Drucksache 16/2633 25. 07. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. August 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Friederike Ebli und Marcel Hürter (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Ambrosia-Bekämpfung Die Kleine Anfrage 1731 vom 4. Juli 2013 hat folgenden Wortlaut: Die Pollen der Ambrosia-Pflanzen (Ambrosia coronopifolia und Ambrosia coronopifolia) können zu starken allergischen Atemwegsreaktionen bei Allergikern führen. In verschiedenen Bundesländern wird die Ausbreitung der Ambrosia-Pflanzen laut Fernseh - berichten mit unterschiedlichen Maßnahmen bekämpft. Wir fragen die Landesregierung: 1. Hat die Landesregierung Kenntnisse über eine Ausbreitung der Ambrosia-Pflanzenarten in Rheinland-Pfalz (ggf. Unterschiede städtische/ländliche Regionen)? 2. Welche vorbeugenden Möglichkeiten sieht die Landesregierung, damit sich Allergiker vor allergenen Pollen der Ambrosia-Pflan- zen schützen können bzw. geschützt werden? 3. Welche Bekämpfungsmaßnahmen empfiehlt die Landesregierung zur Bekämpfung der Ambrosia-Pflanzen bzw. wendet sie ggf. im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereichs an (Bsp. bei DLR/LBM)? 4. Hält die Landesregierung Vorbeuge-, Aufklärungs- und Bekämpfungsmaßnahmen hinsichtlich der Ambrosia-Pflanzen vergleich - bar mit denen zur Bekämpfung der Herkulesstaude (Riesen-Bärenklau)? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 23. Juli 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Seit 2006 liegen Informationen zur Verbreitung von Ambrosia artemisiifolia vor. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten (MULEWF) hat eine aktuelle Umfrage im Juni 2013 unter den Kreisverwaltungen und kreisfreien Städten vorgenommen. Diese hat ergeben, dass die Ambrosia bis auf wenige Ausnahmen nur als einzelne Pflanzen oder in sehr kleinen Gruppen bis zu zehn Pflanzen vorkommt. Jährlich gehen bei den Kreis- bzw. Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte eine bis sechs Meldungen ein. Größere Bestände mit mehr als 100 Pflanzen treten nach Kenntnis der Landesregierung ausschließlich an der B 9 zwischen Speyer und Ludwigshafen auf. Nach Kenntnis der Landesregierung ist die Verbreitung der Beifuß-Ambrosia in Rheinland -Pfalz nicht flächendeckend, sondern eher ein lokales und standortbezogenes Problem. Bestände mit sehr hohen Populationsdichten wie z. B. in Bayern oder Brandenburg sind in Rheinland-Pfalz nicht bekannt. Aus Sicht der Landwirtschaft und des Naturschutzes stellt die Beifuß-Ambrosie kein Problem dar. Bekämpfungsmaßnahmen, wie sie in Teilen Brandenburgs routinemäßig in Sommerungen durchgeführt werden, sind bisher in Rheinland-Pfalz nicht erforderlich. Zu Frage 2: Die Landesregierung informiert umfassend über die Ambrosia-Problematik. Sie stellt Informationen bereit über das allergische Potenzial beziehungsweise zu möglichen gesundheitlichen Auswirkungen (Homepage des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie und bei den Gesundheitsämtern) und zur Pflanzenart und ihrer Bekämpfung (Homepage der Dienstleis - tungszentren Ländlicher Raum, DLR). Drucksache 16/2633 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Kontakt mit Ambrosia-Pollen sollte unbedingt vermieden werden. Die Pflanzen sollten vor der Blüte entfernt werden, dabei sollten Handschuhe getragen werden, um Hautreizungen zu verhindern. Blüht die Pflanze bereits, ist ein dicht schließender Mund-Nasen - schutz dringend zu empfehlen. Zu Frage 3: Die Landesregierung empfiehlt die unverzügliche Bekämpfung der Beifuß-Ambrosie möglichst sofort nach der Feststellung des Auftretens . Einzelne Pflanzen bzw. kleinere Gruppen von Pflanzen sollten mit den Wurzeln aus dem Boden gerissen und im Hausmüll entsorgt werden. Da die Samen im Boden bis zu 40 Jahre lang keimfähig bleiben, ist es wichtig, die Fundstellen immer wieder nach neu aufgelaufenen Pflanzen abzusuchen. Dies gilt besonders für Vogelfutterstellen in Haus- und Kleingärten, da kontaminiertes Vogelfutter eine Hauptursache für die Einschleppung von Ambrosia ist. Für größere Bestände, bei denen ein Ausreißen aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, sollte der Bestand durch Mähen und Mulchen kurz vor dem Blühbeginn dezimiert und mittelfristig elimi niert werden. Bekannte größere Bestände an Straßen werden vom Landesbetrieb Mobilität (LBM) durch geschultes Personal regelmäßig gemäht. Die Mäharbeiten sind auf die Entwicklung der Ambrosie abgestellt. Drei bis fünf Wochen nach der Mahd wird der Standort erneut kontrolliert und bei Bedarf gemäht und gemulcht. Die Verfügungsberechtigten von Grundstücken mit Ambrosia-Auftreten (Privatleute, Kommunen, LBM) haben bisher zeitnah mit der Meldung des Ambrosia-Auftretens auch in der Regel die Pflanzen entfernt bzw. bekämpfen größere Bestände. Zu Frage 4: Das DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück in Bad Kreuznach und die rheinland-pfälzische Gartenakademie am DLR Rheinpfalz in Neustadt haben Landwirte und Klein-/Hausgartenbesitzer umfassend über die Ambrosia informiert (ca. 3 000 Abonnenten des Garten - akademie-Newsletters). Zudem wurden die Kommunen in Rheinland-Pfalz über das „Grüne Blatt“ des Gemeinde- und Städtebunds über die Pflanze und Bekämpfungsmöglichkeiten informiert. Die Pflanzenschutzberater der DLR überwachen im Rahmen der Warndienst- und Beratungstätigkeit landwirtschaftliche Kulturpflanzenbestände auf Ambrosia-Auftreten. Diagnostische Hilfe bei der Bestimmung der Pflanzenart bietet bei Bedarf das DLR in Bad Kreuznach. Neben der Ambrosia ist die Herkulesstaude ein weiterer Neophyt in Rheinland-Pfalz. Die Landesregierung wird die Ausbreitung dieser Pflanzenarten weiter im Auge behalten, Informationen bereitstellen, Meldungen erfassen sowie die Verfügungsberechtigten und Besitzer von Grundstücken mit Befall zur Wachsamkeit und zur Bekämpfung aufrufen. Ulrike Höfken Staatsministerin