Drucksache 16/2626 25. 07. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. August 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Susanne Ganster und Marcus Klein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Flughafen Zweibrücken – Übernahme der Geschäftsführung durch das Saarland? Die Kleine Anfrage 1721 vom 4. Juli 2013 hat folgenden Wortlaut: Laut aktuellen Presseberichten über die Verhandlungen zur Kooperation der Flughäfen Zweibrücken und Saarbrücken liegt ein Angebot zur Übernahme der Geschäftsführung seitens des Saarlandes vor. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welchen Sachstand und welche weitere Perspektive haben die Gespräche über eine mögliche Flughafenkooperation derzeit? 2. Unter welchen Gegebenheiten ist die Landesregierung bereit, einem Angebot des Saarlandes auf Übernahme der Geschäfts- führung zuzustimmen? 3. Wie werden die Kommunen, Mitgesellschafter und Mitarbeiter in den weiteren Entscheidungsprozess eingebunden? 4. Steht die Landesregierung zur in der Fragestunde am 7. März 2013 getätigten Aussage, den Flugbetrieb in Zweibrücken auch langfristig aufrechterhalten zu wollen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 23. Juli 2013 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Insgesamt hat sich das Vier-Säulen-Konversionsprojekt „Flughafen Zweibrücken“ aus Flugbetrieb, Multimedia-Internet-Park/Gewerbe , Outlet und Freizeit bzw. Tourismus weiter positiv entwickelt, weitere zusätzliche Arbeitsplätze konnten geschaffen werden . Auch die Säule „Flugbetrieb“ verbessert sich fortschreitend. So verzeichnete der Flughafen im Jahr 2012 mit rund 243 000 Passagieren eine Steigerung gegenüber 2011 um fast neun Prozent. Das wirtschaftliche Ergebnis des Geschäftsjahres 2012 konnte gegen - über dem Vorjahr um rd. 140 000 Euro oder drei Prozent verbessert werden. Das Konversionsprojekt Flughafen Zweibrücken stärkt nachhaltig sowohl den Arbeitsmarkt in Zweibrücken und der Südwestpfalz als auch die volkswirtschaftliche Entwicklung einer nach wie vor strukturschwachen Region. Allerdings sind für die Säule „Flugbetrieb “ sowohl die rechtlichen Vorgaben der EU-Kommission als auch die weitere gesellschaftsrechtliche Ausrichtung des Flughafens Zweibrücken noch nicht hinreichend klar. Vor diesem Hintergrund werden derzeit die bestehenden Optionen sowohl im Hinblick auf eine Kooperation mit dem Saarland als auch im Hinblick auf eine Privatisierung bzw. die Einbindung eines strategischen Partners geprüft. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Der im Auftrag beider Länderkabinette aufgesetzte Prozess zur Flughafenkooperation wird fortgesetzt, wie es die Kabinette beider Länder auch nach der Regierungsneubildung im Saarland in der gemeinsamen Kabinettssitzung vom 18. September 2012 nochmals bekräftigt haben. Beide Seiten haben sich darauf verständigt, zunächst – getrennt an beiden Standorten – eine Businessplanung zu Drucksache 16/2626 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode entwickeln, die insbesondere die standortspezifischen Kostensenkungs- und Einnahmesteigerungs potenziale ausweist. Die Ergebnisse dieser Konsolidierungskonzepte werden dann mit einer aktualisierten Untersuchung zu den Kooperationspotenzialen verglichen . Nach der Sommerpause soll ein gemeinsamer Vorschlag für beide Kabinette vorgelegt werden, ob u. ggf. wie eine Kooperation umgesetzt werden kann. Mit Blick auf die noch laufenden Verhandlungen wird die Landesregierung zu einzelnen Kooperationsvarianten, u. a. auch zu einem in Presseberichten thematisierten saarländischen Vorschlag, keine öffentlichen Äußerungen tätigen, bevor eine abschließende Bewertung der jeweiligen (modell-)spezifischen Kooperationsvorteile durch die entsprechend beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorliegt. Zu Frage 3: Das Land Rheinland-Pfalz und der kommunale „Zweckverband Entwicklungsgebiet Flughafen“ (ZEF) sind je zu 50 Prozent Anteilseigner der Flugplatz GmbH Aeroville Zweibrücken (FGAZ), die im Verbund mit der 100-Prozent-Tochter Flughafen Zweibrücken GmbH (FZG) das sog. „Vier-Säulen-Konzept“ umsetzt. Die FZG ist für den Flugbetrieb zuständig; Aufgabe der FGAZ ist es, vornehmlich die Vermarktung der Grundstücke als Gewerbeflächen sowie der über den Flugbetrieb hinausgehenden Säulen des Konversionskonzepts voranzutreiben. Eine den Flughafen betreffende Entscheidung wird entsprechend zwischen den beiden Gesellschaftern und damit auch mit den betroffenen Kommunen abgestimmt. Für den nächsten Gesprächstermin mit dem Saarland ist auch eine Teilnahme von Herrn Landrat Dupprè in seiner Funktion als Zweckverbandsvorsteher vorgesehen. Was die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrifft, so ist es guter Brauch, dass sowohl über die Geschäftsführung sowie bei entsprechendem Bedarf in Mitarbeiterversammlungen auch durch den Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Staatssekretär Häfner, über wichtige Entwicklungen unterrichtet wird. Unabhängig davon ist der Vorsitzende des Betriebsrats als Mitglied des Aufsichtsrats der FZG in die zentralen Entwicklungen am Flughafen eingebunden. Zu Frage 4: Ja. Roger Lewentz Staatsminister