Drucksache 16/2670 08. 08. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. September 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Weiterfinanzierung Schulsozialarbeit durch den Bund Die Kleine Anfrage 1775 vom 16. Juli 2013 hat folgenden Wortlaut: Im Februar 2011 hat Rheinland-Pfalz als Hauptverhandlungsführer der Länder erreicht, dass der Bund im Rahmen des Bildungsund Teilhabepakets (BuT) den Kommunen von 2011 bis 2013 zusätzliche Mittel in Höhe von 400 Millionen Euro pro Jahr zur gezielten Teilhabeförderung von Kindern und Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf zur Verfügung gestellt hat, die für Schulsozialarbeit und Mittagessen in Horten genutzt werden können. Das Land erhielt dadurch in den Jahren 2011 bis 2013 jährlich rund 11 Mio. Euro. Insgesamt sind in Rheinland-Pfalz rund 178 neue Stellen entstanden. Auf Initiative von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen hat der Bundesrat am 3. Mai 2013 einen Antrag zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit durch den Bund beschlossen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Bundesregierung zum von Rheinland-Pfalz initiierten Beschluss des Bundesrates zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit durch Mittel des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) positioniert? 2. Trifft es zu, dass bis Ende April 2013 nur 60 Prozent der vom Bund zur Verfügung gestellten Gelder für das BuT verausgabt wur- den? 3. Inwiefern könnten diese Restmittel für eine weitere Finanzierung der Schulsozialarbeit verwendet werden, um die aufgebauten Strukturen zu erhalten? 4. Welche weiteren Anstrengungen unternimmt das Land, um die Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit zu sichern? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 8. August 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Im Mai 2013 hat die Landesregierung zusammen mit Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein einen Gesetzesantrag zur Weiterfinanzierung für Schulsozialarbeit und Mittagessen in Horten in den Bundesrat eingebracht. Am 3. Mai 2013 hat der Bundesrat beschlossen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen . Damit wurde ein deutliches politisches Signal an die Bundesregierung gesandt, dafür Sorge zu tragen, dass die durch die zusätzlichen Bundesmittel ermöglichte Schulsozialarbeit auf Dauer angeboten werden kann. Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit mittlerweile unter Hinweis auf die Entlastungen der Kommunen bei der Grundsicherung im Alter abgelehnt. Hierdurch würden, so der Bund, die Kommunen in ihrer Funktion als örtlicher Sozialhilfeträger im Zeitraum 2012 bis 2016 insgesamt in Höhe von fast 20 Milliarden € entlastet. Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP haben bei der ersten Lesung im Bundestag im Juni angekündigt, den Gesetzentwurf abzulehnen. Der Gesetzentwurf ist zur weiteren Beratung in den zuständigen Fachausschuss überwiesen. Zu Frage 2: Der tatsächliche Finanzbedarf für Leistungen der Bildung und Teilhabe in den Rechtskreisen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) hat in Rheinland-Pfalz im Jahr 2012 bei 61,1 % der zur Verfügung gestellten Kompensationsleistungen des Bundes gelegen. Drucksache 16/2670 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Dem Land Rheinland-Pfalz wurden im Jahr 2012 22,8 Mio. € für Leistungen der Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II bzw. § 6 b BKGG (ohne Verwaltungskosten) zugewiesen. Davon wurden 13 940 925,81 € ausgegeben. Dies entspricht einem Anteil von rund 61,1 %. Zu Frage 3: 2011 hat sich die Landesregierung in den Verhandlungen der Länder mit dem Bund entschieden dafür eingesetzt, dass bei der Gestal - tung des Bildungs- und Teilhabepakets die präventive und infrastrukturelle Förderung im Kontext von Bildung und Teilhabe verankert wird. Ziel war es, den Kommunen zusätzliche finanzielle Spielräume für die Erweiterung der Angebote der Schulsozialarbeit zu eröffnen. Diese Initiative war erfolgreich. Die Zuweisung von Bundesmitteln für die Schulsozialarbeit sind zwar nicht Bestandteil des Bildungs- und Teilhabepakets, jedoch stellt der Bund Mittel durch eine entsprechend erhöhte Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung bis Ende 2013 zur Verfügung. Mit Blick auf die BuT-Gelder ist festzuhalten, dass es derzeit noch nicht abschließend geklärt ist, ob ein Mehr- oder Minderausgleich für das Jahr 2012 erfolgt. Hierzu gibt es zwischen Bund und den Ländern unterschiedliche Rechtsauffassungen. Der Bund ist der Auffassung, dass ein Ausgleich nach § 46 Abs. 7 Satz 3 SGB erstmals im Jahr 2013 für das Jahr 2012 erfolgt, die Länder sehen das mehrheitlich anders. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat am 5. Juli 2013 der Verordnung zur Festsetzung der der Revision unterliegenden Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr 2013 (Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2013 – BBFestV 2013) nur mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Regelungen über einen Ausgleich für das Jahr 2012 gestrichen werden. Das weitere Vorgehen der Bundesregierung bleibt abzuwarten. Sollte es nicht zu einer Rückforderung für das Jahr 2012 kommen, ist zu beachten, dass weder der Bund noch das Land Vorgaben machen können, in welchen Bereichen die nicht verbrauchten Mittel eingesetzt werden. Träger der Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch sind die kreisfreien Städte und Landkreise als „Kommunale Träger“. Es handelt sich hierbei um eine autonome Trägerschaft. Bei der Aufgabenwahrnehmung unterliegen die Kommunen keinen Weisungen oder Aufsichtsrechten des Bundes. Es gelten nur die allgemeinen kommunalverfassungsrechtlichen Aufsichtsrechte der Länder. In Rheinland -Pfalz erfüllen die kommunalen Träger ihre Aufgaben sowohl im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) als auch bei der Umsetzung des § 6 b des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung. Sie handeln also im eigenen Namen und unter eigener Verantwortung. Zu Frage 4: Die Landesregierung wird sich auf Bundesebene weiterhin für die Entfristung der Bundesmittel für Schulsozialarbeit einsetzen. In Vertretung: Margit Gottstein Staatssekretärin