Drucksache 16/2620 24. 07. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. August 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Michael Hüttner und Hans Jürgen Noss (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Polizei-Cloud Die Kleine Anfrage 1730 vom 4. Juli 2013 hat folgenden Wortlaut: Rheinland-Pfalz hat als erstes Bundesland eine Zertifizierung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für eine virtualisierte Infrastruktur im Verwaltungsbereich erhalten. Das Zertifikat nach ISO 27001 auf Basis des IT-Grundschutzes ist für die sogenannte Polizei-Cloud bestimmt. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche Verbesserungen bietet die sogenannte Polizei-Cloud für die Arbeit der rheinland-pfälzischen Polizei aus Sicht der Lan- desregierung? 2. Welche Voraussetzungen musste die Polizei-Clod für die Zertifizierung nach ISO 27001 durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfüllen? 3. Welche wirtschaftlichen Vorteile sieht die Landesregierung beim Betrieb der Polizei-Cloud? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 23. Juli 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Landesregierung sieht folgende Verbesserungen für die Arbeit der rheinland-pfälzischen Polizei: – Deutliche Verbesserung des Antwortzeitverhaltens: so wurde zum Beispiel beim Fahndungssystem POLIS eine deutliche Performancesteigerung und bei POLADIS eine Halbierung der Antwortzeiten bei landesweiten Suchanfragen erreicht. – Verringerung der Bereitstellungzeiten für benötigte Rechnerressourcen, so kann die Polizei schneller und flexibler auf Zusatzanforderungen reagieren. – Bedarfsgerechte Verwaltung und Zuordnung der bereitgestellten Rechner-Ressourcen, so können zum Beispiel in Großschadenslagen den dafür benötigten Verfahren zusätzliche Rechenkapazitäten zur Verfügung gestellt werden. – Reduzierung von technischen Administrationsaufwänden bei der Polizei, die der eigentlichen polizeilichen Sachbearbeitung zugutekommt. – Erhöhung der Verfügbarkeit der polizeilichen Verfahren in der Cloud durch verstärkte proaktive Überwachung und die Möglichkeit , Wartungen im laufenden Betrieb durchzuführen. – Standardisierung von technischen IT-Systemen und -Verfahren Zu Frage 2: Voraussetzungen für die Zertifizierung nach ISO 27001 sind die Durchführung einer Schutzbedarfsanalyse, die Analyse der gesamten technischen Infrastruktur sowie der Nachweis eines funktionierenden Informationssicherheitsmanagementsystems ISMS (technisch , personell und organisatorisch). Drucksache 16/2620 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Der Untersuchungsgegenstand wurde durch einen zertifizierten Auditor für ISO 27001-Audits auf der Basis von IT-Grundschutz, in Übereinstimmung mit dem Zertifizierungsschema des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik geprüft. Gemäß den Vorgaben des BSI-Grundschutzes erfüllt die Polizei-Cloud die Anforderungen für den hohen Schutzbedarf. Dadurch hat sich für die Polizei bereits ein weiterer Vorteil eingestellt, da die durch den LDI durchgeführte Zertifizierung inzwischen von der Kommission IuK-Sicherheit der Polizeien des Bundes und der Länder anerkannt wurde, sodass zukünftig die Aufwände bei Auditierungen der Polizei deutlich reduziert werden können. In diesem Zusammenhang ist auch die auf Basis der Zertifizierung abgeschlossene Rahmenvereinbarung zur Informationssicherheit zwischen Polizei und LDI zu erwähnen, in der bundesweit einmalig die Aufgaben zwischen Polizei und Dienstleister so klar geregelt wurden, dass die dortigen Regelungen in die oben genannte Kommission eingebracht wurden und das Saarland, das ebenfalls einige Verfahren beim LDI betreiben lässt, bereits angekündigt hat, diese Regelungen übernehmen zu wollen. Zu Frage 3: Folgende wirtschaftlichen Vorteile sind durch den Betrieb der Polizei-Cloud bereits im ersten Jahr eingetreten und nachweisbar: – Reduktion der physikalischen Server um 82 (39 Prozent). – Reduktion der Stromkosten um ca. 82 000 Euro p. a., dabei wurden ca. 550 000 kWh Strom p. a. und 275 Tonnen CO2 eingespart . – Reduktion der Gesamtzahl der Server um 115 (34 Prozent). – Reduktion der Lizenzkosten durch neue Lizenzierungsmodelle in der Cloud. Darüber hinaus prüft die Polizei derzeit im Rahmen einer Arbeitsgruppe unter Federführung der Zentralstelle für Polizeitechnik die Möglichkeit, zusätzliche Synergieeffekte zu erzielen, indem weitere Anwendungen und Dienste in die Polizei-Cloud verlagert werden. In Vertretung: Heike Raab Staatssekretärin