Drucksache 16/2599 19. 07. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. August 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Bernhard Braun (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Großbrand Lagerhalle in Ludwigshafen Die Kleine Anfrage 1704 vom 26. Juni 2013 hat folgenden Wortlaut: Am 21. Juni 2013 brannte auf der Parkinsel in Ludwigshafen eine Lagerhalle völlig aus. 2 500 Einwohnerinnen und Einwohner mussten evakuiert werden. Die Feuerwehr der Stadt, die Werksfeuerwehr der BASF und andere Feuerwehren aus der Umgebung brachten den Brand nach ca. 17 Stunden unter Kontrolle. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Was wurde nach Kenntnis der Landesregierung zum Brandzeitpunkt in der Halle gelagert (bitte aufführen nach Stoffen und Mengen)? 2. Welche Proben (Boden, Wasser und Rußniederschlag) wurden genommen und welche Messergebnisse liegen vor (bitte Zeitpunkt und Messergebnisse der einzelnen Stoffe auflisten)? 3. Wie wurde die Bevölkerung über Risiken informiert? 4. Wer kommt nach Kenntnis der Landesregierung für die entstandenen Schäden im privaten Bereich auf? 5. Für welche Schäden besteht nach Kenntnis der Landesregierung Anspruch auf Schadenersatz? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 19. Juli 2013 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Großbrand der Lagerhalle, der sich am 22./23. Juni 2013 auf der Ludwigshafener Parkinsel ereignete, ist das größte Brandereignis seit Bestehen der Hafenbetriebe Ludwigshafen am Rhein GmbH. Die Hafenbetriebe bewirtschaften das Hafengelände für den Eigentümer, das Land Rheinland-Pfalz. Die Halle war an ein Lagerhaltungsunternehmen vermietet. Die ersten Feuerwehrkräfte trafen fünf Minuten nach der Alarmierung an der Brandstelle ein. Der Brand war dank eines erfolgreichen länderübergreifend abgestimmten Großeinsatzes der Feuerwehren aus dem Rhein-Neckar-Raum, dem Technischen Hilfswerk, den Sanitätsorganisationen und Polizei nach 7,5 Stunden unter Kontrolle und nach 17 Stunden endgültig gelöscht. Die Landesregierung dankt den insgesamt 600 Frauen und Männern der Feuerwehren aus Ludwigshafen, Mannheim, Frankenthal, Worms, Neustadt, den Landkreisen Rheinpfalz und Bad Dürkheim, dem THW sowie der BASF-Werksfeuerwehr und der Polizei sowie den Rettungsdiensten und Hilfsorganisationen für ihren wohlkoordinierten und engagiert geleisteten Einsatz. Dem ist maßgeblich zu verdanken, dass bei dem Brandereignis keine Menschen ernsthaft verletzt wurden und die Belastungen der Umwelt begrenzt blieben. Drucksache 16/2599 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Lagerbestandsliste wurde nach dem Brand durch die BASF verifiziert. Dies ergab, dass zum Zeitpunkt des Brandausbruchs 74 Tonnen an Lagerbeständen bereits ausgelagert und auf dem Transportweg waren. Zu Frage 2: Messergebnisse betr. Rußniederschlag auf Oberflächen: Noch während des Löscheinsatzes nahm die Feuerwehr am 22. Juni 2013 im Umfeld der Brandstelle an vier Stellen Wischproben. Diese wurden in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Rheinpfalz-Kreises vom Labor der BASF auf PAK mit nachfolgendem Ergebnis analysiert: Probe Tennisplatz Parkinsel, 21.45 Uhr: PAK Summe < 0,4 µg/Filter, abgewischte Fläche 100 cm² Probe Insel Bastei, Parkinsel, 22.00 Uhr: PAK Summe < 0,4 µg/Filter, abgewischte Fläche 100 cm² Probe Hafenstr./Schwanthaler-Allee, 22.10 Uhr: PAK Summe 4,6 µg/Filter, abgewischte Fläche 225 cm² Probe Emil-Nolde-Str./Rheinpromenade, 22.20 Uhr: PAK Summe < 0,4 µg/Filter, abgewischte Fläche 100 cm² Zur Bestätigung der Konzentrationen veranlasste das Umweltamt der Stadt im Rahmen der Nachsorge, dass am 23. Juni 2013 drei weitere Rückstellproben (Filter) von Oberflächen genommen und vom Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (LUWG) massenspektrometrisch auf PAK analysiert wurden: Filter 1: Hafenstraße 77, 15.48 Uhr (PKW) Filter 2: Lenbachstraße 3, 16.15 Uhr (PKW) Filter 3: Schwanthaler Straße 20, 17.09 Uhr. 2 Zu Frage 1: Für die betroffene Lagerhalle war für den Brandfall eine automatisierte, regelmäßig zu aktualisierende Lagerbestandsliste zu führen. Diese umfasste mit Stand 22. Juni 2013, 12.17 Uhr folgende Stoffe, gelagert in drei Hauptbrandabschnitten, z. T. in mehreren TeilMargen : Bezeichnung kg Bezeichnung kg E-por 228 840 Styropor F 215 T N 102 900 EPS Sekunda B I 20 144 Styropor F 295 N 338 500 Heliogen Green L 8728 5 775 Styropor F 315 L 10 500 Isatosäure Anhydrid 23 000 Styropor F 315 N 4 200 Lignatec-Beads 127 650 Styropor F 315 T N 121 800 Luwax AF 31 9 000 Styropor F 395 N 69 300 Luwax ES 91004 2 000 Styropor F 415 13 650 Luwax EVA 18 000 Styropor F 415 E 5 260 Luwax OA 2 Pastillen 1 050 Styropor F 495 N 483 000 Luwax OA 2 Pulver 6 000 Styropor P 226 C 231 000 Neopolen P 9435 DY 2 800 Styropor P 315 N 492 700 Neopor 2400 719 400 Styropor P 326 133 350 Neopor 4 speed 13 200 Styropor P 426 145 950 Neopor 5300 147 600 Styropor P 570 12 600 PLA Natureworks 4043 5 000 Styropor Sekunda Ware 23 100 Socalan CP 42 Granulat 18 000 Trilon M Granulat SG 10 750 Styropor F 215 E 25 200 ULS 2010 NAT 506 Styropor F 215 L N 213 700 Ultraform N2200 G43 3 525 Styropor F 215 N 992 260 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2599 Messergebnisse betr. Lebensmittel: Die Ergebnisse der z. T. von der Landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalt (LUFA) Speyer entnommenen und vom Landesuntersuchungsamt (LUA) untersuchten Obst- und Gemüseproben ergeben sich aus der Anlage. Bei den Proben Nr. 1 bis Nr. 7 handelt es sich um solche aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung; die Proben Nr. 8 bis Nr. 15 stammen aus landwirtschaftlichen Feldproben sowie aus privaten Hausgärten. In drei Proben (Feigen, Äpfel, Kirschen) aus der nächsten Umgebung der Brandstelle wurden geringe Gehalte an polyzyklischen aromatischen Kohlewasserstoffen (PAK) nachgewiesen. PAK können Krebs erzeugen. Unauffällig dagegen waren alle zehn Proben von Äckern in Neuhofen und aus den Ludwigshafener Stadtteilen Ruchheim und Maudach sowie aus dem Handel. Messergebnisse betr. Futtermittel: In den beiden amtlichen Proben von Gras wurden keine polyzyklischen aromatischen Kohlewasserstoffe nachgewiesen (< 0,01 mg/kg). Untersucht wurde auf Naphtalin, Acenaphtalyen, Acenaphthen, Fluoren, Phenanthren, Anthracen, Fluoranthen, Pyren, Benzo(a)anthracen, Chrysen, Benzo(b)fluoranthen, Benzo(k)fluoranthen, Benzo(a)pyren, Dibenzo(ah)anthracen, Indeno(1,2,3-cd)pyren und Benzo(ghi)perylen. Messergebnisse Wasser/Löschwasser: Am 22. Juni 2013 wurden um 17.15 Uhr von der Feuerwehr zwei Proben des Löschwassers genommen und im Labor der BASF analysiert: Probe Bahngleise zwischen Halle und Hafenbecken: – gaschromatografische Methode: (Detektierung von Stoffen, die in die Gasphase übergehen) Styrol: 0,12 mg/l Benzaldehyd: 0,12 mg/l Ethylbenzol: 0,10 mg/l Aceton: 0,086 mg/l Toluol: 0,03 mg/l Naphthalin: 0,019 mg/l Acetophenon: 4,5 mg/l 3 Die Ergebnisse finden sich in nachfolgender Tabelle: Komponente Konzentration [µg je Probe] Filter 1 Filter 2 Filter 3 Naphthalin < NG 0,08 0,15 Acenaphthylen < NG < NG 0,07 Acenaphthen < NG < NG < NG Fluoren < NG < NG < NG Phenanthren 0,07 0,19 0,41 Anthracen < NG < NG < NG Fluoranthen < NG 0,1 0,3 Pyren < NG < NG 0,09 Benzo[a]anthracen < NG < NG < NG Chrysen < NG < NG < NG Benzo[b]fluoranthen < NG < NG < NG Benzo[k]fluoranthen < NG < NG < NG Benzo[e]pyren < NG < NG < NG Benzo[a]pyren < NG < NG < NG Perylen < NG < NG < NG Indeno[1,2,3-cd]pyren < NG < NG < NG Dibenzo[a,h]anthracen < NG < NG < NG Benzo[g,h,i]perylen < NG < NG < NG Drucksache 16/2599 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode – Hochdruckflüssigkeits-Chromatografie – HPLC – (Detektierung polarer Stoffe) Phenol: 1,0 mg/l Methylglycindiessigsäure – Trilon M (MGDA): 220 mg/l Probe Hafenbecken Luitpoldhafen: – gaschromatografische Methode : Ergebnis: unauffällig – HPLC Ergebnis: unauffällig Der in der Rheingütestation Worms eingesetzte Daphnientest (Kleinkrebse, die auf Gewässerverunreinigungen durch Verhaltens - auffälligkeiten reagieren) und auch der Algentest zeigten keine Auffälligkeiten. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass eine Beeinträchtigung der Gewässerbiozönose des Rheins nicht aufgetreten ist. Obwohl nicht feststand, ob Löschwasser in den Rhein eingetreten war (lediglich in das Hafenbecken war kurzfristig eine geringe Menge Löschwasser gelangt), wurde darüber hinaus am Sonntagmorgen vorsorglich eine Rheininformation nach dem internationalen Warn- und Alarmplan Rhein (WAP Rhein) abgesetzt, der die Rheinanlieger und die Unternehmen der Wasserversorgung über den Vorfall informierte. Messergebnisse betr. Luftbelastung: Meteorologische Daten: Am Tag des Brandes sowie am Folgetag waren Windgeschwindigkeiten zwischen 3 und 6 m/s mit Windrichtung aus Südwest zu verzeichnen. Diese bedingten den Abtransport und damit eine Verdünnung der schadstoffbelasteten Luft. Das Zentrale Immissionsmessnetz des Landes (ZIMEN) betreibt in der Umgebung des Brandortes folgende Messstationen zur Überwachung der Luftqualität: Ludwigshafen-Oppau Ludwigshafen-Mitte Ludwigshafen-Mundenheim Ludwigshafen-Heinigstraße Frankenthal-Europaring Worms-Hagenstraße. Die Auswertung der Messdaten (21. bis 23. Juni 2013) und die Bewertung der lufthygienischen Situation ergaben folgendes Ergebnis: NO2-Stickstoffdioxid (Grenzwert: 200 µg/m³): Die Werte liegen zwischen 5 und 60 µg/m³. Die höchsten Werte verzeichnet die Station „Heinigstraße“; keine Grenzwertüberschreitungen . SO2-Schwefeldioxid (Grenzwert: 350 µg/m³): Die Werte liegen zwischen 3 und 5 µg/m³ und zeigen keine Auffälligkeiten. CO-Kohlenmonoxid (Grenzwert: 10 mg/m³): Die Werte liegen zwischen 0,18 und 0,80 mg/m³. Leicht höhere Werte an der Station „Heinigstraße“; keine Grenzwertüberschreitungen . PM10-Feinstaub (Grenzwert: 50 µg/m³): Die Werte liegen zwischen 5 und 20 µg/m³. Leicht höhere Werte an der Station „Heinigstraße“; keine Grenzwertüberschreitungen. PM2,5-Feinstaub (Zielwert: 25 µg/m³): Die Werte liegen zischen 3 und 20 µg/m³. Werte über 15 µg/m³ wurden an der Messstation Ludwigshafen-Mitte an drei Stunden erreicht; keine Grenzwertüberschreitungen. Ruß (ein Grenzwert existiert nicht): Die Rußwerte liegen zwischen 2 und 4 µg/m³. Ein früherer, heute nicht mehr gültiger Grenzwert betrug 8 µg/m³. Ruß ist Bestandteil der Feinstaubfraktionen PM10 und PM2,5. Insoweit (s. o.) gab es keine Überschreitungen. Kohlenwasserstoffe (ein Grenzwert existiert nicht): An der Station „Ludwigshafen-Mitte“ wurden am 22. Juni 2013 zwischen 06.00 und 15.00 Uhr Werte zwischen 400 und 1000 µg/m³ festgestellt. Für Kohlenwasserstoffe besteht nach den Anforderungen der EU-Luftqualitätsrichtlinie keine Messverpflichtung. Da diese Stoffklasse ein Indikator für verkehrsbezogene und verbrennungsbedingte Schadstoffe ist sowie Vorläuferstoffe für Ozon darstellt, werden am Industriestandort Ludwigshafen im Rahmen der Vorsorge auch Kohlenwasserstoffe gemessen. Gesundheitliche Gefahren sind aufgrund der kurzen Expositionsdauer nicht zu befürchten. 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2599 *) Messpunkt Kreuzung Heinigstraße/Kaiser-Wilhelm-Straße. **) Messpunkt Kreuzung Heinigstraße/Kaiser-Wilhelm-Straße. ***) Messpunkt Kreuzung Ruthenstraße/Bruneckstraße. MP 31/MP 32 (gleicher Messpunkt) werden zur Qualitätssicherung parallel beprobt. Zwischen 19. und 26. Juni 2013 ist kein Anstieg der Benzolkonzentration festzustellen. Die Styrolkonzentration wird nicht in der Routine untersucht. Aus den Chromatogrammen der BTEX-Untersuchung lässt sich jedoch der Konzentrationstrend abschätzen. Für den betrachteten Zeitraum von 29. Mai 2013 bis 26. Juni 2013 ist an den Mess - punkten 31, 32, 33 kein Anstieg der Konzentrationswerte zu beobachten. Zu Frage 3: Nach Auskunft der Stadt Ludwigshafen am Rhein nutzt die Stadt in Gefahrensituationen unterschiedliche, auf die jeweilige Situation abgestimmte Kommunikationswege, um sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Medien zu informieren. Dazu gehören neben den Notfallinformationen der Feuerwehr z. B. durch Rundfunkdurchsagen, Sirenenwarnung und Bürgertelefon auch Presse - meldungen, Pressekonferenzen und das Internet. Damit wird erreicht, dass die Bürgerinnen und Bürger sowohl unmittelbar als auch über die Medien laufend unterrichtet sind. Nach dem Erkennen der Ausmaße des Brandereignisses veranlasste die Stadt Ludwigshafen um 13.57 Uhr eine erste Rundfunkdurchsage , die zum Schließen von Fenstern und Türen aufforderte. Die Warnung bezog sich auch auf das Stadtgebiet Mannheim. Anschließend ging eine Erstinformation zum Brand an die Medien. Um 14.12 Uhr richtete die Stadt Ludwigshafen unter Leitung der Oberbürgermeisterin und des Feuerwehrdezernenten den Gefahrenabwehrstab ein. Um 14.55 Uhr wurde in den Straßenabschnitten Bismarckstraße, Mundenheimer Straße, und Knollstraße Sirenenalarm ausgelöst und die vorsorgliche Evakuierung von 2 300 Personen aus der unmittelbaren Nachbarschaft der Brandstelle angeordnet. Diese Anordnung wurde sofort über die genannten Medien verbreitet. Darüber hinaus haben Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr die Anwohnerschaft individuell in allen Wohnhäusern in unmittelbarer Nähe der Brandstelle aufgesucht und zum Verlassen der Wohnung und Aufsuchen der Notunterkünfte aufgefordert. Gleichzeitig wurde das Info-Telefon der Feuerwehr geschaltet und mit zehn Personen besetzt. Um 15.15 Uhr wurde mit der fortlaufenden Information auf der Internet-Homepage sowie der Facebook-Seite der Stadt begonnen, die Seiten wurden mit den Internetplattformen der öffentlichen Medien verlinkt. Allein an den beiden Brandtagen wurden 33 132 Seitenaufrufe registriert. Die fortlaufend aktualisierten Informationen enthielten unter der deutlichen Überschrift „Informationen für Anwohnerinnen und Anwohner“ in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt und dem LUA insbesondere konkrete Empfehlungen für den Umgang mit von Ruß beeinträchtigten Gegenständen. So sollten trotz der nicht gegebenen akuten Giftigkeit der Rußpartikel der direkte Kontakt mit Ruß vermieden werden, mit Ruß in Kontakt gekommene Körperstellen sollten mit Wasser und Seife, Kleidung in der Waschmaschine, andere Gegenstände mit Haushaltsreinigern und Autos in einer Waschanlage gereinigt werden. Obst und Gemüse sollte intensiv gewaschen, geschält oder bei starker Beeinträchtigung entsorgt werden. Weitere Hinweise bezogen sich auf die Reinigung verschmutzter Rasenflächen und die Benutzung von Kinderspielplätzen. Um 18.00 Uhr informierte der Gefahrenabwehrstab in einer ersten Pressekonferenz umfassend über die bis dahin vorliegenden Erkenntnisse über das Ereignis und die Folgen für die Bevölkerung. Am Folgetag wurden über die Medien die Aufhebung der Evakuierung und Möglichkeit der Rückkehr ab 10.00 Uhr bekanntgegeben . 5 Benzol (Grenzwert: 5 µg/m³): Vor Ort finden keine kontinuierlichen Messungen statt. Im Rahmen der Routineuntersuchungen werden in Ludwigshafen wöchentlich an zwei Stellen Proben für die Bestimmung der BTEX-Aromaten (Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylole) genommen. Die Probenahme erfolgt durch eine Passivprobenahme an Spezialröhrchen, die später im Labor gaschromatografisch ausgewertet werden . Benzolkonzentration in Ludwigshafen: Messzeitraum 29. Mai bis 5. Juni 2013 5. bis 12. Juni 2013 12. bis 19. Juni 2013 19. bis 26. Juni 2013 µg/m³ MP 31 *) 1,5 2,1 1,4 1,2 MP 32 **) 1,5 2,0 1,4 1,2 MP 33 ***) 1,3 2,2 1,3 0,9 Drucksache 16/2599 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Im weiteren Verlauf wurden seitens der Wirtschaftsbetriebe der Stadt Ludwigshafen Container zur Entsorgung von rußverschmutztem Grünschnitt und Abfällen aufgestellt. Weitere detaillierte Informationen und Handlungsempfehlung wurden in den Montagsausgaben der örtlichen Presse veröffentlicht. Am 5. Juli 2013 hat die Stadt Ludwigshafen die Anwohnerschaft der Parkinsel im Rahmen einer öffentlichen Bürgerversammlung durch Experten der Feuerwehr, des Gesundheitsamtes, des Umweltamtes sowie der Hafenbetriebe und der BASF umfänglich informiert . Der dargestellte Ablauf der Löscharbeiten, die verwendete Messtechnik und die Untersuchungsergebnisse wurden sodann im Internet öffentlich verfügbar gemacht. Zu den Fragen 4 und 5: Die Frage der Haftung für die verschiedensten eingetretenen Schäden wird derzeit insbesondere in Abstimmung mit den beteiligten Versicherungen juristisch geprüft. Sie steht grundlegend in Abhängigkeit von den Ergebnissen der noch laufenden Untersuchungen zur Brandursache. Die Hafenbetriebe haben seit 25. Juni 2013 ein Schaden-Telefon eingerichtet, bei dem geschädigte Personen ihre durch den Brand erlittenen Schäden anmelden und registrieren lassen können. Das Schaden-Telefon wurde von rd. 2 000 Personen kontaktiert. In Absprache mit einem der Versicherer treten die Hafenbetriebe als Hauptgeschädigte bei kleineren, glaubhaft auf den Brand zurückzuführenden Schäden im Einzelfall in begrenzter Höhe in Vorlage und regeln diese vorab. Mit Stand 10. Juli 2013 wurden rund 200 Schadensereignisse unterschiedlichster Art registriert, davon sind 70 bereits reguliert worden. Über die Vorgehensweise wurde ebenfalls im Rahmen der Bürgerversammlung am 5. Juli 2013 informiert. Die dabei gegebenen Informationen sind auf der Internetseite der Stadt Ludwigshafen einzusehen. In Vertretung: Heike Raab Staatssekretärin 6 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2599 7