Drucksache 16/2628 25. 07. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. August 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Christian Baldauf, Bettina Dickes und Guido Ernst (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Vertretungsverträge zum Schuljahreswechsel Die Kleine Anfrage 1724 vom 4. Juli 2013 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Vertretungslehrkräfte sind im Monat Juli im rheinland-pfälzischen Schuldienst tätig? 2. Wie viele Vertretungsverträge werden zum Beginn der Sommerferien enden? 3. Trifft die Aussage der rheinland-pfälzischen Bundestagsabgeordneten Andrea Nahles zu, dass noch vor den Sommerferien voll- ständig darauf verzichtet werde, Vertretungsverträge zum Beginn der Sommerferien enden zu lassen? 4. Stimmt die Landesregierung auch mit der Bemerkung von Frau Nahles überein, dass die vertretenen Lehrerwochenstunden sin- ken werden? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 24. Juli 2013 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Unterricht an den rheinland-pfälzischen Schulen wird weit überwiegend von verbeamteten oder unbefristet beschäftigten Lehrkräften erteilt. Sofern diese Lehrkräfte vorübergehend nicht zur Verfügung stehen, z. B. wegen Mutterschutz, Elternzeit oder Erkrankung , werden zur Sicherung der Unterrichtsversorgung für die benötigte Zeit Beschäftigungsverhältnisse mit Vertretungskräften abgeschlossen. Diese Verträge sind notwendigerweise befristet, weil der zugrunde liegende Bedarf nur ein vorübergehender ist. Vor ihrem Abschluss wird geprüft, ob der Vertretungsbedarf auch anderweitig abgedeckt werden kann, z. B. durch Übernahme von Unterricht durch andere Lehrkräfte des Kollegiums. Demzufolge wird auch für jedes neue Schuljahr im Rahmen der Personalplanung geprüft, welcher Vertretungsbedarf weiter bzw. neu besteht. Ist die Dauer eines Vertretungsbedarfs nicht absehbar, weil sich z. B. die Dauer einer Erkrankung nicht abschätzen lässt, können in befristeten Vertretungsverträgen sogenannte „Doppelbefristungen“ vereinbart werden. Diese bewirken, dass das jeweilige Beschäftigungsverhältnis entweder mit Rückkehr der vertretenen Person endet oder mit Erreichen einer Höchstfrist, die je nach Bedarfslage bis sechs Wochen nach den Sommerferien betragen kann. Ist beispielsweise kurz vor Schuljahresende absehbar, dass der Vertretungsbedarf im nächsten Schuljahr weiter besteht, kann die Lehrkraft über die Sommerferien (und ggf. über die genannte Sechswochenfrist ) hinaus beschäftigt werden. Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 4: Zu Beginn des Monats Juli 2013 waren Vertretungslehrkräfte im Umfang von etwa 2 400 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) an den Schulen in Rheinland-Pfalz tätig. Bei Vertretungsverträgen von rund 1 100 VZÄ war mit Stand vom 1. Juli 2013 eine Laufzeit bis zum Ende der Unterrichtszeit vor den Sommerferien vorgesehen. Das Einstellungsverfahren in den Schuldienst für das Schuljahr 2013/2014 ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Drucksache 16/2628 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung, die Kontinuität der Versorgung mit Lehrkräften und deren Beschäftigungsbedingungen, insbesondere bei längerfristigem Vertretungsbedarf, zu verbessern. Deshalb wurde zum Schuljahr 2011/2012 ein Vertretungspool mit zunächst 200 dauerhaften Beamtenplanstellen eingerichtet. Weitere 100 Planstellen folgen zum kommenden Schuljahr. 2016 soll der Vertretungspool 1 000 unbefristete Planstellen umfassen. Das Konzept des Vertretungspools sieht vor, dass diese Lehrkräfte drei Jahre für längerfristige Vertretungseinsätze von sechs Monaten oder mehr den Schulen in einer Region zur Verfügung stehen. Nach drei Jahren werden die Lehrkräfte dann fest an einer Schule eingesetzt. Der Ausbau des Vertretungspools hat – geplant und gewünscht – eine Reduzierung der Zahl der befristeten Beschäftigungsverhältnisse zur Folge. Der gesamte landesweit auftretende Vertretungsbedarf, insbesondere der kurzfristige, ist über einen solchen Pool allerdings nicht zu decken. Zeitlich befristete Vertretungsverträge werden daher auch künftig – wenn auch in deutlich geringerem Umfang – benötigt. Doris Ahnen Staatsministerin