Drucksache 16/2637 26. 07. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Christian Baldauf (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Anfruf des Justizministers im Vorfeld seiner Zeugenbefragung vor dem Koblenzer Landgericht Die Kleine Anfrage 1732 vom 2. Juli 2013 hat folgenden Wortlaut: In der Hauptverhandlung des Verfahrens zur gescheiterten Nürburgring-Finanzierung ist bekannt geworden, dass der Minister der Justiz und für Verbraucherschutz am 27. Juni 2013 persönlich bei dem Vorsitzenden Richter der zuständigen Strafkammer angerufen hatte. Er soll dabei versucht haben, die Themenkomplexe seiner unmittelbar bevorstehenden Vernehmung vor dem Koblenzer Landgericht zu erfragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Trifft es zu, dass der Minister der Justiz und für Verbraucherschutz am 27. Juni 2013 persönlich bei dem Vorsitzenden Richter der zuständigen Strafkammer angerufen hat? 2. Wenn ja: Aus welchen Gründen hat der Minister der Justiz und für Verbraucherschutz den Vorsitzenden der Strafkammer an- gerufen? 3. In der 39. Sitzung des Landtags am 13. Dezember 2012 hat der Chef der Staatskanzlei bestätigt, dass an allen Tagen der Haupt- verhandlung mindestens ein Mitarbeiter der Landesregierung in dienstlicher Funktion zugegen ist (Plenarprotokoll 16/39, S. 2457 ff.). Diese eigene und detaillierte Prozessbeobachtung durch die Landesregierung wurde u. a. damit begründet, dass es „keine Protokolle über die Gerichtssitzungen“ gebe. Aus welchem Grund hat der Minister der Justiz und für Verbraucherschutz sich zur Klärung der Frage, was das Thema des in öffentlicher Sitzung verlesenen Beweisantrags sei, dennoch unmittelbar an den Vorsitzenden Richter gewandt und nicht an die eigenen Mitarbeiter der Landesregierung, die in den öffentlichen Sitzungen fortwährend zugegen sind? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 26. Juli 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Ja. Zu Frage 2: Der Beweisantrag, der Grundlage der Zeugenvernehmung am 1. Juli 2013 war, wurde mit der Aussagegenehmigung an den Minister übersandt. Durch ein Büroversehen gelangte das Schriftstück mit dem Beweisthema nicht zu den Unterlagen des Ministers. Ein telefonischer Abklärungsversuch durch das Büro des Ministers wurde seitens der Geschäftsstelle des Gerichts mit dem Hinweis beantwortet , dass man zu dem Beweisthema nichts sagen könne. Es wurde angeregt, mit dem Vorsitzenden zu sprechen. Diese Anregung der Geschäftsstelle wurde dem Minister übermittelt. Daraufhin sprach dieser kurz mit dem Vorsitzenden Richter und erkundigte sich nach dem Beweisthema. Zu Frage 3: Die Rolle des Prozessbeobachters ist in der Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Axel Wilke (CDU) – Drucksache 16/1881 – in der 39. Sitzung des Landtags vom 13. Dezember 2012 beschrieben. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage 2. Jochen Hartloff Staatsminister Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. August 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode