Drucksache 16/2665 05. 08. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. September 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dorothea Schäfer (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Stechmückenbekämpfung im Landkreis Mainz-Bingen Die Kleine Anfrage 1772 vom 12. Juli 2013 hat folgenden Wortlaut: Wie der Presse zu entnehmen war, hinterfragte das rheinland-pfälzische Umweltministerium die Arbeit der „Kommunalen Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage“ (KABS) bezüglich der Bekämpfung der Stechmückenplage im Landkreis Mainz-Bingen. Ich frage die Landesregierung: 1. Auf welchem Hintergrund erfolgte das Juni-Schreiben des Umweltministeriums an die KABS? 2. Wie kam es zum plötzlichen Misstrauen des Umweltministeriums gegenüber einer Aktionsgemeinschaft, die seit Jahren auf umweltschonende Art und Weise erfolgreich Stechmücken bekämpft? 3. Welche Naturschutzbestimmungen sah das Umweltministerium durch die Stechmückenbekämpfung am Rhein gefährdet oder verletzt? 4. Mit welcher Rechtfertigung wurde die KABS durch das Schreiben des Umweltministeriums unter Druck gesetzt, als sich ihre Mitglieder gerade nach Kräften bemühten, eine hochwasserbedingte Stechmückenplage zu verhindern? 5. Wie erklärt das Umweltministerium seine plötzliche Kehrtwende nach der Reaktion des KABS-Präsidenten? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 30. Juli 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Anfrage an die KABS erfolgte aufgrund von Hinweisen und Anfragen eines Naturschutzverbandes und der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz. Zu Frage 2: Ein Misstrauen hat nicht bestanden. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten (MULEWF) schätzt die wertvolle Arbeit der KABS zur Begrenzung des Auftretens von Stechmücken. Zu Frage 3: Das MULEWF hat keine Hinweise darauf, dass die Stechmückenbekämpfung durch die KABS rechtswidrig ist. Gegebenenfalls besteht noch Anpassungsbedarf bei den Genehmigungen aufgrund der in den vergangenen Jahren veränderten Rechtsgrundlagen. Zu Frage 4: Aufgrund der aktuellen Bekämpfungswelle und aktueller Anfragen wurde die KABS kurzfristig um Auskunft gebeten. Zu Frage 5: Das Ministerium hat sein Bedauern zum Ausdruck gebracht, dass das Schreiben seitens der KABS missverstanden wurde. Die kurzfristig bestehenden Missverständnisse wurden ausgeräumt und ein gegenseitiger Austausch vereinbart. Ulrike Höfken Staatsministerin