Drucksache 16/2661 01. 08. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 4. September 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Peter Enders (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur First-Responder-Gruppe Die Kleine Anfrage 1770 vom 12. Juli 2013 hat folgenden Wortlaut: Die Mitwirkung von First Respondern findet in Rheinland-Pfalz nicht im Rahmen des Rettungsdienstes, sondern im Rahmen der Allgemeinen Hilfe auf der Grundlage des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz statt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Mitwirkung von First Respondern/First-Responder-Gruppen? 2. Wie ist die Haftungsfrage geklärt? 3. Wie bewertet die Landesregierung die Zuordnung von First-Responder-Gruppen zur Feuerwehr, den Sanitätsorganisationen oder sonstigen freien Einrichtungen? 4. Welche First-Responder-Gruppen gibt es in Rheinland-Pfalz? 5. Wie erfolgt die Alarmierung? 6. Warum ist die Mitwirkung von Responder-Gruppen nicht im Rettungsdienstgesetz geregelt? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 30. Juli 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: First Responder sind besser und speziell ausgebildete Laienhelfer, die durch ihren Einsatz das therapiefreie Intervall verkürzen und einen wichtigen Bestandteil der Rettungskette darstellen. Zu Frage 2: Beauftragt die Gemeinde eine Hilfsorganisation oder eine sonstige Einrichtung mit der Aufgabe eines Ersthelfersystems, werden die Helferinnen und Helfer im Auftrag des kommunalen Aufgabenträgers tätig, sodass dieser Aufgabenträger als „Anstellungskörperschaft “ auch im Rahmen der Amtshaftung für Schäden einstehen muss, die eine Helferin oder ein Helfer einem Dritten schuldhaft zufügt. Dies könnte z. B. der Fall sein, wenn eine nicht ausreichend ausgebildete Helferin oder ein nicht ausreichend ausgebildeter Helfer eingesetzt und deshalb einem Patienten ein Schaden zugefügt wird. Dieses zivilrechtliche Risiko kann von den kommunalen Haftpflichtversicherern abge deckt werden. Diese sollten über die Einrichtung von Ersthelfersystemen unterrichtet werden. Das Vorhandensein einer Vereinshaftpflichtversicherung – wenn das Ersthel - fersystem von einem Verein (Hilfsorganisation) ohne ausdrückliche Beauftragung durch die Gemeinde eingerichtet ist – reicht in keinem Fall aus, da nur im Rahmen der kommunalen Haftpflicht eine unbegrenzte Deckung gewährleistet ist. Hinzu kommt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für alle Schä den, die im Rahmen der Alarmierungskette des Rettungsdienstes entstehen, ein öf fentlicher Aufgabenträger im Rahmen der Amtshaftung einstehen muss. Drucksache 16/2661 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Die Landesregierung favorisiert die Zuordnung von First-Responder-Gruppen zu den großen Sanitätsorganisationen ASB, DRK, Johanniter und Malteser, da diese auch die Schnelleinsatzgruppen des Sanitätsdienstes stellen. Sie begrüßt aber auch alle anderen möglichen Zuordnungen von First-Responder-Gruppen zu Feuerwehren oder sonstigen freien Trägern. Zu Frage 4: In Rheinland-Pfalz gibt es – nach Rettungsdienstbereichen geordnet – folgende First Responder/First-Responder-Gruppen: Rettungsdienstbereich Bad Kreuznach: Kirn = DRK Birkenfeld = MHD Kirschweiler = DRK Rettungsdienstbereich Kaiserslautern: VG Bruchmühlbach-Miesau = DRK VG Enkenbach-Alsenborn = Regie VG Hochspeyer = Regie VG KL-Süd = Regie und DRK VG Landstuhl = Regie VG Otterbach = Regie VG Otterberg = Regie VG Ramstein-Miesenbach = DRK VG Weilerbach = Regie Rettungsdienstbereich Koblenz: 21 Gruppen = DRK Rettungsdienstbereich Ludwigshafen: Eine First Responder-Gruppe des DRK-Kreisverbandes Rhein-Pfalz (mit First Respondern aus Schifferstadt, VG DannstadtSchauernheim , Neuhofen, Böhl-Iggelheim und der VG Maxdorf). Rettungsdienstbereich Rheinhessen: Nieder-Olm = DRK Guntersblum = DRK Gimbsheim = DRK Steinbockenheim = DRK Westhofen = DRK Wöllstein = JUH Rettungsdienstbereich Montabaur: Engers = DRK Puderbach = Regie Bornich = Regie Lierschied = DRK Weisel = DRK Singhofen = DRK Nentershausen = DRK Augst = DRK Montabaur = DRK Hartenfels = Feuerwehr 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2661 Rettungsdienstbereich Südpfalz: Bellheim Contwig Dahn Dellfeld Gommersheim Hauenstein Hornbach/Keinsteinhausen = alle DRK Landau Leimersheim Mörsbach Oberauerbach/Battweiler Rimschweiler Steinfeld Eppenbrunn Heltersberg Schmalenberg = alle Feuerwehr Fischbach Ottersheim Rettungsdienstbereich Trier: 170 First-Responder-Gruppen, die dem DRK, dem MHD oder der Feuerwehr zugeordnet sind. Zu Frage 5: Die Alarmierung erfolgt über die jeweilige Leitstelle/Integrierte Leitstelle. Zu Frage 6: Hier handelt es sich um Laienhilfe im Rahmen der Rettungskette. Die Glieder der Rettungskette sind: Sofortmaßnahmen, Notruf, Erste Hilfe, Rettungsdienst und Krankenhaus. First Responder fallen unter die Bereiche Sofortmaßnahmen und Erste Hilfe. Aus diesem Grunde werden First Responder im Rahmen der Allgemeinen Hilfe und auf der Grundlage des LBKG tätig. Roger Lewentz Staatsminister 3