Drucksache 16/2648 30. 07. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 26. August 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Arnold Schmitt (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Jagd im geplanten Nationalpark Die Kleine Anfrage 1756 vom 8. Juli 2013 hat folgenden Wortlaut: Die Einrichtung eines Nationalparks stellt besondere Anforderungen an die zukünftige Nutzung des Waldes. Daher wird auch der Bereich der Jagd in der Gebietskulisse betroffen sein. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie sind die Staatswälder im Bereich des geplanten Nationalparks derzeit bejagt? 2. Wie hoch sind die Einnahmen aus der Jagdpacht im geplanten Nationalparkgebiet und in den angrenzenden Revieren? 3. Welche Erfahrungen sind im Bereich des geplanten Nationalparks mit Wildtierbeständen und deren Entwicklung gemacht wor- den? 4. Welche Erfahrungen gibt es im Bereich des geplanten Nationalparks in Bezug auf Wildschäden im Wald und in den angrenzen- den landwirtschaftlichen Flächen? 5. Welche Auswirkungen hat eine Einschränkung der Jagd auf den Wald im geplanten Nationalpark und in den angrenzenden Wäl- dern oder landwirtschaftlichen Flächen? 6. Wie soll nach Ansicht der Landesregierung die unkontrollierte Vermehrung der Wildbestände im geplanten Nationalpark ver- mieden werden? 7. Wie wird die Regelung zur Haftung durch Wildschäden im Bereich des geplanten Nationalparks ausgestaltet? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 23. Juli 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Im Bereich des geplanten Nationalparks wird der Staatswald nach den Vorgaben der Grundsatzanordnung zur Jagdnutzung der vom Landesbetrieb Landesforsten verwalteten staatlichen Liegenschaften ( Jagdnutzungsanweisung) bejagt. Rund 93 % der Fläche werden in Eigenregie von Landesforsten bejagt, auf 7 % der Fläche wird das Jagdrecht durch Verpachtung wahrgenommen. Zu Frage 2: Die Einnahmen aus der Jagdpacht im Staatswald betragen im Bereich des geplanten Nationalparks ca. 10 600 €, das entspricht ca. 16,30 € je Jahr und ha. In den angrenzenden überwiegend gemeinschaftlichen Jagdbezirken belaufen sich die durchschnittlichen Einnahmen zwischen ca. 10 € und 16 € je Jahr und ha. Zu Frage 3: Grundsätzlich entsprechen die Erfahrungen im Bereich des geplanten Nationalparks den allgemeinen Erfahrungen über Wildtierbestände und deren Entwicklungen. Drucksache 16/2648 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode In den Jahren 2011, 2012 und 2013 wurden auf dem gesamten Hochwaldrücken (29 000 ha, davon 23 000 ha Waldfläche) im Rahmen eines Forschungsprojekts der Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft, Trippstadt, sogenannte Scheinwerfertaxationen als Schätzverfahren zur Ermittlung des Rotwildbestandes durchgeführt. Die dabei ermittelten Mindestzahlen (gesehene Individuen, Übersehrate nicht berücksichtigt) sind von anfangs 784 (2011), 853 (2012) bis auf 1 127 (2013) gestiegen. Daten über die vorhandene Anzahl von Wildschweinen liegen nicht vor. Rehwild kommt als waldbewohnende Wildart im Zusammenspiel mit den anderen Schalenwildarten ebenfalls häufig vor. Zudem sind noch einzelne Erlegungen von Muffelwild zu verzeichnen, das aus den nicht weit entfernten, nördlich und südlich gelegenen Bewirtschaftungsbezirken in Einzelfällen überwechselt . Zu Frage 4: Ausweislich der forstbehördlichen Stellungnahmen zum Einfluss des Schalenwilds auf die waldbaulichen Betriebsziele ist die waldbauliche Zielsetzung aufgrund Schäl- und Verbissschäden durch Rotwild auf ca. 60 % der Fläche als gefährdet und bei 10 % der Fläche sogar als erheblich gefährdet einzustufen. Gefährdungen durch Rehwild sind ebenfalls auf 70 % der Fläche festzustellen. Die Entwicklung der Wildschadenssituation im Gebiet innerhalb des künftigen Nationalparks ist geprägt durch die Lebensraumbedingungen eines geschlossenen Waldgebiets. Zu den Fragen 5 und 6: Keine. Die Jagd wird in dem für die Erreichung des Schutzzweckes, der Vermeidung und Bekämpfung von Tierseuchen bei Wildtieren sowie der Vermeidung übermäßiger Wildschäden im Außenbereich des Nationalparks notwendigen Umfang unter Anpassung der jagdlichen Methoden weiter ausgeübt. Zur Minimierung von Störeffekten kommt dabei der Durchführung von Bewegungsjagden und gemeinschaftlichen Ansitzjagden vorrangige Bedeutung zu. Grundlage der Jagdausübung im Rahmen des Wildtiermanagements im Nationalpark ist die quantitative Beobachtung der Wildbestandsentwicklung und der Wirkungen des Wildes im Innenbereich des Nationalparks sowie der Wildschadensentwicklung im Außenbereich. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen werden dann die erforderlichen Maßnahmen zur Wildtierregulierung geplant und durchgeführt. Die Maßnahmen werden im Sinne eines Erfolgsmonitorings langfristig begleitet. Zu Frage 7: Eine besondere Regelung zur Haftung für Wildschäden ist nicht erforderlich. Im Bereich des geplanten Nationalparks gelten die allgemeinen jagdgesetzlichen Regelungen zur Wildschadenshaftung. Ulrike Höfken Staatsministerin