Drucksache 16/2669 08. 08. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Katharina Raue (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Europäische Rechtsakademie Die Kleine Anfrage 1778 vom 8. Juli 2013 hat folgenden Wortlaut: Die Europäische Rechtsakademie (ERA), eine öffentliche Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Trier, wurde 1992 unter maßgeblicher Beteiligung des Landes Rheinland-Pfalz gegründet. Neben Rheinland-Pfalz, der Bundesrepublik Deutschland, Stadt und Sparkasse Trier sind weitere 24 europäische Länder an der Stiftung beteiligt. Die ERA hat im Jahr 2011 ca. 140 Seminare in Trier wie auch in anderen Ländern veranstaltet, wie zum Beispiel in Belgien, Ungarn und Schottland und erreichte damit über 8 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus verschiedenen Ländern Europas. Ihre Einnahmen bezieht die ERA zu ca. 50 % aus Teilnehmerbeiträgen, zu einem großen Anteil jedoch auch vom Land RheinlandPfalz . Sie hat die Aufgabe, vertiefte Kenntnisse des europäischen Rechts, insbesondere des Unionsrechts, und seiner jeweiligen Anwendung zu vermitteln und einen umfassenden Erfahrungsaustausch zu ermöglichen. Das europäische Recht durchdringt mittlerweile alle Lebensbereiche. Seine Kenntnis ist für Rechtsanwenderinnen und -anwender sowie für im europäischen Markt Handelnde von zunehmender Bedeutung. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Bedeutung der ERA für Rheinland-Pfalz und für die Akzeptanz des Europäischen Rechts? 2. Welche Gründe haben 1992 zur Gründung der ERA geführt? Wie bewertet die Landesregierung diese Gründe unter heutigen Gesichtspunkten? 3. In welchem finanziellen Rahmen engagierte sich die Landesregierung in den vergangenen Jahren für die ERA? 4. Inwieweit sieht die Landesregierung die Möglichkeit, ihrer Verantwortung aus dem Gründungsengagement und der an- schließenden Finanzierung des Stiftungsbetriebs, auch unter den Gesichtspunkten der Notwendigkeit umfassender Haushaltskonsolidierung , weiterhin gerecht werden zu können? 5. Welche weiteren Entwicklungsmöglichkeiten sieht die Landesregierung für die ERA? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 7. August 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Landesregierung misst der ERA für Rheinland-Pfalz wie auch für die Akzeptanz des europäischen Rechts eine besondere Bedeutung zu. Sie leistet mit ihrem Fortbildungsangebot einen wichtigen Beitrag zu einem einheitlichen Kenntnisstand des europäischen Rechts und trägt damit zur Akzeptanz des europäischen Rechts entscheidend bei. Für die Konzeption der Fortbildungsveranstaltungen ist ein internationales Team aus verschiedenen Fachbereichen verantwortlich. Die Referenten kommen aus einem europa weiten Netzwerk von Fachleuten aus der Rechtspraxis, der Lehre und der Politik. Die künftige europäische Justizfortbildung wird – über die Fortbildungs einrichtungen der Mitgliedstaaten hinaus – ergänzt durch die ERA als wichtiges Netzwerk und Impulsgeber für die Umsetzung des europäischen Rechts. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 18. September 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2669 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Durch die Deutsche Richterakademie und die ERA wird Trier national wie auch europaweit als hervorgehobene postuniversitäre juristische Ausbildungsstätte wahrgenommen. Angesichts der Teilnehmerzahlen sowie der über 60 Mitarbeiterstellen ist die Akademie für Trier und Rheinland-Pfalz darüber hinaus ein nicht unbeachtlicher Wirtschaftsfaktor. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 1 der Kleinen Anfrage 1742 *) verwiesen. Zu Frage 2: Die Entstehung der Akademie im Juni 1992 war eng mit der zunehmenden Geschwindigkeit der europäischen Integration und der Vollendung des Binnenmarkts verbunden. 1990 empfahl das Europäische Parlament die Einrichtung eines Fortbildungszentrums, „um den in den Mitgliedstaaten mit der Anwendung und Ausfüllung des europäischen Rechts befassten Personen und Stellen vertiefte Kenntnisse des europäischen Rechts, insbesondere des Unionsrechts, zu vermitteln und einen wechselseitigen umfassenden Erfahrungsaustausch zu ermöglichen“. Die einheitliche Umsetzung des europäischen Rechts sollte durch die Einrichtung eines Fortbildungszentrums für Juristen verbessert werden. 1991 unterstützte das Parlament den Vorschlag einiger Europaabgeordneter und von Politikern aus Luxemburg und Rheinland-Pfalz, eine Europäische Rechtsakademie in Trier, nahe dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, zu errichten. 1992 wurde die Akademie als öffentliche Stiftung nach deutschem Recht gegründet. Gründungsstifter waren das Großherzogtum Luxemburg, das Land Rheinland-Pfalz, die Stadt Trier sowie der Verein zur Förderung der Europäischen Rechtsakademie. Mittlerweile sind 23 EU-Staaten Stifter der Akademie geworden. Die Gründung der Akademie war damit aus heutiger Sicht richtig und vorausschauend. Zu Frage 3: Der ERA sind in den vergangenen Jahren für den laufenden Akademiebetrieb (Betriebskosten) folgende Zuwendungen gewährt worden: 2008: 900 000 Euro 2009: 900 000 Euro 2010: 900 000 Euro 2011: 900 000 Euro 2012: 898 395 Euro 2013: 878 395 Euro. Daneben wird der ERA vom Land Rheinland-Pfalz bis 2019 ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 1 117 205 Euro für die aus Anlass der Errichtung und Erweiterung des Akademiegebäudes anfallenden Zins- und Tilgungsleistungen gewährt. Zu Frage 4: Zur Konsolidierung des Haushalts und Einhaltung der Schuldenbremse stehen im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2014/2015 alle freiwilligen Ausgaben auf dem Prüfstand. Vor diesem Hintergrund ist vorbehaltlich einer Entscheidung des Haushalts gesetzgebers mit der ERA eine Zuwendung für die Betriebskosten von 800 000 Euro im Jahr 2014 und von jeweils 700 000 Euro in den Jahren 2015 bis 2020 vereinbart worden. Der Zuschuss zu den Baukosten beträgt bis 2019 weiterhin jährlich 1 117 205 Euro. Zu Frage 5: Der ständig wachsende Einfluss des europäischen Rechts auf die Mitgliedstaaten wirkt sich auch unmittelbar auf die Bedeutung und Arbeit der ERA aus. Hochwertige Austauschprogramme und Fortbildungsveranstaltungen sorgen nicht nur für eine gemeinsame Rechtskultur, sie schaffen auch gegenseitiges Vertrauen. Die Entwicklungsmöglichkeiten der ERA hängen unmittelbar mit der Rechtskultur in der EU zusammen. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 2 der Kleinen Anfrage 1742 *) verwiesen. Jochen Hartloff Staatsminister *) Hinweis der Landtagsverwaltung: Vgl. Drucksache 16/2634.