Drucksache 16/2654 30. 07. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 26. August 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Christine Schneider (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Landesgartenschau Landau III Die Kleine Anfrage 1750 vom 5. Juli 2013 hat folgenden Wortlaut: Für die umstrittene Sporthalle wurden von der Landesgartenschau GmbH trotz fehlendem Zuschussbescheid bereits 90 % der Auftragssummen vergeben. In der öffentlichen Sondersitzung des Landauer Stadtrats zu diesem Thema hat der Geschäftsführer der Projektgesellschaft Landesgartenschau Rheinland-Pfalz GmbH deutlich gemacht, dass es in der Vergangenheit bei Landesgartenschauen in Rheinland-Pfalz üblich war, Projekte auf Basis mündlicher Absprachen zu beauftragen und die schriftlichen Förderbescheide nachträglich passend auszustellen. Ich frage die Landesregierung: 1. Bestätigt die Landesregierung diese Vorgehensweise? 2. Ist diese Vorgehensweise der Landesministerien ggf. mit dem Rechnungshof abgestimmt? 3. Wird diese Verfahrensweise auch bei anderen Großprojekten, die vom Land Rheinland-Pfalz gefördert werden, angewandt? 4. Hat diese Verfahrensweise ggf. auch zu den bekannten Schwierigkeiten bei der Förderung des Schlosshotelprojekts in Bad Bergzabern geführt? 5. Beabsichtigt die Landesregierung, diese Förderpraxis beizubehalten? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 30. Juli 2013 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1, 3 und 4: Nein. Zu Frage 2: Bis zum Mai 2011 lag die Zuständigkeit für „Landesgartenschauen“ beim damaligen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. Infolge der Umressortierung im Jahr 2011 erfolgte eine Umstellung des Bewilligungsverfahrens. Voraussetzung für Leistungen des Landes in Höhe von 27 Mio. € ist ein entsprechendes Investitionskonzept der Stadt Landau auf der Basis der vorgelegten Bewerbung , welches die Fördervorschriften der Ressorts erfüllt und die Einhaltung der geltenden Fördervorschriften im Einzelfall gewährleistet . Die in Rede stehende Vorgehensweise wird nicht praktiziert und ist deshalb auch nicht mit dem Rechnungshof Rheinland-Pfalz abgestimmt . Zu Frage 5: Das geschilderte Bewilligungsverfahren wird von der Landesregierung nicht praktiziert. Ulrike Höfken Staatsministerin