Drucksache 16/2643 29. 07. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. September 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Katharina Raue (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Situation der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger Die Kleine Anfrage 1765 vom 10. Juli 2013 hat folgenden Wortlaut: Die Arbeitsbelastung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger ist ausgesprochen hoch, obwohl seit dem Jahr 2008 insgesamt 40 Stellen neu geschaffen wurden. In der Sitzung des Rechtsausschusses vom 6. Dezember 2012 hat das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mitgeteilt, dass die Personalsituation derzeit insgesamt angespannt sei. Zusätzlich verpflichtet der Landtagsbeschluss vom 17. November 2010 die Landesregierung zu umfassenden Personaleinsparungen im Bereich der Grundbuchämter. Nach diesem Beschluss müssen im Bereich der Grundbuchämter 55 Stellen eingespart werden. Von diesen Stellen betreffen 25 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Stellen unterlagen bereits in den Jahren 2012 und 2013 sogenannten kw-Vermerken (bitte aufschlüsseln)? 2. Der o. g. Landtagsbeschluss enthält den Vorbehalt, dass diese betroffenen Stellen bei einem entsprechenden Bedarf in anderen Bereichen der Justiz weiter genutzt werden können. Wie viele der Stellen wurden bereits wohin übertragen; bei welchen Stellen ist noch eine Übertragung geplant? 3. Die seit 2008 neu geschaffenen Stellen für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger befinden sich überwiegend im Einstiegsamt A 9, damit verschiebt sich der Proporz der einzelnen Besoldungsgruppen. Wie bewertet die Landesregierung die Umsetzbarkeit einer Anpassung der Besoldungsämter an die Verteilung von 2008 (sogenannte Nachkegelung)? 4. Wie sieht der Personaldeckungsgrad nach dem Personalbedarfsberechnungssystem PEBB§Y für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger im Verhältnis zu den anderen in der Justiz beschäftigten Berufsgruppen aus? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 26. Juli 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Im Stellenplan zu Kapitel 05 03 Titel 422 01 sind für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 mit dem Hinweis „Stelleneinsparung Grundbuchämter “ insgesamt zehn Stellen für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger als künftig wegfallend (kw) bezeichnet, und zwar: a) kw im Jahr 2012: fünf Stellen für Justizinspektorinnen und Justizinspektoren (Besoldungsgruppe A 9), b) kw im Jahr 2013: fünf Stellen für Justizinspektorinnen und Justizinspektoren (Besoldungsgruppe A 9). Drucksache 16/2643 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Für das 1. Einstiegsamt (vormals einfacher Dienst), die sozialen Dienste und die Gerichtsvollzieher erfolgt keine Personalbedarfsberechnung . Jochen Hartloff Staatsminister Zu Frage 2: Von dem Vorbehalt in dem Landtagsbeschluss vom 17. November 2010, die in den Grundbuchämtern einzusparenden Stellen bei entsprechendem Bedarfsnachweis in anderen Bereichen weiter zu nutzen, wurde noch kein Gebrauch gemacht. Der personelle Mehrbedarf in anderen Bereichen wurde noch nicht anerkannt. Auch konkrete Planungen waren daher noch nicht möglich. Zu Frage 3: Vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers ist angestrebt, durch Stellenhebungen im Doppelhaushalt 2014/2015 den Stellenzuwachs im Einstiegsamt im Stellenkegel nachzuführen und so die Beförderungssituation der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger zu verbessern. Zu Frage 4: Nach der Personalbedarfsberechnung des Jahres 2012 – basierend auf dem Personalbestand zum 1. April 2012 und den Geschäftszahlen des Jahres 2011 – stellt sich der Deckungsgrad nach PEBB§Y und PEBB§Y-Fach (für die Fachgerichtsbarkeiten) bei den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern im Vergleich zu den anderen Diensten in der rheinland-pfälzischen Justiz wie folgt dar: Deckungsgrad Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger ordentliche Gerichtsbarkeit einschl. Staatsanwaltschaften 74 % ordentliche Gerichte 75 % Staatsanwaltschaften 67 % Fachgerichtsbarkeiten 99 % zusammen 75 % Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ordentliche Gerichtsbarkeit einschl. Staatsanwaltschaften 95 % ordentliche Gerichte 96 % Staatsanwaltschaften 92 % Fachgerichtsbarkeiten 103 % zusammen 96 % Amtsanwälte 74 % mittlerer und Schreibdienst ordentliche Gerichtsbarkeit einschl. Staatsanwaltschaften 97 % ordentliche Gerichte 96 % Staatsanwaltschaften 104 % Fachgerichtsbarkeiten 99 % zusammen 97 %