Drucksache 16/2579 15. 07. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. August 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Peter Enders und Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Fachliche Eignung von Fahrzeugführern bei Notarzt-Einsatzfahrzeugen Die Kleine Anfrage 1686 vom 20. Juni 2013 hat folgenden Wortlaut: Nach § 22 Abs. 2 Rettungsdienstgesetz ist bei Notarzt-Einsatzfahrzeugen der Fahrzeugführer fachlich geeignet, wenn er in der Regel an einem Lehrgang nach § 4 des Rettungsassistentengesetzes vom 10. Juli 1989 (BGBl. I S. 1384) in der jeweils geltenden Fassung teilgenommen und die staatliche Prüfung bestanden, mindestens aber eine Ausbildung zum Rettungssanitäter hat. In der amtlichen Begründung zum Referentenentwurf zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes wurde zu § 22 Abs. 2 ausgeführt: „Die Diskussion in den Gremien des Landtags bezog sich zwar überwiegend auf die Besetzung des Notarzt-Einsatzfahrzeuges (NEF), beinhaltete aber gleichzeitig den Willen des Landesgesetzgebers, die Notfallrettung auf mittlere Sicht gesehen qualitativ – durch den Regel-Einsatz von Rettungsassistenten – zu verbessern. Bei den parlamentarischen Erörterungen herrschte weitgehende Übereinstimmung, dass nicht alle Standorte personell darauf eingerichtet sind, Rettungsassistenten als Fahrer zur Verfügung stellen zu können. Insbesondere im ländlichen Bereich kann es weiterhin erforderlich werden, dass Rettungssanitäter (haupt- oder ehrenamtlich) eingesetzt werden müssen. Der Gesetzgeber ging davon aus, dass bei der überwiegenden Anzahl der Fälle bereits jetzt Rettungsassistenten eingesetzt werden. Im Hinblick auf die praktischen Anforderungen in einem Flächenland war es ausdrücklich gewollt, dass auch künftig Rettungssanitäter als Fahrer von Rettungswagen eingesetzt werden können.“ Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Stellen gibt es zurzeit in den einzelnen Rettungsdienstbereichen für Rettungsassistenten bzw. Rettungssanitäter? 2. Wie viele Stellen für Rettungsassistenten bzw. Rettungssanitäter sind zurzeit in den einzelnen Rettungsdienstbereichen nicht besetzt? 3. Auf wie vielen Stellen für Rettungssanitäter werden zurzeit in den einzelnen Rettungsdienstbereichen Mitarbeiter eingesetzt, die Rettungsassistenten sind? 4. In welchen Rettungsdienstbereichen sind in welchen Umfang Stellen für Fahrzeugführer von Notarzt-Einsatzfahrzeugen als Stellen für Rettungssanitäter ausgewiesen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 11. Juli 2013 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die mit der Kleinen Anfrage gestellten Fragen konnten nur durch die betroffenen Or ganisationen, Institutionen und Firmen beantwortet werden. Dies sind: – der Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. (nachfolgend als ASB bezeichnet) – das Deutsche Rote Kreuz Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. (nachfolgend als DRK bezeichnet) – die Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Landesverband Hessen/Rheinland-Pfalz (nachfol gend als JUH bezeichnet) – der Malteser Hilfsdienst e. V. Landesgeschäftsstelle Hessen/Rheinland-Pfalz (nach folgend als MHD bezeichnet) – die Berufsfeuerwehr Trier (nach folgend als BF Trier bezeichnet) – die Bundeswehr mit dem Bundeswehrzentralkrankenhaus in Koblenz (nachfolgend als BWZKH bezeichnet) – die Firma Niethammer, Rheinbreitbach. Drucksache 16/2579 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 1: a) ASB = 91 Rettungsassistenten und 68,75 Rettungssanitäter b) DRK = 2012: 1 558,6 Stellen, davon 1 313,6 Rettungsassistenten und 245 Rettungssanitäter. 2013: 1 934 Stellen, Aufteilung laut DRK zurzeit nicht möglich, das Verhältnis wäre jedoch wie 2012. c) JUH = 35,7 Stellen, davon 18 Rettungsassistenten und 17,7 Rettungssanitäter. d) MHD = 50,43 Rettungsassistenten und 26,41 Rettungssanitäter. e) BF Trier = 52 Stellen, davon 17 Rettungsassistenten und 35 Rettungssanitäter. f) BWZKH = 27 Stellen, davon 16 Rettungsassistenten und 11 Rettungssanitäter. g) Firma Niethammer = 10 Rettungsassistenten. Zu Frage 2: a) ASB = 4 b) DRK = Keine c) JUH = Keine d) MHD = Keine e) BF Trier = Keine f) BWZKH = 3 g) Firma Niethammer = Keine. Zu Frage 3: a) ASB = 2 b) DRK = 135 c) JUH = 9 d) MHD = 6 e) BF Trier = 5 f) BWZKH = Keine g) Firma Niethammer = Keine. Zu Frage 4: a) ASB = 1 Stelle zu 80 % im Rettungsdienstbereich Südpfalz b) DRK = *) c) JUH = Entfällt d) MHD = Entfällt e) BF Trier = Keine f) BWZKH = Keine g) Firma Niethammer = Entfällt. *) DRK = Eine Ausweisung von Stellen zu einzelnen Schichten oder Rettungsmitteln – wie z. B. NEF – gibt es lt. DRK nicht. Dies wäre betrieblich weder möglich noch wünschenswert, da im Idealfall alle Mitarbeiter einer Rettungswache gemäß ihrer Qualifikation auch in allen Schichten in einem rollierenden Dienstplansystem eingesetzt sind. Roger Lewentz Staatsminister