Drucksache 16/2650 30. 07. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. September 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Polder Altrip Die Kleine Anfrage 1759 vom 9. Juli 2013 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der Stand beim Gerichtsverfahren zum Polder Altrip? 2. Wovon hängt es ab, ob der Polder Altrip wie geplant gebaut wird? 3. Hält die Landesregierung am Bau des Polters Altrip fest? 4. Wann ist mit einer Entscheidung zum weiteren Vorgehen beim Polder Altrip zu rechnen? 5. Was plant die Landesregierung für den Fall, dass der Polder Altrip nicht gebaut werden darf? 6. Inwiefern hätte ein Verzicht auf den Polder Altrip Einfluss auf die weiteren Hochwasserschutzplanungen, insbesondere in Be- zug auf neue Polder? 7. Bleibt die Landesregierung bei der Planung zum Hochwasser-Reserveraum Hördt oder kann sich die Planung abhängig vom wei- teren Fortgang beim Polder Altrip ändern? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 26. Juli 2013 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 4: Die mündliche Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) fand am 16. Januar 2013 statt. Zwischenzeitlich liegt der Schlussantrag des Generalanwalts vom 20. Juni 2013 vor. Darin wird u. a. die Auffassung vertreten, dass die zur Umsetzung von Artikel 10 a der UVP-Richtlinie ergangenen Vorschriften des nationalen Rechts auch für solche behördlichen Genehmigungsverfahren anwendbar sein müssten, die vor dem 25. Juni 2005 eingeleitet wurden und zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestandskräftig abgeschlossen waren. Die Entscheidung des EuGH steht noch aus. Wann diese Entscheidung ergehen wird, ist gegenwärtig nicht absehbar. Die Landesregierung hält den Bau des Polders Altrip weiterhin für erforderlich, um die Verpflichtungen des Landes Rheinland -Pfalz aus den Vereinbarungen mit dem Bund und Hessen zu erfüllen. Mit den acht von zehn fertiggestellten Rückhaltemaßnahmen in Rheinland-Pfalz und den Maßnahmen in Frankreich sowie Baden-Württemberg ist am Oberrhein wieder eine über 100-jährliche Hochwassersicherheit erreicht. Der vertraglich vereinbarte 200-jährliche Hochwasserschutz am Oberrhein ist erst wieder hergestellt, wenn auch alle Maßnahmen in Baden-Württemberg vorhanden sind. Dies wird nicht vor dem Jahr 2028 sein. Für die Realisierung des Polders Altrip ist zurzeit die anstehende Entscheidung des EuGH ausschlaggebend. Ob und wie weit nach einer Entscheidung des EuGH und darauf aufbauender Entscheidungen nationaler Gerichte Änderungen der Planung erforderlich werden, ist derzeit nicht absehbar. Zu den Fragen 5 bis 7: Die Planungen für den Reserveraum für Extremhochwasser werden weitergeführt. Durch diesen sollen die mögliche Hochwasserverschärfung durch den Klimawandel kompensiert und das Überschreiten der Bemessungswasserstände der Deiche durch Extremhochwasser verhindert werden. Ulrike Höfken Staatsministerin