Drucksache 16/2642 26. 07. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. August 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Umgehungsstraße Braubach (L 335) Die Kleine Anfrage 1737 vom 4. Juli 2013 hat folgenden Wortlaut: Nach der geplanten Fertigstellung der Umgehung Miehlen – Marienfels wird sich das Verkehrsaufkommen im Bereich der Stadt Brau - bach (insbesondere am Obertor, Oberalleestraße) noch weiter verstärken und zu einer noch deutlicheren Belastung der Anwohnerinnen und Anwohner führen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand für die Ortsumgehung Braubach (L 335) und wann wird mit einer Realisierung der Ortsum- gehung Braubach gerechnet? 2. Wie ist das angeblich ungünstige Nutzen-Kosten-Verhältnis für eine Ortsumgehung in Braubach zustande gekommen bzw. wie wird das Nutzen-Kosten-Verhältnis definiert und begründet? 3. Wie gestaltet sich das Nutzen-Kosten-Verhältnis für eine Umgehung mit aufgeständerter Straße über die Bahn? 4. Wann wurde die letzte Verkehrszählung in der Stadt Braubach, insbesondere im Bereich der L 335, durchgeführt? Wie hoch ist die durchschnittliche Verkehrsbelastung? 5. Wann wurde die letzte Feinstaubmessung unmittelbar in der Stadt Braubach durchgeführt? 6. Sieht die Landesregierung eine Möglichkeit für eine temporäre Tonnenbeschränkung für Lkw über 7,5 Tonnen und für Gefahr - stoffzüge im Bereich der L 335? 7. Sieht die Landesregierung die Möglichkeit einer temporären Geschwindigkeitsbegrenzung z. B. im Bereich der Oberalleestraße in Braubach? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 26. Juli 2013 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 3: Das Nutzen-Kosten-Verhältnis für die Umgehung Braubach wurde im Jahr 2003 im Rahmen einer verkehrsökonomischen Bewertung ermittelt. Hierbei wurden die Nutzen einer Umgehung (weniger Unfälle, geringe Lärm- und Schadstoffbelastungen, Fahrzeitgewinne und geringere Fahrzeugbetriebskosten) den Kosten einer neuen Umgehung (Investitions- und Unterhaltungskosten) gegenübergestellt. Bei den Investitionskosten wurde die kostengünstigere Umgehungsvariante – Führung der Umgehung durch einen Tunnel sowie mittels Ständerstraße über die Bahnlinie und die B 42 – in Ansatz gebracht. Die Bewertung kam zu dem Ergebnis, dass die geplante Ortsumgehung ein sehr ungünstiges Nutzen-Kosten-Verhältnis aufweist. In erster Linie verantwortlich waren hierfür die vergleichsweise hohen Baukosten des Projekts. Darüber hinaus beeinträchtigt ein solches Bauwerk ggf. den Retentionsraum des Rheins und hat ggf. negative Auswirkungen auf den Welterbestatus des Oberen Mittelrheintals. Vor diesem Hintergrund konnte die Umgehungsstraße bislang nicht in die mittelfristige Finanzplanung des Landes aufgenommen werden. Insofern ist es auch nicht möglich, Planungsmittel und Personalkapazitäten einzusetzen, um das Projekt planerisch auf den Weg zu bringen. Drucksache 16/2642 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Im Bereich der L 335 – Oberalleestraße, Braubach – wurde zuletzt im Rahmen der Straßenverkehrszählung 2005 das Verkehrsaufkommen gezählt. Auf der Grundlage dieser Daten wurde eine allgemeine Verkehrsstärke von 7 981 Kfz/24 h (Querschnittsbelas - tung) ermittelt. Für den Bereich erfolgte zuletzt auf der Grundlage von im Jahre 2011 durchgeführten Zählungen eine Fortschreibung des Verkehrsaufkommens auf 8 379 Kfz/24 h. Zu Frage 5: Im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Forsten, Weinbau und Ernährung werden die Feinstaubkonzentrationen in Braubach seit zehn Jahren durch das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (LUWG) am Messpunkt „Falltorstraße (Kreuzung Emser-Straße/Dachsenhäuser Straße)“ gemessen. Aktuelle Auswertungen aus dem Messjahr 2012 belegen, dass die Feinstaubbelastung gegenüber den Vorjahren konstant ist und eine leicht sinkende Tendenz aufweist. Damit werden die Feinstaub-Immissionsgrenzwerte der EU-Luftqualitätsrichtlinie eingehalten. Auch in 2013 werden diese Messungen kontinuierlich fortgeführt. Die Daten werden in regelmäßigen Abständen im Internet veröffentlicht (www.luft-rlp.de, Ansprechpartner : Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz). Zu Frage 6: Grundsätzlich bietet die Straßenverkehrs-Ordnung (§ 45 Abs. 1 StVO) unter den rechtlichen Voraussetzungen den zuständigen Straßenverkehrsbehörden die Möglichkeit, die Benutzung bestimmter Straßen zu beschränken, zu verbieten oder den Verkehr umzuleiten . Innerorts ist hierfür die Verbandsgemeinde-, außerorts die Kreisverwaltung zuständig. Dabei ist eine Anhörung durchzuführen , bei der auch die Straßenbaubehörde (hier der regionale Landesbetrieb Mobilität Diez, rLBM) und die zuständige Polizei einzubinden sind. Zu Frage 7: Hinsichtlich der angesprochenen (temporären) Geschwindigkeitsbeschränkung hat der rLBM im Rahmen einer Anhörung gegenüber der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung Braubach dargelegt, dass nach seiner Bewertung die Voraussetzungen für eine Reduzierung der innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h nicht vorliegen. Gleichwohl obliegt die abschließende Entscheidung – bei gleichzeitiger Anhörung der zuständigen Polizei – der federführenden Verbandsgemeindeverwaltung . Roger Lewentz Staatsminister