Drucksache 16/2655 30. 07. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 26. August 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Christine Schneider (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Landesgartenschau Landau V Die Kleine Anfrage 1752 vom 5. Juli 2013 hat folgenden Wortlaut: In der jüngsten Aufsichtsratssitzung der Landesgartenschau Landau GmbH soll das Gremium über einen drohenden Liquiditätsengpass der Gesellschaft informiert worden sein. Demnach könnte die Gesellschaft ihren Zahlungsverpflichtungen nur nachkommen, weil die Stadt ausstehende Landesmittel in Höhe von fast 4 Mio. Euro vorfinanziert. Angesichts einer kommunalaufsichtlichen Limitierung der Vorfinanzierung durch die Stadt Landau auf 4 Mio. Euro droht der Landesgartenschau GmbH in Kürze die Zahlungsunfähigkeit . Ich frage die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung diese Situation bekannt? 2. Warum verweigert die Landesregierung die Auszahlung entsprechender Landesmittel oder gewährt nicht zumindest Abschlags- zahlungen auf ausstehende Fördergelder? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 29. Juli 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Ja. Zu Frage 2: Dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten (MULEWF) wurde ein erster Entwurf des Zuwendungsantrags mit der Bitte um Prüfung der Unterlagen am 27. März 2013 zugeleitet. Am 28. März 2013 wurde dieser Entwurf in einem gemeinsamen Gespräch erörtert und seitens des MULEWF um Überarbeitung gebeten. Diese sah vor, eine nachträglich von der Stadt beantragte Maßnahme in den Antrag mit aufzunehmen. Weiterhin wurde darauf aufmerksam gemacht, dass eine Maßnahme substanzieller begründet werden müsse. Der überabeitete Zuwendungsantrag für das Projektjahr 2013 wurde dem MULEWF dann am 14. Mai 2013 vorgelegt. Danach erfolgte eine Ressortkoordination in der interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG). Hierbei wurde festgestellt, dass der vorliegende Antrag den formalen Anforderungen der VV zu § 44 LHO nicht entspricht. Ein formal korrekter Antrag wurde dem MULEWF erst am 3. Juli 2013 übergeben. Mit den beteiligten Ressorts wird angestrebt, das Bewilligungsverfahren für 2013 kurzfristig abzuschließen. Ulrike Höfken Staatsministerin