Drucksache 16/2662 01. 08. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 11. September 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Anke Beilstein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Kosten der Kommunal- und Verwaltungsreform Die Kleine Anfrage 1761 vom 9. Juli 2013 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Haushaltsmittel insgesamt werden für die erste Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform bereitgestellt? 2. Wie viele Mittel in welcher Höhe sind bisher an welche Gemeinde geflossen (bitte getrennte Darstellung von Hochzeitsprämie und anderen Zuwendungen unter Angabe des Zuwendungszwecks)? 3. Welche Mittel in welcher Höhe wurden für welche Gemeinde in Zukunft in Aussicht gestellt (bitte getrennte Darstellung von Hochzeitsprämie und anderen Zuwendungen unter Angabe des Zuwendungszwecks)? 4. Mit welchen Kosten rechnet die Landesregierung für die nächste Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform (Kreisreform)? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 30. Juli 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Für Gebietsänderungen von verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden auf der jetzigen ersten Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform sind finanzielle Unterstützungsleistungen an die beteiligten Kommunen in Form einwohnerbezogener Zuweisungen , sogenannter „Hochzeitsprämien“, Projektförderungen und sonstiger insbesondere zur Verringerung von Verbindlichkeiten und zum Disparitätenausgleich bestimmter Zuwendungen gesetzlich geregelt und darüber hinaus in Aussicht gestellt worden . Dabei handelt es sich um finanzielle Unterstützungsleistungen für Gebietsänderungen auf freiwilliger Basis und zur Vermeidung unzumutbarer Härten bei Gebietsänderungen. Überwiegend knüpfen die Projektförderungen an die zuwendungsfähigen Kosten an. Sie stehen vielfach noch nicht fest. Außerdem beziehen sich einige finanzielle Hilfen auf künftige Schlüsselzuweisungen. Sie können mithin ebenso wenig in ihren Beträgen bestimmt werden. Folglich lässt sich die Gesamthöhe der Haushaltsmittel für Gebietsänderungsmaßnahmen auf der ersten Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform derzeit nicht genau benennen. Zu den Fragen 2 und 3: Die für Gebietsänderungsmaßnahmen auf der ersten Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform bisher gesetzlich geregelten, in Aussicht gestellten und ausgezahlten finanziellen Unterstützungsleistungen sind in der beigefügten Übersicht zusammengestellt (Anlage ). Drucksache 16/2662 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Mit der nächsten Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform soll unmittelbar nach den allgemeinen Kommunalwahlen im Jahr 2014 begonnen werden. Geplant ist, auf dieser Reformstufe die Strukturen der Landkreise und kreisfreien Städte zu optimieren sowie weitere Gebietsänderungen von Verbandsgemeinden herbeizuführen. Die nächste Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform bedarf mithin noch der näheren inhaltlichen Ausgestaltung. Deshalb kann die voraussichtliche Höhe der Haushaltsmittel für diese Reformstufe derzeit nicht angegeben werden. Roger Lewentz Staatsminister 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2662 3 Anlage Gesetzlich geregelte und in Aussicht gestellte finanzielle Unterstützungs- Bereits an die kommuleistungen nalen Gebietskörper- schaften geflossene Haushaltsmittel Gebietsänderungs- Zuwendung in Form Projektförderungen Sonstige finanzielle maßnahme der „Hochzeitsprämie“ Unterstützungs- leistungen Zusammenschluss der verbandsfreien Stadt Cochem und der Verbandsgemeinde Cochem-Land 782 890 Euro an die Verbandsgemeinde Cochem (§ 17 des Landesgesetzes zum freiwilligen Zusammenschluss der verbandsfreien Stadt Cochem und der Verbandsgemeinde Cochem-Land vom 18. Februar 2009 [GVBl. S. 79]). 782 890 Euro als „Hochzeitsprämie“; 24 000 Euro für die gutachterliche Stellungnahme zu Möglichkeiten der Vereinheitlichung der Abwasserentgelte im Bereich der Stadt Cochem und der Verbandsgemeinde Cochem-Land bei Eingliederung der Stadt in die Verbandsgemeinde; 843 650 Euro für den Umbau des Moselstadions in Cochem-Cond; 230 000 Euro für die Erneuerung der Heizungs- und Lüftungsanlage sowie Wärmedämmarbeiten und sonstige Sanierungsarbeiten im Moselbad Cochem ; 137 000 Euro für den Umbau und die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Bruttig-Fankel; 731 000 Euro für den Bau eines Besucherparkplatzes an der Moseluferstraße in Beilstein; 66 475 Euro für die Anschaffung eines gebrauchten Feuerwehrfahrzeugs des Typs LF 8/6 Allrad für die Feuerwehr in BruttigFankel . Gutachterliche Stellungnahme zu Möglichkeiten der Vereinheitlichung der Abwasserentgelte im Bereich der Stadt Cochem und der Verbandsgemeinde Cochem-Land bei Eingliederung der Stadt in die Verbandsgemeinde, Zuweisung an die Stadt Cochem und die Verbandsgemeinde Cochem -Land von 80 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten, maximal von 24 000 Euro; Umbau des Moselstadions in Cochem-Cond, Zuweisung an die Stadt Cochem von 70 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten; Erneuerung der Heizungs - und Lüftungsanlage sowie Wärmedämmarbeiten und sonstige Sanierungsarbeiten im Moselbad Cochem, Zuweisung an die Stadt Cochem von 40 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten; Umbau und Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in BruttigFankel , Zuweisung an die Verbandsgemeinde Cochem-Land von 70 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten; Bau eines Besucherparkplatzes an der Moseluferstraße in Beilstein, Zuweisung an die Ortsgemeinde Beilstein von 70 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten; Drucksache 16/2662 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Gesetzlich geregelte und in Aussicht gestellte finanzielle Unterstützungs- Bereits an die kommuleistungen nalen Gebietskörper- schaften geflossene Haushaltsmittel Gebietsänderungs- Zuwendung in Form Projektförderungen Sonstige finanzielle maßnahme der „Hochzeitsprämie“ Unterstützungs- leistungen Beschaffung eines gebrauchten Feuerwehrfahrzeugs des Typs LF 8/6 Allrad für die Feuerwehr in BruttigFankel , Zuweisung an die Verbandsgemeinde Cochem-Land von 70 v. H. des aktuellen Verkehrswerts; Errichtung öffentlicher Stellplatzanlagen an der Pinnerstraße in Cochem, Zuweisung an die Stadt Cochem von 70 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten; Maßnahme ist teilweiser Ersatz für die Realisierung des dritten Bauabschnitts der Sanierung des ehemaligen Kapuzinerklosters in Cochem, Zuweisung an die Stadt Cochem von 75 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten; Teilsanierung und Modernisierung des Freibades in Ellenz-Poltersdorf, Zuweisung an die Verbandsgemeinde Cochem von 40 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten; Erweiterung des Dienstgebäudes der Verbandsgemeindeverwaltung in Cochem, Zuweisung von 70 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten Ausbau und Sanierung der Verwaltungsgebäude I und II der Verbandsgemeindeverwal - Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Neumagen-Dhron in Form einer Eingliede- 565 280 Euro, davon 459 799 Euro an die Verbandsgemeinde Zinslose Darlehen (100 v. H. der förderfähigen Kosten) für die erstmalige Herstellung von An- 565 280 Euro als „Hochzeitsprämie“; zinslose Darlehen von Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2662 5 Gesetzlich geregelte und in Aussicht gestellte finanzielle Unterstützungs- Bereits an die kommuleistungen nalen Gebietskörper- schaften geflossene Haushaltsmittel Gebietsänderungs- Zuwendung in Form Projektförderungen Sonstige finanzielle maßnahme der „Hochzeitsprämie“ Unterstützungs- leistungen rung ihrer Ortsgemeinden in die Verbandsgemeinden BernkastelKues und Schweich an der Römischen Weinstraße Bernkastel-Kues und 105 481 Euro an die Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße (§ 14 Satz 1 und 2 des Landesgesetzes über freiwillige Gebietsänderungen der Verbandsgemeinden NeumagenDhron , Bernkastel-Kues und Schweich an der Römischen Weinstraße im Rahmen der Kommunal - und Verwaltungsreform vom 26. September 2011 [GVBl. S. 373]). tung in BernkastelKues , Zuweisung an die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues von 70 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten; Ausbau der Willemsstraße in NeumagenDhron , Zuweisung an die Ortsgemeinde NeumagenDhron von 60 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten in Bezug auf den gemeindlichen Anteil; Sanierung des Hallenund Freibades in Bernkastel-Kues, Zuweisung an die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues von 40 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten; Sanierung des Freibades in Schweich, Zuweisung an die Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße von 40 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten; Umbau einer landwirtschaftlichen Gerätehalle zu einem Feuerwehrgerätehaus in Trittenheim , Zuweisung an die Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße und die Ortsgemeinde Trittenheim von insgesamt 58 400 Euro; Ausbau der Breitbandversorgung in den Ortsgemeinden NeumagenDhron , Minheim, Piesport und Trittenheim, Zuweisung an die Ver- lagen zur Beseitigung von Abwasser aus den Ortsgemeinden Neumagen-Dhron, Piesport, Minheim und Trittenheim, davon Darlehen in Höhe von bis zu 2 488 000 Euro an die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues und Darlehen in Höhe von bis zu 2 044 000 Euro an die Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße (§ 15 Abs. 1 des Landesgesetzes über freiwillige Gebietsänderungen der Verbandsgemeinden Neumagen-Dhron, Bernkastel-Kues und Schweich an der Römischen Weinstraße im Rahmen der Kommunal - und Verwaltungsreform ) 1 026 000 Euro an die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues für die erstmalige Herstellung von Anlagen zur Abwasserbeseitigung ; 54 000 Euro für den Ausbau der Willemsstraße in Neumagen-Dhron; 500 000 Euro für die Sanierung des Freibades in Schweich; 58 400 Euro für den Umbau einer landwirtschaftlichen Gerätehalle zu einem Feuerwehrgerätehaus in Trittenheim, davon 31 704 Euro an die Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße und 26 696 Euro an die Ortsgemeinde Trittenheim; 132 750 Euro für den Ausbau der Breitbandversorgung in den Ortsgemeinden Neumagen-Dhron, Minheim, Piesport und Trittenheim. Drucksache 16/2662 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 6 Gesetzlich geregelte und in Aussicht gestellte finanzielle Unterstützungs- Bereits an die kommuleistungen nalen Gebietskörper- schaften geflossene Haushaltsmittel Gebietsänderungs- Zuwendung in Form Projektförderungen Sonstige finanzielle maßnahme der „Hochzeitsprämie“ Unterstützungs- leistungen bandsgemeinde Bernkastel -Kues von insgesamt 265 500 Euro; Ausbau der Breitbandversorgung in den Ortsgemeinden Veldenz, Burgen, Lieser und Monzelfeld, Zuweisung an die Ortsgemeinden in Abhängigkeit von den zuwendungsfähigen Kosten von maximal 455 000 Euro; Neugestaltung des Kirchenvorplatzes in Minheim, Zuweisung an die Ortsgemeinde Minheim von 60 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten. Sanierung der Sporthalle in Osterspai, Zuweisung an die Ortsgemeinde Osterspai von 40 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten; Sportanlage an der Marksburgschule in Braubach als zentrale Sport-, Spiel- und Freizeitanlage der Verbandsgemeinde , Zuweisung an die neue Verbandsgemeinde von 50 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten; Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in St. Goarshausen, Zuweisung an die neue Verbandsgemeinde von 50 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten; Sanierung und Umbau des Verwaltungsgebäudes der Verbandsgemeinde in St. Goarshausen , Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Braubach und Loreley 922 100 Euro an die neue Verbandsgemeinde (§ 17 Abs. 1 Satz 1 des Landesgesetzes über die freiwillige Bildung der neuen Verbandsgemeinde Braubach-Loreley vom 20. Dezember 2011 [GVBl. S. 417]). Zuweisung von 500 000 Euro an die Verbandsgemeinde Braubach-Loreley zur Verringerung der auf sie übergegangenen Verbindlichkeiten des Zweckverbandes Loreley Besucherzentrum; Zuweisung von 370 000 Euro an die Verbandsgemeinde Braubach-Loreley zur Verringerung der Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten, die den zentralen Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen im Gebiet der bisherigen Verbandsgemeinde Braubach zugeordnet werden (§ 17 Abs. 2 des Landesgesetzes über die freiwillige Bildung der neuen Verbandsgemeinde Braubach-Loreley). 922 100 Euro als „Hochzeitsprämie“; 500 000 Euro zur Verringerung der auf die Verbandsgemeinde Braubach-Loreley übergegangenen Verbindlichkeiten des Zweckverbandes Loreley Besucherzentrum ; 370 000 Euro zur Verringerung der Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten, die den zentralen Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen im Gebiet der bisherigen Verbandsgemeinde Braubach zugeordnet werden; 250 000 Euro für die Sanierung der Sporthalle in Osterspai. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2662 7 Gesetzlich geregelte und in Aussicht gestellte finanzielle Unterstützungs- Bereits an die kommuleistungen nalen Gebietskörper- schaften geflossene Haushaltsmittel Gebietsänderungs- Zuwendung in Form Projektförderungen Sonstige finanzielle maßnahme der „Hochzeitsprämie“ Unterstützungs- leistungen Zuweisung an die neue Verbandsgemeinde von 70 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten; Entwicklung einer Konzeption zur Neuordnung der touristischen Strukturen, Zuweisung an die neue Verbandsgemeinde von 50 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten; Erstellung eines Stadtentwicklungskonzepts für die Stadt Braubach, Zuweisung an die Ortsgemeinde Stadt Braubach von 75 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten; Errichtung eines Parkhauses mit rund 40 Stellplätzen auf zwei Parkebenen in Braubach , Friedrichstraße, Zuweisung an die Ortsgemeinde Stadt Braubach von 75 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten; Realisierung des dritten Bauabschnitts der Neugestaltung der Rheinanlagen in Braubach, Zuweisung an die Ortsgemeinde Stadt Braubach von 75 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten. Sanierung und Erweiterung der Westpfalzhalle in Niederkirchen (erster und zweiter Bauabschnitt ), Zuweisung an die Ortsgemeinde Niederkirchen von 60 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten; Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Otterbach und Otterberg 1 078 500 Euro an die Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg (§ 16 Satz 1 des Landesgesetzes über die freiwillige Bildung der neuen Verbandsgemeinde Otterbach -Otterberg vom 20. Dezember 2011 [GVBl. S. 420]). 315 000 Euro für die Sanierung und Erweiterung der Westpfalzhalle in Niederkirchen (erster Bauabschnitt ); 52 000 Euro für die Sanierung des Bürgerhauses in Schallodenbach ; Drucksache 16/2662 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 8 Gesetzlich geregelte und in Aussicht gestellte finanzielle Unterstützungs- Bereits an die kommuleistungen nalen Gebietskörper- schaften geflossene Haushaltsmittel Gebietsänderungs- Zuwendung in Form Projektförderungen Sonstige finanzielle maßnahme der „Hochzeitsprämie“ Unterstützungs- leistungen Sanierung des Bürgerhauses in Schallodenbach , Zuweisung an die Ortsgemeinde Schallodenbach von 60 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten ; energetische Sanierung des Bürgerhauses in Schneckenhausen, Zuweisung an die Ortsgemeinde Schneckenhausen von 60 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten; energetische Sanierung des Bürgerhauses in Hirschhorn (Pfalz), Zuweisung an die Ortsgemeinde Hirschhorn (Pfalz) von 60 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten; energetische Sanierung des Bürgerhauses in Sulzbachtal, Zuweisung an die Ortsgemeinde Sulzbachtal von 60 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten; Herstellung einer Glasfaserverbindungsleitung zwischen den Verwaltungsgebäuden der bisherigen Verbandsgemeinden in Otterbach und Otterberg, Zuweisung an die Verbandsgemeinde von 80 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten; Maßnahmen im Sportund Freizeitzentrum „Otterberg-Nord“ als zentrale Sport-, Spielund Freizeitanlage der Verbandsgemeinde Otterbach -Otterberg; 89 000 Euro für die energetische Sanierung des Bürgerhauses in Schneckenhausen ; 76 380 Euro für die energetische Sanierung des Bürgerhauses in Hirschhorn (Pfalz); 52 750 Euro für die energetische Sanierung des Bürgerhauses in Sulzbachtal. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2662 9 Gesetzlich geregelte und in Aussicht gestellte finanzielle Unterstützungs- Bereits an die kommuleistungen nalen Gebietskörper- schaften geflossene Haushaltsmittel Gebietsänderungs- Zuwendung in Form Projektförderungen Sonstige finanzielle maßnahme der „Hochzeitsprämie“ Unterstützungs- leistungen Zuweisung an die Verbandsgemeinde von 60 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten; Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs (Hilfeleistungs -Löschgruppenfahrzeug HLF 10/10 – RP –) als Ersatz für zwei auszusondernde Feuerwehrfahrzeuge, Zuweisung an die Verbandsgemeinde in Höhe des zum Zeitpunkt der Bewilligung maßgebenden Festbetrags (Bewilligung und Auszahlung der Zuwendung sind für das Jahr 2014 signalisiert worden); Ankauf und Sanierung der „Alten Schmiede“ in Otterberg, Zuweisung an die Ortsgemeinde Stadt Otterberg von 70 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten; Sanierung der Sonnenbergstraße (Gemeindestraße ) in Hirschhorn (Pfalz), Zuweisung an die Ortsgemeinde Hirschhorn (Pfalz) von 60 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten in Bezug auf den gemeindlichen Anteil. Sanierung und Umbau des bisher von der Stadtverwaltung Osthofen genutzten Verwaltungsgebäudes in Osthofen, Am Schneller 3, in dem künftig ein Teil der Verbandsgemeindeverwaltung der neuen Verbandsgemeinde untergebracht werden soll, Zuweisung an Zusammenschluss der verbandsfreien Stadt Osthofen und der Verbandsgemeinde Westhofen 787 920 Euro an die neue Verbandsgemeinde Wonnegau (§ 21 Abs. 1 Satz 1 des Landesgesetzes über die freiwillige Bildung der neuen Verbandsgemeinde Wonnegau vom 19. Dezember 2012 [GVBl. S. 406]) 100 v. H. (2014), 80 v. H. (2015), 70 v. H. (2016), 60 v. H. (2017) und 50 v. H. (2018) der Schlüsselzuweisungen B nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 des Landesfinanzausgleichsgesetzes an die Stadt Osthofen (die Stadt Osthofen wird insoweit im Zeitraum von Drucksache 16/2662 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 10 Gesetzlich geregelte und in Aussicht gestellte finanzielle Unterstützungs- Bereits an die kommuleistungen nalen Gebietskörper- schaften geflossene Haushaltsmittel Gebietsänderungs- Zuwendung in Form Projektförderungen Sonstige finanzielle maßnahme der „Hochzeitsprämie“ Unterstützungs- leistungen die Verbandsgemeinde Wonnegau von 50 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten; barrierefreie Gestaltung des Bürgerhauses in Osthofen, Zuweisung an die Ortsgemeinde Stadt Osthofen von 50 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten; grundlegende Sanierung des Gebäudes mit Umkleidekabinen sowie Sanitär- und Besprechungsräumen im Sportstadion Sommerried in Osthofen, Zuweisung an die Ortsgemeinde Stadt Osthofen von 240 Euro pro Kubikmeter umbauten Raum. Entwicklung einer Konzeption zur Neuordnung der touristischen Strukturen, Zuweisung an die Verbandsgemeinde Untermosel von maximal 17 500 Euro; energetische Sanierung und Erweiterung des Verwaltungsgebäudes der bisherigen Verbandsgemeinde Untermosel in Kobern-Gondorf , Zuweisung an die Verbandsgemeinde RheinMosel von 50 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten; Sanierung des Verwaltungsgebäudes der bisherigen Verbandsgemeinde Rhens in Rhens, Zuweisung an die Ver- 2014 bis 2018 wie eine verbandsfreie Gemeinde behandelt; (§ 21 Abs. 2 des Landesgesetzes über die freiwillige Bildung der neuen Verbandsgemeinde Wonnegau). Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Rhens und Untermosel 1 031 300 Euro an die neue Verbandsgemeinde Rhein-Mosel (§ 17 Abs. 1 Satz 1 des Landesgesetzes über die freiwillige Bildung der neuen Verbandsgemeinde Rhein-Mosel vom 8. Mai 2013 [GVBl. S. 132]) Zinsloses Darlehen mit einem Fördersatz von 60 v. H. und Zuweisung von 20 v. H. zu den zuwendungsfähigen Kosten von höchstens 4 500 000 Euro für die erforderlichen Maßnahmen der Verbandsgemeinde zur Sanierung schadfhafter Abwasserkanäle (Schmutz- beziehungsweise Mischwasserkanäle ) in Kanalhaltungen mit einer Zustandsklasse 0 oder 1. 17 356,05 Euro für die Entwicklung einer Konzeption zur Neuordnung der touristischen Strukturen, Zuwendung an die Verbandsgemeinde Untermosel von maximal 17 500 Euro. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2662 11 Gesetzlich geregelte und in Aussicht gestellte finanzielle Unterstützungs- Bereits an die kommuleistungen nalen Gebietskörper- schaften geflossene Haushaltsmittel Gebietsänderungs- Zuwendung in Form Projektförderungen Sonstige finanzielle maßnahme der „Hochzeitsprämie“ Unterstützungs- leistungen bandsgemeinde RheinMosel von 50 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten; Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Kobern-Gondorf, Zuweisung an die Verbandsgemeinde RheinMosel von 50 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten. Zusammenschluss der verbandsfreien Gemeinde Römerberg und der Verbandsgemeinde Dudenhofen 1 082 100 Euro an die neue Verbandsgemeinde RömerbergDudenhofen (§ 22 Abs. 1 Satz 1 des Landesgesetzes über die freiwillige Bildung der neuen Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen vom 8. Mai 2013 [GVBl. S. 135]). Zuweisung von 2 145 000 Euro an die Verbandsgemeinde Römerberg -Dudenhofen zur Weiterleitung von 970 000 Euro an die Ortsgemeinde Römerberg , von 605 000 Euro an die Ortsgemeinde Dudenhofen , von 250 000 Euro an die Ortsgemeinde Hanhofen und von 320 000 Euro an die Ortsgemeinde Harthausen für eine Reduzierung ihrer Kredite (§ 22 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Landesgesetzes über die freiwillige Bildung der neuen Verbandsgemeinde Römerberg -Dudenhofen). Zuweisung von 2 000 000 Euro an die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein zur Reduzierung ihrer Kredite für Investitionen oder zur Liquiditätssicherung (außerhalb des Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz); Zuschuss von 20 v. H. als Teil der Zuwendung (regelmäßig Darlehen) Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Wolfstein und Lauterecken 1 019 700 Euro an die neue Verbandsgemeinde LautereckenWolfstein . Einbau eines Aufzugs zur Herstellung der Barrierefreiheit im Verwaltungsgebäude der bisherigen Verbandsgemeinde Wolfstein in Wolfstein, Zuweisung von 60 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten; Einbau eines Aufzugs zum barrierefreien Ausbau des Verwaltungsge- Drucksache 16/2662 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 12 Gesetzlich geregelte und in Aussicht gestellte finanzielle Unterstützungs- Bereits an die kommuleistungen nalen Gebietskörper- schaften geflossene Haushaltsmittel Gebietsänderungs- Zuwendung in Form Projektförderungen Sonstige finanzielle maßnahme der „Hochzeitsprämie“ Unterstützungs- leistungen bäudes der bisherigen Verbandsgemeinde Lauterecken in Lauterecken , Zuweisung von 60 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten. an die Verbandsgemeinden Wolfstein und Lauterecken sowie die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein in Bezug auf zuwendungsfähige Kosten von jährlich bis zu 2 000 000 Euro im Zeitraum von 2013 bis 2017 für Maßnahmen zur Sanierung schadhafter Abwasserkanäle . Zuweisung von 2 000 000 Euro an die Verbandsgemeinde Bitburger Land zur Reduzierung ihrer Kredite für Investitionen oder zur Liquiditätssicherung (außerhalb des Kommunalen Entschuldungsfonds RheinlandPfalz ); Zuweisung von 700 000 Euro an die Verbandsgemeinde Bitburger Land bei Errichtung einer Stiftung für das Schloss Malberg. Zuweisung von 2 146 430 Euro zur Reduzierung von Verbindlichkeiten der Verbandsgemeinde, davon 1 391 630 Euro an die Verbandsgemeinde Cochem und 754 800 Euro an die Verbandsgemeinde Kaisersesch; Zuweisung von insgesamt 1 250 000 Euro an den Landkreis Cochem-Zell als Ausgleich für die Schlüsselzuweisungen, die er infolge des Wechsels der Ortsgemeinden Lahr, Mörsdorf und Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Kyllburg und Bitburg-Land 958 900 Euro an die neue Verbandsgemeinde Bitburger Land. Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Treis-Karden in Form einer Eingliederung ihrer Ortsgemeinden in die Verbandsgemeinden Cochem, Kaisersesch und Kastellaun 1 053 800 Euro, davon 569 157,38 Euro an die Verbandsgemeinde Cochem, 345 014,12 Euro an die Verbandsgemeinde Kaisersesch und 139 628,50 Euro an die Verbandsgemeinde Kastellaun. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2662 13 Gesetzlich geregelte und in Aussicht gestellte finanzielle Unterstützungs- Bereits an die kommuleistungen nalen Gebietskörper- schaften geflossene Haushaltsmittel Gebietsänderungs- Zuwendung in Form Projektförderungen Sonstige finanzielle maßnahme der „Hochzeitsprämie“ Unterstützungs- leistungen Zilshausen in den Rhein-Hunsrück-Kreis nicht mehr erhalten wird. Zuweisung von 700 000 Euro an die neue Verbandsgemeinde zum Disparitätenausgleich; Zuweisung von 1 000 000 Euro an die neue Verbandsgemeinde zur Weiterleitung von 616 300 Euro an die Ortsgemeinde Waldsee und von 383 700 Euro an die Ortsgemeinde Otterstadt für einen Disparitätenausgleich ; Zuweisung von 900 000 Euro an die neue Verbandsgemeinde zur Weiterleitung von 400 000 Euro an die Ortsgemeinde Altrip und von 500 000 Euro an die Ortsgemeinde Neuhofen für eine Reduzierung ihrer Investitionskredite. Investitonsmaßnahmen am Jugend- und Vereinszentrum „ReginoZentrum “ in Altrip, Zuweisung an die Ortsgemeinde Altrip von 50 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten; unter Umständen aus wirtschaftlichen und funktionellen Gründen erforderliche Investitionen im Verwaltungsgebäudebereich der neuen Verbandsgemeinde, Zuweisung von 50 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten; Ausbau gemeindlicher Straßen in Neuhofen, Zuweisung an die Ortsgemeinde Neuhofen von 50 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten; Sanierung des Dachs der Museumsscheune in Neuhofen, Zuweisung an die Ortsgemeinde Neuhofen von 50 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten; Anbau eines Aufzugs am Otto-Ditscher-Haus für die behindertengerechte Erreichbarkeit der dortigen Seniorenstube , Gemeindebücherei und Otto-DitscherGalerie , Zuweisung an die Ortsgemeinde Neuhofen von 50 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten; Sanierung des „Alten Rathauses“ in Neuhofen , 926 300 Euro an die neue Verbandsgemeinde Zusammenschluss der verbandsfreien Gemeinden Altrip und Neuhofen und der Verbandsgemeinde Waldsee Drucksache 16/2662 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 14 Gesetzlich geregelte und in Aussicht gestellte finanzielle Unterstützungs- Bereits an die kommuleistungen nalen Gebietskörper- schaften geflossene Haushaltsmittel Gebietsänderungs- Zuwendung in Form Projektförderungen Sonstige finanzielle maßnahme der „Hochzeitsprämie“ Unterstützungs- leistungen Zuweisung an die Ortsgemeinde Neuhofen von 50 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten; Erweiterung der Friedhofstrauerhalle und Bau eines neuen Parkplatzes mit Zufahrt am Friedhof in Neuhofen, Zuweisung an die Ortsgemeinde Neuhofen von 30 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten Zusammenschluss der verbandsfreien Gemeinde Lambsheim und der Verbandsgemeinde Heßheim 784 700 Euro an die neue Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Guntersblum und Nierstein-Oppenheim Energetische Sanierungsmaßnahmen mit Investitionskosten bis zu 1 000 000 Euro am derzeit von der Verbandsgemeindeverwal - tung genutzten Gebäude in Guntersblum, Alsheimer Straße 29, Zuweisung von 60 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten; Bau einer Mehrzweckhalle in Uelversheim/ Weinolsheim, Zuweisung von 60 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten. Zuweisung von 854 480 Euro an die neue Verbandsgemeinde Rhein-Selz zur Finanzierung von Kosten infolge des Zusammenschlusses der Verbandsgemeinden Guntersblum und Nierstein-Oppenheim und zur Finanzierung von Maßnahmen, die strukturellen Verbesserungen in der umgebildeten Verbandsgemeinde dienen; Zuweisung von 1 000 000 Euro an die Verbandsgemeinde Rhein-Selz zur Weiterleitung an die im Gebiet der bisherigen Verbandsgemeinde Nierstein-Oppenheim gelegenen Ortsgemeinden , die im besonderen Maße öffentliche Infrastruktur auch für andere Ortsgemeinden der neuen Verbandsgemeinde vorhalten, für eine Reduzierung von Verbindlichkeiten . Zuweisung von 2 000 000 Euro an die Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim zur Reduzierung ihrer Investitionskredite. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2662 15 Darüber hinaus hat die Landesregierung auf der Grundlage eines Ministerratsbeschlusses vom 6. Juli 2010 den Städten Bad Kreuznach und Bad Münster am Stein-Ebernburg bei ihrem freiwilligen Zusammenschluss eine Zuweisung von bis zu 30 000 000 Euro zur Reduzierung der Kredite zur Liquiditätssicherung der Stadt Bad Münster am Stein-Ebernburg und in Höhe der darauf entfallenden Zinsen in Aussicht gestellt. Des Weiteren ist eine Zuweisung an die Stadt Bad Kreuznach von insgesamt 4 000 000 Euro für Maßnahmen zur Verbesserung der Bäderstruktur in Bad Kreuznach einschließlich Bad Münster am Stein-Ebernburg signalisiert worden . Ferner hat das Land den Städten Bad Kreuznach und Bad Münster am Stein-Ebernburg versichert, im Rahmen der rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten die nachhaltige Entwicklung des Zusammenschlusses der beiden Städte bestmöglich zu unterstützen. Gesetzlich geregelte und in Aussicht gestellte finanzielle Unterstützungs- Bereits an die kommuleistungen nalen Gebietskörper- schaften geflossene Haushaltsmittel Gebietsänderungs- Zuwendung in Form Projektförderungen Sonstige finanzielle maßnahme der „Hochzeitsprämie“ Unterstützungs- leistungen Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Hochspeyer und Enkenbach-Alsenborn Zuweisung von 3 000 000 Euro an die neue Verbandsgemeinde zur Reduzierung von auf sie übergehenden Verbindlichkeiten der bisherigen Verbandsgemeinde Hochspeyer.