Drucksache 16/2621 24. 07. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. August 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Baumaßnahme OU Rengsdorf (B 256) II Die Kleine Anfrage 1739 vom 3. Juli 2013 hat folgenden Wortlaut: In der regionalen Ausgabe der Rhein-Zeitung vom 27. Juni 2013 ist von der Belastung der OG Straßenhaus in Bezug auf die weiteren Baumaßnahmen zur OU Rengsdorf sowie von den Ergebnissen der Geschwindigkeitskontrolle im Innerort (B 256 Straßenhaus) die Rede. Ursprünglich waren es 5 000 Lkw-Fahrten, die durch den Ort fahren sollten, nun sind es 20 000 Lkw-Fahrten (inkl. Leerfahrten ). Ein Autofahrer hielt mit 122 km/h im Innerort den Rekord. Erlaubt sind 50 km/h. Fast jedes dritte Auto war zu schnell! Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Durch welche Maßnahmen vor Ort stellt die Landesregierung sicher, dass die Belastung der Bevölkerung in dieser Zeit nicht höher ist als sonst? 2. Welche Konsequenzen werden aus den Erkenntnissen der Geschwindigkeitsmessung in Straßenhaus gezogen bzw. welche Maß- nahmen werden ergriffen? 3. Wie ist die Haltung der Landesregierung zur generellen Geschwindigkeitsbegrenzung (Tempo 30) in diesem Teilbereich der Orts- durchfahrt in Straßenhaus und welche Maßnahmen zur Verkehrssicherheit (Verkehrskontrollen durch die Polizei, Blitzer, Zebrastreifen, Kreisellösungen am Ortseingang und Ortsausgang) befürwortet sie? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 23. Juli 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Durch die Baumaßnahme wird die Bevölkerung mit rund 90 Lkw-Fahrten täglich von Mitte Juli bis Ende Oktober 2013 und nochmals für etwa drei Monate im Frühjahr 2014 betroffen sein. Im Übrigen wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1738 verwiesen. Vor dem Hintergrund der Notwendigkeit der Baumaßnahme sind diese Lkw-Fahrten nicht zu vermeiden. Zu den Fragen 2 und 3: Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der straßenverkehrsbehördlichen Geschwindigkeitserhebungen führte die Polizeiinspektion Straßenhaus im Juni 2013 drei lasergestützte Geschwindigkeitsmessungen in der Ortslage Straßenhaus an der B 256 durch. Dabei lag die Beanstandungsquote insgesamt bei rund sieben Prozent und damit auf dem Durchschnittsniveau vergleichbarer Stellen. Die Diskrepanz zur höheren Quote der kommunalen Messung liegt in den unterschiedlichen Zielrichtungen und Voraussetzungen der Durchführung begründet. Polizeiliche Verkehrsüberwachung erfolgt unter den besonderen Anforderungen einer gerichtsverwertbaren , beweissicheren Verfolgung und Ahndung. Daher gelten insbesondere andere Messtoleranzen als bei nicht ahndenden Messungen , die nur ein für Verwaltungszwecke benötigtes Bild des Geschwindigkeitsniveaus erheben sollen. Unabhängig davon wird die Polizei auch künftig in Straßenhaus Geschwindigkeitskontrollen durchführen. Drucksache 16/2621 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Darüber hinaus unterstützt die Landesregierung grundsätzlich alle Maßnahmen, die der Verkehrssicherheit dienen. Die Straßenverkehrsordnung (§ 45 Abs. 1 StVO) bietet hierfür unter bestimmten Voraussetzungen den zuständigen Straßenverkehrsbehörden die Möglichkeit, die Benutzung bestimmter Straßen zu beschränken, zu verbieten oder den Verkehr umzuleiten. Innerorts ist hierfür die Verbandsgemeindeverwaltung zuständig. Dies setzt eine Anhörung voraus, bei der auch die Straßenbaubehörde (hier: regio - naler Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz, rLBM) und die zuständige Polizei einzubinden sind. Dabei wären auch bauliche Maßnahmen , für die der rLBM zuständig ist, zu thematisieren. Roger Lewentz Staatsminister