem Arbeitsvertrag ist aus der Anlage ersichtlich. Daraus ergibt sich auch, wann diese Verträge begonnen haben und wann sie enden. Zu Frage 3: Zum Ende des Schulhalbjahres am 31. Januar 2013 endeten im Land Rheinland-Pfalz 188 befristete Arbeitsverträge von Lehrkräften , davon waren fünf im Rhein-Hunsrück-Kreis beschäftigt. Zu Frage 4: Die Angaben liegen noch nicht vor. Zu Frage 5: Zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres am 1. Februar 2013 haben 264 Lehrkräfte eine unbefristete Stelle erhalten, davon elf an Schulen im Rhein-Hunsrück-Kreis. In Vertretung: Hans Beckmann Staatssekretär 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2572 3 Drucksache 16/2572 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4