Drucksache 16/2624 24. 07. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. August 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Alexander Licht und Bernhard Henter (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur ÖPNV-Rabatte bei Schülertickets Die Kleine Anfrage 1766 vom 10. Juli 2013 hat folgenden Wortlaut: Eine zwischen dem Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) und den Verkehrsunternehmen vereinbarte vertragliche Übergangsregelung aus dem Jahr 2006 hätte bis zum Jahr 2012 durch eine grundlegende Neuordnung der Systematik der Ausgleichzahlungen nach einem sog. Preis-Preis-Verfahren ersetzt werden sollen. Diese Preis-Preis-Regelung sah einen vollständigen Ausgleich der gewährten Rabatte im Ausbildungsverkehr für die Verkehrsunternehmen durch das Land vor. Eine solche Neuordnung ist bis heute nicht umgesetzt. Die Unternehmen drohen mittlerweile, die derzeit gewährten Rabatte auf Schülerkarten und Semestertickets gänzlich zu streichen, weil die Ausgleichsleistungen des Landes zu gering sind (vgl. u. a. TV vom 2. Juli 2013: „Zahlen Schüler bald ein Drittel mehr für Bus und Bahn?“). Wir fragen die Landesregierung: 1. In welcher Höhe zahlt das Land den Verkehrsunternehmen Ausgleichsleistungen nach § 45 a PBefG in welchem Zeitraum? 2. Wie haben sich diese Zahlungen in den letzten zehn Jahren entwickelt? 3. Wie hoch ist aktuell die Gesamtsumme der durch die Verkehrsunternehmen gewährten Rabatte im Ausbildungsverkehr? 4. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um eine Neuregelung der Ausgleichszahlungen herbeizuführen und eine Strei- chung der Rabatte durch die Verkehrsunternehmen abzuwenden? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 23. Juli 2013 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Die Ausgleichsleistungen des Landes gemäß § 45 a PBefG im Schülerverkehr hatten im Durchschnitt der Jahre 2003 bis 2012 eine Höhe von rund 44 Mio. Euro. Zu berücksichtigen ist, dass im Betrachtungszeitraum in Einzeljahren die Landesausgaben für Ausgleichsleistungen infolge des Ergebnisses von Gerichtsverfahren höher waren. Nicht zuletzt aufgrund rückläufiger Schülerzahlen belaufen sich die Ausgleichsleistungen aktuell auf 42 Mio. Euro. Zu Frage 3: Der Ausgleich erfolgt derzeit auf Basis der Landesverordnung über die Festlegung von Kostensätzen nach § 45 a Abs. 2 Satz 2 des Personenbeförderungsgesetzes und § 6 a Abs. 2 Satz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom 23. März 1979 in der Fassung von Artikel 83 der Verordnung vom 28. August 2001. Die aktuelle Gesamtsumme der von den Unternehmen im Ausbildungsverkehr gewährten Rabatte ist der Landesregierung aufgrund der Bindung des Ausgleichs an diese Kostensätze nicht bekannt. Eine Angabe zur Gesamtsumme der gewährten Rabatte wird möglich sein, sobald der geplante landesrechtliche Preis-Preis-Ausgleich auf Basis verkaufter Fahrkarten in Kraft ist. Zu Frage 4: Die Landesregierung strebt an, landesrechtlich den Preis-Preis-Ausgleich als transparente, wettbewerbsneutrale und EU-rechtskonforme Regelung einzuführen. Nach der vorgesehenen neuen landesrechtlichen Regelung würde der Ausgleichsbetrag transparent und gleichmäßig aus der Differenz des Fahrpreises einer Erwachsenen-Zeitkarte und dem ermäßigten Fahrpreis der Zeitkarte des Ausbildungsverkehrs ermittelt werden. Drucksache 16/2624 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Das Ergebnis des zu dieser Maßnahme bei der EU-Kommission laufenden Notifizierungsverfahrens wird in diesem Jahr erwartet. Sobald die EU-Kommission den Preis-Preis-Ausgleich als mit dem Gemeinschaftsrahmen vereinbar erklärt, kann im rheinlandpfälzischen Landtag das Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht werden. Das Reformvorhaben soll dann mit dem Ziel rückwirkender Zahlungen zum 1. Januar 2013 umgesetzt werden. Roger Lewentz Staatsminister