Drucksache 16/2587 16. 07. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. August 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Johannes Zehfuß (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Aktuelle Situation und Folgen für die landwirtschaftlichen Flächen bei Polderflutungen Die Kleine Anfrage 1689 vom 21. Juni 2013 hat folgenden Wortlaut: Die Ereignisse der letzten Wochen haben uns sehr deutlich gezeigt, wie sehr wir den Launen der Natur ausgeliefert sind. Polder haben ihre hochwassersenkende Wirkung eindrucksvoll unter Beweis gestellt und Siedlungen sowie Industrieflächen wirkungsvoll geschützt. Gleichzeitig erwägt man in diesem Zusammenhang, Flutgeschädigten unbürokratische Hilfe zukommen zu lassen. In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung: 1. Wie viel Fläche in Hektar wurde durch gesteuerte und ungesteuerte Polder beim letzten Hochwasser in Rheinland-Pfalz geflutet? 2. Wie viel landwirtschaftliche Fläche in Hektar wurde durch Druckwasser überflutet? 3. Wie viele Flächen sind a. davon in Landesbesitz, b. an Landwirte zur Nutzung verpachtet? 4. Auf welche Summe belaufen sich die Pachteinnahmen von den aus Punkt 3 resultierenden Flächen? 5. Sehen die Pachtverträge landeseigener Flächen in Überschwemmungsgebieten Regelungen bei Flutungen vor? 6. Erwägt die Landesregierung im Sinne der unbürokratischen Hilfe, die spürbar bei den Betroffenen ankommt, auf Pachtansprüche für 2013 zu verzichten? 7. Wenn nicht, warum? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 16. Juli 2013 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die bundesweit enormen Niederschlagsmengen von gebietsweise über 200 Liter pro Quadratmeter waren ursächlich für die Hochwasserereignisse im Mai/Juni dieses Jahres. Infolgedessen kam es zu schweren Schäden insbesondere entlang von Donau und Elbe. Davon betroffen war auch die Landwirtschaft. Die Schäden in der rheinland-pfälzischen Landwirtschaft waren im Vergleich zu denen an Donau und Elbe vergleichsweise gering. Dennoch hat die Landesregierung diese Schäden und die daraus resultierende schwierige Situation in den betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben zum Anlass genommen, eine einmalige Entschädigungsregelung anzubieten. Damit soll den vom Hochwasser betroffenen Landwirten ein teilweiser Ausgleich für Aufwuchs- und Ernteschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen gewährt werden. Es ist vorgesehen, Hochwasserschäden auf landwirtschaftlichen Kulturen wie in den anderen Bundesländern auch mit 50 % der Schadens summe zu entschädigen. Drucksache 16/2587 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage 1689 des Abgeordneten Johannes Zehfuß (CDU) wie folgt: Zu Frage 1: Insgesamt wurde ca. 431,5 Hektar Fläche geflutet, gesteuert im Polder Ingelheim ca. 143 Hektar und ungesteuert ca. 288,5 Hektar. Zu Frage 2: Hierzu liegen landesweit keine Zahlen vor. Im Zusammenhang mit der o. a. Entschädigungsregelung wird derzeit abgefragt, wo und in welchem Umfang Flächen durch Hochwasser oder Druckwasser infolge des Hochwassers geschädigt wurden. Im Bereich der Hochwasserrückhaltung Worms-Mittlerer Busch wurden hinter dem Trenndeich ca. 4,5 Hektar durch Druckwasser geflutet. Zu Frage 3: Es werden nur im Landesbesitz befindliche Polderflächen angegeben. a) Im Landesbesitz sind ca. 174,5 Hektar. b) An Landwirte verpachtet sind ca. 97,7 Hektar. Zu Frage 4: Die Pachteinnahmen für die im Landesbesitz befindlichen Polderflächen betragen ca. 4 050 Euro pro Jahr. Zu Frage 5: Die Pachtverträge für die ca. 66,2 Hektar verpachtete Fläche im Polder Ingelheim sehen keine Pachteinnahmen und damit verbunden auch keine Entschädigung vor. In den Pachtverträgen für den nicht durch einen Deich geschützten Teil der Rückhaltung Worms-Mittlerer Busch ist festgelegt, dass dieser Bereich regelmäßig überflutet werden kann. Die Bewirtschaftung erfolgt auf eigenes Risiko und das Land leistet bei Überflutung keine Entschädigung. Für den durch den Trenndeich abgeteilten Südteil der Rückhaltung gilt die Entschädigungsregelung, die mit Landwirtschaftskammer sowie Bauern- und Winzerverein abgestimmt wurde und im Planfeststellungsbeschuss festgeschrieben ist. Zu den Fragen 6 und 7: Es wird derzeit geprüft, ob in diesem Jahr auf Pachtansprüche verzichtet werden kann. Ulrike Höfken Staatsministerin