Drucksache 16/2629 25. 07. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. August 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Barbara Schleicher-Rothmund, Marcel Hürter und Thorsten Wehner (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Hochwasser und Hochwasserschutz am Oberrhein und im Kreis Germersheim Die Kleine Anfrage 1725 vom 4. Juli 2013 hat folgenden Wortlaut: Der Hochwasserschutz am Oberrhein hat nach übereinstimmender Meinung dazu beigetragen, dass der Kreis Germersheim und das Land beim aktuellen Hochwasser im Vergleich zu anderen Regionen in Deutschland besser davongekommen sind. Im Kreis Germersheim ist der Schwemmfächer der Lauter einer der ersten Retentionsräume, der bei Hochwasser vollläuft. Die landwirtschaftlich genutzte Fläche stand großflächig unter Wasser. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung den Hochwasserschutz am Oberrhein im Hinblick auf den Hochwasserschutz in der Südpfalz und in Rheinland-Pfalz? 2. Wie bewertet die Landesregierung den Hochwasserschutz am Oberrhein im Hinblick auf eine grenz- und regionalüberschrei- tende Vorbeugung und grenzüberschreitende Maßnahmen? 3. Welche Regelungen im Hinblick auf Entschädigungen und Hilfen existieren für diejenigen Landwirte, die von Überschwem- mungen und Hochwasser von landwirtschaftlichen Flächen sowie von Überflutungen landwirtschaftlich genutzter Retentionsräume betroffen sind? 4. Welche Möglichkeiten der Entschädigung, Fördermöglichkeiten oder Kredite der öffentlichen Hand bzw. des landwirtschaftlichen Berufsstandes sieht die Landesregierung, um die Landwirte, die von der Überflutung der Schwemmfächer der Lauter stark betroffen waren, entsprechend zu beraten und zu unterstützen? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 19. Juli 2013 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Im Rheingebiet gibt es schon lange eine gute Zusammenarbeit der Bundesländer und mit Frankreich. In der Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern Baden-Württem berg, Hessen und Rheinland-Pfalz über Fragen des Hochwasserschutzes am Oberrhein vom 28. Februar 1991 wurden nicht nur die Festlegung maximaler Deich- und Dammhöhen auf beiden Seiten des Rheins für den Bereich der gemeinsamen Stromstrecke geregelt, sondern auch die Erstellung und der Betrieb der Rückhalteräume am Oberrhein und die Sicherung der natürlichen Retentionsräume wie des Schwemmfächers der Lauter. Aufgrund der in Frankreich, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz fertiggestellten Hochwasserrückhaltungen gibt es in der Südpfalz und am Oberrhein einen über 100-jährlichen Hochwasserschutz am Rhein. Erst wenn alle Maßnahmen in Baden-Württemberg einsatzbereit sind, ist in der Südpfalz die ehemals vorhandene 200-jährliche Hochwassersicherheit wiederhergestellt. Dies wird nicht vor dem Jahr 2028 sein. Die Hochwasservorsorge in den Gemeinden der Südpfalz wird im Rahmen der Hochwasserpartnerschaft „Südpfalz“ abgestimmt und verbessert. Die Rückhaltemaßnahmen am Oberrhein werden nach einem zwischen allen Beteiligten abgestimmten Betriebsreglement gezielt zum Schutz der Deiche am Oberrhein eingesetzt. Am Mittelrhein und an den anderen Gewässern in Rheinland-Pfalz richten sich Hochwasserschutzmaßnahmen nach den örtlichen Randbedingungen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit. Drucksache 16/2629 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 3 und 4: Grundsätzlich gibt es in Rheinland-Pfalz keine speziellen Regelungen oder Programme zur Entschädigung der Landwirtschaft in den Fällen, in denen landwirtschaftliche Flächen durch Überschwemmungen oder Hochwasser geschädigt wurden. Dies gilt sowohl für Flächen in landwirtschaftlich genutzten natürlichen Retentionsräumen wie für Flächen außerhalb solcher Räume. Ob und wie die Landwirtschaft in den gesteuerten Poldern entschädigt wird, ist in den jeweiligen Planfeststellungsbeschlüssen geregelt. Zur Unterstützung der Landwirtschaft in solchen oder vergleichbaren Fällen (z. B. wetterbedingte Ernteausfälle oder Tierseuchen) bietet die Landwirtschaftliche Rentenbank in einem Programm „Liquiditätssicherung“ zinsgünstige Liquiditätshilfedarlehen (der Zinssatz liegt derzeit in der günstigsten Preisklasse bei einem Darlehen mit vierjähriger Laufzeit bei 1 %) an, mit der die Stabilität landwirtschaftlicher Unternehmen gesichert werden soll. In diesem Jahr kam es im Mai/Juni durch die bundesweit enormen Niederschlagsmengen von gebietsweise über 200 Litern pro Quadrat meter zu einem außergewöhnlichen Hochwasserereignis. Infolgedessen kam es zu schweren Schäden insbesondere entlang von Donau und Elbe. Davon betroffen war auch die Landwirtschaft. Die Schäden in der rheinland-pfälzischen Landwirtschaft waren im Vergleich zu denen an Donau und Elbe vergleichsweise gering. Dennoch hat die Landesregierung diese Schäden und die daraus resultierende schwierige Situation in den betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben zum Anlass genommen, unter dem Dach des derzeit von Bund und Ländern in Vorbereitung befindlichen „Hochwasser-Aufbauhilfefonds“ eine einmalige Entschädigungsregelung anzubieten. Damit soll den vom Hochwasser betroffenen Landwirten einmalig ein teilweiser Ausgleich für Aufwuchs- und Ernteschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen gewährt werden. Es ist vorgesehen, Hochwasserschäden auf landwirtschaftlichen Kulturen wie in den anderen Bundesländern auch mit 50 % der Schadenssumme zu entschädigen. Diese Entschädigungsregelung wird durch das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel abgewickelt. Derzeit erfolgt in einem ersten Schritt die Schadensermittlung. Danach wird das eigentliche Entschädigungsverfahren bearbeitet. Ulrike Höfken Staatsministerin