Drucksache 16/2645 29. 07. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 26. August 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Bettina Dickes (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Schulabschlüsse für Kinder mit Beeinträchtigung I Die Kleine Anfrage 1743 vom 4. Juli 2013 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele beeinträchtigte Schülerinnen und Schüler mit welchem Förderschwerpunkt haben die allgemeinbildenden Schulen in den letzten fünf Jahren mit welchem Abschluss bzw. ohne Abschluss verlassen? 2. Wie viele beeinträchtigte Schülerinnen und Schüler mit welchem Förderschwerpunkt haben die berufsbildenden Schulen in den letzten fünf Jahren mit welchem Abschluss bzw. ohne Abschluss verlassen? 3. Sind die Ansprüche an die Kriterien für die Vergabe von Schulabschlüssen bei Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigung – unter Einbeziehung des Nachteilsausgleichs – gleich mit denen für Schülerinnen und Schüler ohne Beeinträchtigung? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kulturhat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 29. Juli 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die eine allgemeinbildende Schule (einschließlich Förderschulen) mit einem Abschluss- bzw. Abgangszeugnis verlassen haben, ist der Anlage zu entnehmen. Zu Frage 2: Im Rahmen der amtlichen Schulstatistik wird der Förderbedarf bei Schülerinnen und Schülern an berufsbildenden Schulen nicht erfasst. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen einer dualen Ausbildung nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder § 42 Handwerksordnung (HWO) die Berufsschule besuchen. Zu Frage 3: Gemäß § 3 Abs. 5 Satz 2 Schulgesetz sind bei der Gestaltung des Unterrichts und bei Leistungsfeststellungen die besonderen Belange behinderter Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen und ihnen die zum Ausgleich ihrer Behinderung erforderlichen Arbeits - erleichterungen zu gewähren. Dieser Nachteilsausgleich trägt der Beeinträchtigung bzw. Behinderung angemessen Rechnung, ohne die fachlich-qualitativen Anforderungen zu reduzieren. Er gleicht den behinderungsbedingten Nachteil aus und versetzt die Schüle - rinnen und Schüler in die Lage, die geforderte Leistung zu erbringen. Doris Ahnen Staatsministerin Drucksache 16/2645 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Anlage Abgängerinnen und Abgänger, Absolventinnen und Absolventen mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinbilden Schulen (Schwerpunktschulen und Förderschulen) Förderschwerpunkt (FSP) jeweils zum Ende des Schuljahres Abschlussart darunter: 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 ohne Berufsreife *) Blinde und Sehbehinderte 15 16 10 16 11 Sozial-Emotionale Entwicklung 87 85 89 70 84 Ganzheitliche Entwicklung 227 255 260 262 270 Gehörlose und Schwerhörige 22 32 11 20 15 Lernen 1 406 1 293 1 058 1 052 1 026 Motorische Entwicklung 113 122 124 123 109 Berufsreife Blinde und Sehbehinderte 17 2 4 9 5 Sozial-Emotionale Entwicklung 63 66 56 68 63 Gehörlose und Schwerhörige 52 29 37 32 43 Lernen 445 456 497 437 451 Motorische Entwicklung 26 26 24 34 15 Qualifizierter Blinde und Sehbehinderte – – – 1 – Sekundarabschluss I Sozial-Emotionale Entwicklung – – – 1 – Gehörlose und Schwerhörige 17 10 19 16 14 Motorische Entwicklung 1 1 3 – – Allgemeine Gehörlose und Schwerhörige – – – – 1 Hochschulreife Motorische Entwicklung – 3 5 3 1 *) Einschließlich Abgangs- und Abschlusszeugnis der Bildungsgänge Lernen (besondere Form der Berufsreife) und dem FSP Ganzheitliche Entwick lung (Abschluss des Förderschwerpunkts ganzheitliche Entwicklung). Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Amtliche Schulstatistik.