Drucksache 16/2634 25. 07. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. August 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Herbert Schneiders, Dr. Axel Wilke und Bernhard Henter (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Europäische Rechtsakademie Trier Die Kleine Anfrage 1742 vom 4. Juli 2013 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Arbeit der ERA? 2. Sieht die Landesregierung Änderungsbedarf bei der Organisation der ERA und ihrem Rechtsstatut? 3. Was hat die Landesregierung unternommen bzw. gedenkt sie zu unternehmen, um die Deckungslücke bei den Kosten der Er- weiterung zu schließen und die ERA von den Belastungen der Zwischenfinanzierung dieser Kosten zu entlasten? 4. Wie hoch ist der Zuschuss des Landes Rheinland-Pfalz zu den Betriebskosten der ERA und wie hat sich dieser Zuschuss in der Vergangenheit entwickelt? 5. Plant die Landesregierung hier Veränderungen? 6. Was ist das Ergebnis des Gesprächs des Direktors der ERA mit dem Minister der Finanzen zu einem neuen Fünfjahresvertrag ab 2014? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 23. Juli 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Landesregierung misst der Arbeit der ERA eine besondere Bedeutung zu. National wie auch europaweit wird sie als herausragende postuniversitäre juristische Ausbildungsstätte wahrgenommen. Als internationale Fortbildungseinrichtung für Juristinnen und Juristen bietet die Akademie jährlich fast 140 Seminare an, die von ca. 8 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern besucht werden. Sowohl durch die längerfristig geplanten Tagungen zu wesentlichen EU-Rechtsfragen wie auch aktuell veranlasste Seminare und Diskussionsforen leistet die Akademie einen wesentlichen Beitrag zu einem einheitlichen Kenntnisstand des europäischen Rechts. Zu Frage 2: Die Gründung der ERA war richtig und vorausschauend und erweist sich angesichts eines „wachsenden Europas“ als unverzichtbar . Heute erfüllt die ERA als eine auf privatrechtlicher Grundlage errichtete gemeinnützige Stiftung einen öffentlichen Bildungsauftrag im gesamteuropäischen Interesse. Sie hat sich seit ihrem Bestehen den wachsenden Bildungsanforderungen sowohl in fachlicher, methodischer und organisatorischer Hinsicht gestellt. Nach Auffassung der Landesregierung wäre es im Hinblick auf den weiterhin bestehenden und wachsenden Bedarf an fachspezifischer Fortbildung im Europarecht einschließlich des notwendigen Erfahrungsaustauschs unter Rechtspraktikern sachgerecht, die ERA in ein unionsrechtlich gestütztes Institut zu überführen. Drucksache 16/2634 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Anlässlich des Erwerbs sowie des Umbaus des früheren Bundesbankgebäudes durch die ERA gab es eine Finanzierungslücke in Höhe von 1 Million Euro, die durch Beiträge der Bundesländer gedeckt werden sollte. Für die noch bestehende Differenz sind bislang Mittel des Stiftungskapitals eingesetzt worden. Die Landesregierung hat die hierzu unternommenen Anstrengungen der ERA in der Vergangenheit nachdrücklich unterstützt und wird dies auch weiterhin tun. So hat sich bereits im Jahr 2010 auf Antrag des Landes Rheinland-Pfalz die Justizministerkonferenz mit dem Thema „Finanzielle Beteiligung der Länder“ befasst. Darüber hinaus ist dieses Thema in einer Finanzministerkonferenz, einer Ministerpräsidentenkonferenz und einer Konferenz der Chefinnen und der Chefs der Staatskanzleien erörtert worden. Im November 2012 hat sich auch die Europaministerkonferenz mit dieser Frage befasst. Zu Frage 4: Für den laufenden Akademiebetrieb sind der ERA in den vergangenen Jahren folgende Zuwendungsbeträge gewährt worden: 2008 900 000 € 2009 900 000 € 2010 900 000 € 2011 900 000 € 2012 898 395 € 2013 878 395 €. Daneben wird der ERA vom Land Rheinland-Pfalz bis 2019 ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 1 117 205 € für die aus Anlass der Errichtung und Erweiterung des Akademiegebäudes anfallenden Zins- und Tilgungsleistungen gewährt. Zu Fragen den 5 und 6: Zur Konsolidierung des Haushalts und Einhaltung der Schuldenbremse stehen im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2014/2015 alle freiwilligen Ausgaben auf dem Prüfstand. Vorbehaltlich einer Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers wurde in dem Gespräch die jährliche Zuwendung wie folgt geregelt: 2014 800 000 € 2015 bis 2020 700 000 €/Jahr. Dr. Carsten Kühl Staatsminister