Drucksache 16/2581 16. 07. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. August 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Beförderungssituation bei der Kriminalpolizei in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 1697 vom 25. Juni 2013 hat folgenden Wortlaut: Die Zentralen Kriminalinspektionen wurden in den Kriminaldirektionen der Polizeipräsidien eingerichtet, um speziell Schwerstkriminalität zu bearbeiten. Aufgrund der hierbei geforderten fachlichen, personellen, technischen sowie taktischen Anforderungen liegt in der Bearbeitung dieser Delikte sowie bei der Leitung dieser Kommissariate eine besondere Verantwortung. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie sind die Stellen der Kommissariatsleiter/-innen bewertet und mit welcher Besoldungsgruppe sind sie tatsächlich besetzt (Ich bitte um Aufschlüsselung nach Polizeipräsidium und dem entsprechenden Fachkommissariat [Stichtag 31. Juli 2013])? 2. Wie sind die Stellen der stellvertretenden Kommissariatsleiter/-innen bewertet und mit welcher Besoldungsgruppe sind sie tat säch - lich besetzt (Ich bitte um Aufschlüsselung nach Polizeipräsidium und dem entsprechenden Fachkommissariat [Stichtag 31. Juli 2013])? 3. Welche Wartezeiten liegen von der Funktionsübernahme bis zur Beförderung in das Besoldungsamt A 13 i. d. R. zugrunde (ich bitte um Aufschlüsselung nach den einzelnen Polizeipräsidien und Benennung der divergierenden Gründe)? 4. Wie erklärt sich die Landesregierung festgestellte Abweichungen und unterschiedliche Wartezeiten bei vergleichbaren Beförderungskonstellationen und was gedenkt sie dagegen zu unternehmen? 5. Was beabsichtigt die Landesregierung zu tun, um etwaige Unterschiede hinsichtlich Beförderung bzw. Wartezeiten zu verändern ? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 15. Juli 2013 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Die Leitung der Kommissariate bei den Zentralen Kriminalinspektionen ist nach Besoldungsgruppe A 13 (drittes Einstiegsamt) bewertet , die stellvertretende Leitung nach Besoldungsgruppe A 12. Lediglich beim Polizeipräsidium Mainz wurde der Leiter des Kommissariats 12, im Hinblick auf die gleichzeitige Wahrnehmung der Abwesenheitsvertretung des Leiters der Zentralen Kriminalinspektion, im Mai 2006 im Rahmen des Verwendungsaufstiegs für den damaligen höheren Dienst zugelassen und fünf Jahre später nach Besoldungsgruppe A 14 befördert. Der Funktionsinhaber wird mit Ablauf des Monats Juli 2013 in den Ruhestand eintreten. Die stellvertretende Leitung der Zentralen Kriminalinspektion wird sodann von dem Leiter der Kriminalinspektion Mainz wahrgenommen, sodass künftig die Leitung des Kommissariats 12, wie bei allen übrigen Polizeipräsidien, nach A 13 (drittes Einstiegsamt) zu bewerten ist. Drucksache 16/2581 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Polizeipräsidium Mainz: 2 Kommissariat zu Frage 1: zu Frage 2: Kommissariat 11 (Kapitaldelikte) A 13 A 11 Kommissariat 12 (Extremistische Straftaten/Terrorismus) A 14 A 11 Kommissariat 13 (Organisierte Kriminalität) A 12 A 12 Kommissariat 14 (Wirtschaftsdelikte) A 12 Funktion ist ausgeschrieben Kommissariat 15 (IuK-Forensik/Technische Ermittlungsunterstützung) A 12 Funktion ist ausgeschrieben Kommissariat 16 (Observation/Fahndung) A 13 A 12 Kommissariat 17 (Kriminaltechnik/Polizeiliche Datenverarbeitung) A 13 A 12 Polizeipräsidium Rheinpfalz: Kommissariat zu Frage 1: zu Frage 2: Kommissariat 11 (Kapitaldelikte) A 13 A 12 Kommissariat 12 (Extremistische Straftaten/Terrorismus) A 12 A 12 Kommissariat 13 (Organisierte Kriminalität) A 12 A 12 Kommissariat 14 (Wirtschaftsdelikte) A 13 A 11 Kommissariat 15 (IuK-Forensik/Technische Ermittlungsunterstützung) A 11 A 11 Kommissariat 16 (Observation/Fahndung) A 12 A 11 Kommissariat 17 (Kriminaltechnik/Polizeiliche Datenverarbeitung) A 12 A 12 Polizeipräsidium Westpfalz: Kommissariat zu Frage 1: zu Frage 2: Kommissariat 11 (Kapitaldelikte) A 13 A 12 Kommissariat 12 (Extremistische Straftaten/Terrorismus) A 13 A 11 Kommissariat 13 (Organisierte Kriminalität) A 12 A 11 Kommissariat 14 (Wirtschaftsdelikte) A 12 A 11 Kommissariat 15 (IuK-Forensik/Technische Ermittlungsunterstützung) A 13 A 11 Kommissariat 16 (Observation/Fahndung) A 12 A 11 Kommissariat 17 (Kriminaltechnik/Polizeiliche Datenverarbeitung) A 13 A 12 Polizeipräsidium Koblenz: Kommissariat zu Frage 1: zu Frage 2: Kommissariat 11 (Kapitaldelikte) A 13 A 12 Kommissariat 12 (Extremistische Straftaten/Terrorismus) A 13 A 11 Kommissariat 13 (Organisierte Kriminalität) A 13 A 12 Kommissariat 14 (Wirtschaftsdelikte) A 13 A 12 Kommissariat 15 (IuK-Forensik/Technische Ermittlungsunterstützung) A 13 A 12 Kommissariat 16 (Observation/Fahndung) A 12 A 12 Kommissariat 17 (Kriminaltechnik/Polizeiliche Datenverarbeitung) A 13 A 12 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2581 3 Polizeipräsidium Trier: Kommissariat zu Frage 1: zu Frage 2: Kommissariat 11 (Kapitaldelikte) A 12 A 12 Kommissariat 12 (Extremistische Straftaten/Terrorismus) A 13 A 12 Kommissariat 13 (Organisierte Kriminalität) A 12 A 12 Kommissariat 14 (Wirtschaftsdelikte) A 13 A 11 Kommissariat 15 (IuK-Forensik/Technische Ermittlungsunterstützung) A 12 A 11 Kommissariat 16 (Observation/Fahndung) A 12 A 11 Kommissariat 17 (Kriminaltechnik/Polizeiliche Datenverarbeitung) A 13 A 12 Zu den Fragen 3 und 4: Kommissariat Wartezeiten zwischen Funktionsübertragung und Beförderung nach A 13 Kommissariat 11 (Kapitaldelikte) 7 Jahre, 10 Monate Kommissariat 12 (Extremistische Straftaten/Terrorismus) 3 Jahre, 3 Monate (Funktionsinhaber in A 14) Kommissariat 13 (Organisierte Kriminalität) entfällt (A 13-Funktion seit 09/2012) Kommissariat 14 (Wirtschaftsdelikte) entfällt (A 13-Funktion seit 06/2013) Kommissariat 15 (IuK-Forensik/Technische Ermittlungsunterstützung) entfällt (A 13-Funktion seit 07/2004) Kommissariat 16 (Observation/Fahndung) 7 Jahre Kommissariat 17 (Kriminaltechnik/Polizeiliche Datenverarbeitung) 10 Jahre Polizeipräsidium Mainz: Kommissariat Wartezeiten zwischen Funktionsübertragung und Beförderung nach A 13 Kommissariat 11 (Kapitaldelikte) 3 Jahre, 11 Monate Kommissariat 12 (Extremistische Straftaten/Terrorismus) entfällt (A 13-Funktion seit 06/2010) Kommissariat 13 (Organisierte Kriminalität) entfällt (A 13-Funktion seit 06/2013) Kommissariat 14 (Wirtschaftsdelikte) 9 Jahre, 4 Monate Kommissariat 15 (IuK-Forensik/Technische Ermittlungsunterstützung) entfällt (A 13-Funktion seit 12/2012) Kommissariat 16 (Observation/Fahndung) entfällt (A 13-Funktion seit 07/2011) Kommissariat 17 (Kriminaltechnik/Polizeiliche Datenverarbeitung) entfällt (A 13-Funktion seit 10/2012) Polizeipräsidium Rheinpfalz: Drucksache 16/2581 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Bei der Beantwortung von Frage 3 wurde als Beginn der Wartezeit der Zeitpunkt der Funktionsübertragung einer nach A 13 bewerteten Funktion, somit nicht zwingend der aktuellen Leitungsfunktion bei der Zentralen Kriminalinspektion, zugrunde gelegt. 4 Kommissariat Wartezeiten zwischen Funktionsübertragung und Beförderung nach A 13 Kommissariat 11 (Kapitaldelikte) 8 Jahre, 3 Monate Kommissariat 12 (Extremistische Straftaten/Terrorismus) 10 Jahre, 1 Monat Kommissariat 13 (Organisierte Kriminalität) entfällt (A 13-Funktion seit 08/2012) Kommissariat 14 (Wirtschaftsdelikte) entfällt (A 13-Funktion seit 01/2010) Kommissariat 15 (IuK-Forensik/Technische Ermittlungsunterstützung) 11 Jahre, 3 Monate Kommissariat 16 (Observation/Fahndung) entfällt (A 13-Funktion seit 07/2011) Kommissariat 17 (Kriminaltechnik/Polizeiliche Datenverarbeitung) 6 Jahre, 5 Monate Polizeipräsidium Westpfalz: Kommissariat Wartezeiten zwischen Funktionsübertragung und Beförderung nach A 13 Kommissariat 11 (Kapitaldelikte) 5 Jahre Kommissariat 12 (Extremistische Straftaten/Terrorismus) 8 Jahre, 2 Monate Kommissariat 13 (Organisierte Kriminalität) 7 Jahre, 8 Monate Kommissariat 14 (Wirtschaftsdelikte) 6 Jahre, 1 Monat Kommissariat 15 (IuK-Forensik/Technische Ermittlungsunterstützung) 10 Jahre, 6 Monate Kommissariat 16 (Observation/Fahndung) entfällt (A 13-Funktion seit 01/2011) Kommissariat 17 (Kriminaltechnik/Polizeiliche Datenverarbeitung) 6 Jahre, 3 Monate Polizeipräsidium Koblenz: Kommissariat Wartezeiten zwischen Funktionsübertragung und Beförderung nach A 13 Kommissariat 11 (Kapitaldelikte) entfällt (A 13-Funktion seit 12/2009) Kommissariat 12 (Extremistische Straftaten/Terrorismus) 12 Jahre Kommissariat 13 (Organisierte Kriminalität) entfällt (A 13-Funktion seit 12/2009) Kommissariat 14 (Wirtschaftsdelikte) 4 Jahre, 6 Monate Kommissariat 15 (IuK-Forensik/Technische Ermittlungsunterstützung) entfällt (A 13-Funktion seit 02/2006) Kommissariat 16 (Observation/Fahndung) entfällt (A 13-Funktion seit 09/2012) Kommissariat 17 (Kriminaltechnik/Polizeiliche Datenverarbeitung) 11 Jahre, 6 Monate Polizeipräsidium Trier: Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2581 Im Polizeibereich sind die Funktionen summarisch bewertet, das heißt, dass nicht jedem einzelnen nach A 13 bewerteten Dienstposten eine entsprechende Planstelle zugeordnet ist. Der Umfang der tatsächlichen Beförderungsmöglichkeiten ist regelmäßig von den zur Verfügung stehenden freien Stellen sowie von dem jeweiligen Beförderungsbudget abhängig. Die Verteilung der Beförderungsstellen auf die einzelnen Polizeibehörden und -einrichtungen erfolgt insbesondere unter Berücksichtigung der vorhandenen Stellenstruktur und der Anzahl der potenziellen Beförderungsbewerberinnen und -bewerber. Unterschiede bei den Beförderungswartezeiten ergeben sich vor dem Hintergrund, dass die Vergabe der Beförderungsstellen im Polizeibereich im Rahmen der sogenannten Topfwirtschaft erfolgt. Grundsätzlich können sich alle Funktionsinhaberinnen und Funktionsinhaber einer nach A 13 bewerteten Funktion zum jährlichen Beförderungstermin, nach Erfüllung der Mindestwartezeit von drei Jahren im Statusamt A 12, um ein Beförderungsamt bewerben. Aus rechtlichen Gründen darf die Vergabe der Beförderungsstellen , auf der Grundlage der aus diesem Anlass erstellten dienstlichen Beurteilungen, ausschließlich unter Leistungsgesichtspunkten erfolgen. Zu Frage 5: Eine Verkürzung der Wartezeiten könnte grundsätzlich durch die Schaffung neuer Beförderungsstellen im Landeshaushalt erreicht werden. Im Hinblick auf die gebotene Haushaltskonsolidierung besteht für dann erforderliche Stellenhebungen nach A 13 derzeit kein Spielraum. Roger Lewentz Staatsminister 5