Drucksache 16/2588 17. 07. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. August 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Abordnungen von Lehrkräften Die Kleine Anfrage 1694 vom 25. Juni 2013 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Lehrkräfte werden zum kommenden Schuljahr an eine andere Schule abgeordnet (Angaben bitte nach Stellenanteilen, Personen sowie abgebender und aufnehmender Schulart differenzieren)? 2. Wie viele Lehrkräfte wurden in den Schuljahren 2012/2013 sowie 2011/2012 an eine andere Schule abgeordnet (Angaben bitte nach Stellenanteilen, Personen sowie abgebender und aufnehmender Schulart differenzieren)? 3. Inwiefern hält es die Landesregierung für vertretbar, dass Lehrkräfte mit einer schulartfremden Lehrbefähigung eingesetzt werden? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 15. Juli 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Aus der bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) geführten Personaldatenbank ergeben sich zum Auswertungsstichtag 26. Juni 2013 1 115 Abordnungen von Lehrkräften für das neue Schuljahr. Diese verteilen sich auf die in der Frage genannten Kate - gorien entsprechend der nachfolgenden Tabelle: Abgebende Schulart Aufnehmende Schulart Personen Stellenanteile Grundschule Grundschule 187 76,5 Realschule plus 5 1,5 Integrierte Gesamtschule 2 1 Gymnasium 11 8,9 Förderschule 1 0,8 Realschule plus Realschule plus 42 31,3 Grundschule 5 0,4 Integrierte Gesamtschule 2 0,6 Gymnasium 23 14,2 Berufsbildende Schule 2 0,4 Integrierte Gesamtschule Integrierte Gesamtschule 2 0,5 Grundschule 6 1,4 Realschule plus 7 2,1 Gymnasium 31 27,7 Gymnasium Gymnasium 22 14,9 Grundschule 6 1,2 Realschule plus 1 0,2 Integrierte Gesamtschule 6 4,6 Drucksache 16/2588 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Abordnungen erfolgen in hoher Zahl innerhalb der jeweiligen Schulart. Die große Zahl von Abordnungen aus Förderschulen an andere Schularten ist bedingt durch den Einsatz von Lehrkräften aus Förderschulen im inklusiven Unterricht. Die Zahl der Abordnungen wird sich noch verändern, da zum einen nur die vom Personalreferat der ADD bearbeiteten Abordnungsaufträge in der Personaldatenbank erfasst sind und zum anderen von der Schulaufsicht noch bis zum Beginn des kommenden Schuljahres weitere Abordnungen von Lehrkräften veranlasst werden können. Zu Frage 2: Im Schuljahr 2012/2013 wurden ausweislich der Datensätze in der Personaldatenbank der ADD 2 200 Lehrkräfte an andere Schulen abgeordnet. Diese verteilen sich auf die in der Frage genannten Kategorien entsprechend der folgenden Tabelle: 2 Abgebende Schulart Aufnehmende Schulart Personen Stellenanteile Förderschule Förderschule 21 12,9 Grundschule 350 287,2 Realschule plus 200 176,2 Integrierte Gesamtschule 144 136,8 Berufsbildende Schule 5 3,1 Berufsbildende Schule Berufsbildende Schule 25 8,6 Realschule plus 5 1,5 Gymnasium 4 0,8 Gesamt 1 115 815,3 Abgebende Schulart Aufnehmende Schulart Personen Stellenanteile Grundschule Grundschule 654 281,7 Hauptschule 3 1,1 Realschule plus 38 11,7 Integrierte Gesamtschule 14 2,9 Gymnasium 27 14,9 Förderschule 8 1,6 Hauptschule Hauptschule 2 0,8 Grundschule 4 0,4 Realschule plus 3 0,8 Realschule Grundschule 1 0,1 Realschule plus 3 1,1 Realschule plus Realschule plus 107 66,0 Grundschule 33 7,6 Hauptschule 12 7 Realschule 1 0,4 Integrierte Gesamtschule 29 7,6 Gymnasium 50 31,5 Förderschule 2 0,6 Berufsbildende Schule 8 2,4 Integrierte Gesamtschule Integrierte Gesamtschule 6 3,7 Grundschule 8 1,6 Hauptschule 2 0,3 Realschule 5 3,2 Realschule plus 21 5,2 Gymnasium 59 51,4 Berufsbildende Schule 1 0,1 Gymnasium Gymnasium 66 26,5 Grundschule 8 1,2 Realschule plus 6 1,1 Integrierte Gesamtschule 14 7,6 Förderschule 1 0,1 Berufsbildende Schule 1 0,4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2588 Die Erläuterungen in der Antwort zu Frage 1 gelten entsprechend. Für das Schuljahr 2011/2012 stehen die entsprechenden Daten wegen der Umstellung der Personaldatenbank nicht zur Verfügung. Zu Frage 3: Zunächst muss darauf hingewiesen werden, dass die Lehrbefähigung einer Lehrkraft in den meisten Fällen zum Einsatz in mehreren Schularten befähigt. Eine Reihe von Schularten ist auf das Zusammenwirken von Lehrkräften mit verschiedenen Lehrbefähigungen angelegt, insbesondere Integrierte Gesamtschulen und Realschulen plus mit Fachoberschule. Hier können Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Realschulen, an Realschulen plus und bei Integrierten Gesamtschulen darüber hinaus auch Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und an berufsbildenden Schulen eingesetzt werden. Das Gleiche gilt für die Lehrkräfte, die mit der Befähigung für das Lehramt an Förderschulen an Grundschulen oder Schulen der Sekundarstufe I mit inklusivem Angebot abgeordnet werden und für die Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen, die an berufsbildende Schulen oder Gymnasien abgeordnet werden. Die Abordnung von Lehrkräften mit einer Lehrbefähigung, die nicht der Zielschulart entspricht, beruht stets auf einer sorgfältigen Prüfung der Bedarfslage und der Qualifikation der betroffenen Lehrkraft. Die Lehrkräfte werden in der Zielschule nach Möglichkeit stufenspezifisch eingesetzt. In Vertretung: Hans Beckmann Staatssekretär 3 Abgebende Schulart Aufnehmende Schulart Personen Stellenanteile Förderschule Förderschule 37 28,0 Grundschule 369 303,0 Hauptschule 18 16,4 Realschule plus 219 191,9 Integrierte Gesamtschule 146 134,9 Berufsbildende Schule 5 3,1 Berufsbildende Schule Berufsbildende Schule 173 48,7 Realschule plus 26 9,6 Gymnasium 8 1,9 Förderschule 2 0,7 Gesamt 2 200 1 280,8