Drucksache 16/2653 30. 07. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. September 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Christine Schneider (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Landesgartenschau Landau II Die Kleine Anfrage 1749 vom 5. Juli 2013 hat folgenden Wortlaut: Auf dem Gelände der Landesgartenschau ist ein großzügiger Sport- und Freizeitcampus geplant, der auch eine Sporthalle vorsieht. In der Tageszeitung „Die Rheinpfalz“ vom 3. Juli 2013 wird Umweltstaatssekretär Dr. Griese dahingehend zitiert, dass es eine „Anmaßung “ wäre, wenn das Umweltministerium über eine Sporthalle befinden würde. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Äußerungen der Landesregierung haben dazu geführt, dass die Stadt Landau davon ausgehen konnte, dass die Sporthalle – entgegen der sonstigen Verfahrensweise im zuständigen Innenministerium – mit einem Landeszuschuss von 80 % gefördert wird? 2. Wie erklärt die Landesregierung im Zusammenhang mit der Aussage von Staatssekretär Dr. Griese, dass der „vorzeitige Baube- ginn“ für die besagte Sporthalle auf dem Landesgartenschaugelände vom Umweltministerium und nicht vom zuständigen Innen - ministerium genehmigt wurde? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 29. Juli 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Stadt Landau wurde am 22. Dezember 2010 vom damaligen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) mitgeteilt, dass der Ministerrat am 30. November 2010 ein Finanzkonzept gebilligt hat und der Stadt bis zu 27 Mio. € Landesförderung in Aussicht gestellt. Weiterhin wurde mitgeteilt: Voraussetzung für Leistungen des Landes ist ein entsprechendes Investitionskonzept der Stadt Landau auf der Basis der vorgelegten Bewerbung, welches die Fördervorschriften der Ressorts erfüllt und die Einhaltung der geltenden Fördervorschriften im Einzelfall gewährleistet. Die Landesregierung hat der Stadt Landau mitgeteilt, dass bei der Planung und Errichtung einer Mehrzweckhalle eine Förderung aus Mitteln des Investitionsstocks mit einem Fördersatz in Höhe von 80 % in Aussicht gestellt werden kann. Der Zuwendungsantrag für die Jahrestranche 2013 wurde seitens der Stadt Landau am 14. Mai 2013 im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten eingereicht. Der separate Antrag für eine Mehrzweckhalle wurde zur Prüfung an das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur weitergeleitet. Von dort wurde darauf hingewiesen, dass es sich bei der geplanten Halle nicht um eine Mehrzweckhalle, sondern um eine Sporthalle handelt und hier aus Subsidiaritätsgründen die Bereitstellung von Mitteln des Investitionsstocks zur Förderung nicht in Betracht kommt. Es besteht aber die Möglichkeit, für diese Halle Mittel zur Förderung des Sports in Anspruch zu nehmen. Jedoch ist hier die Förderquote geringer als bei einer Förderung mit Mitteln des Investitionsstocks. Deshalb musste die ursprüngliche Finanzierungsplanung des Landes geändert werden. Drucksache 16/2653 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2 : Am 13. Dezember 2010 wurde bereits vom damals zuständigen MWVLW unter Bezugnahme auf Nr. 1.3 der VV zu § 44 Abs. 1 LHO das Einverständnis erklärt, dass ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn förderunschädlich ist. Wegen vielfältiger, auch ineinandergreifender Projekte stellt dieses Datum das Einverständnis zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn für alle LGS-Maßnahmen dar. Ulrike Höfken Staatsministerin