Drucksache 16/2675 13. 08. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. September 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Susanne Ganster und Marcus Klein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Bahnstrecke Homburg – Zweibrücken Die Kleine Anfrage 1789 vom 1. August 2013 hat folgenden Wortlaut: Die S-Bahnverbindung Homburg – Zweibrücken ist in der Region ein wichtiges Infrastrukturprojekt. Seit einigen Jahren nunmehr laufen die Verhandlungen mit dem Saarland zur Reaktivierung der Bahnstrecke. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand bei den Verhandlungen mit dem Saarland zur Reaktivierung der Bahnstrecke? 2. Liegen der Landesregierung mittlerweile die Vorentwurfsplanungen und Gutachten zur Reaktivierung der S-Bahnverbindung Homburg – Zweibrücken vor? Wenn nein, warum nicht? 3. Ist zwischenzeitlich beim Bund eine Anmeldung zum GVFG-Bundesprogramm erfolgt? 4. Wie ist der Sachstand hinsichtlich der Verhandlungen? Gibt es zwischenzeitlich mit der saarländischen Landesregierung eine Ver- einbarung im Hinblick auf die Investitions- und die jährlichen Betriebskosten der S-Bahnverbindung? 5. Sofern das Saarland nicht – oder teils nicht – bereit ist, sich an Kosten der Reaktivierung der Bahnstrecke und den jährlichen Be- triebskosten zu beteiligen, beabsichtigt die Landesregierung eine Reaktivierung der S-Bahnverbindung ohne – ggf. mit einer nur geringen – Kostenbeteiligung durch das Saarland, erforderlichenfalls unter entsprechendem Einsatz eigener Finanzmittel? 6. Wann ist mit einer Inbetriebnahme der S-Bahnstrecke Homburg – Zweibrücken zu rechnen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 8. August 2013 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1, 4 und 5: Mit dem Saarland ist vereinbart, dass erst nach Vorlage der derzeit noch in Arbeit befindlichen Vorentwurfsplanung und der notwendigen Aktualisierung der Kosten-Nutzen-Untersuchung Verhandlungen über die Finanzierung der notwendigen Infrastruktur - maßnahmen und der Betriebskosten durchgeführt werden. Daher sind derzeit noch keine Aussagen über die Verteilung dieser Kos - ten auf die beiden Länder möglich. Allerdings hat die saarländische Landesregierung bisher keine Bereitschaft zur Finanzierung ihres Anteils gezeigt. Zu Frage 2: Die Vorentwurfsplanung für die Reaktivierung der Strecke Homburg – Zweibrücken und für die Einbeziehung in die S-Bahn RheinNeckar liegt der Landesregierung noch nicht vor. Aktuell ist geplant, dass die DB AG im September 2013 dem Saarland und Rheinland -Pfalz diese Vorentwurfsplanung vorstellt. Insbesondere durch die bereits in dieser Planungsphase beauftragten Baugrundunter - suchungen hat die Vorentwurfsplanung relativ viel Zeit in Anspruch genommen. Zu Frage 3: Eine formelle Anmeldung der Reaktivierung der Strecke Homburg – Zweibrücken sowie deren Einbeziehung in die S-Bahn RheinNeckar zum GVFG-Bundesprogramm ist erst möglich, wenn die Vorentwurfsplanung vorliegt und auf dieser Basis die im Jahr 2005 erstellte Kosten-Nutzen-Untersuchung aktualisiert ist. Diese Aktualisierung muss in Abstimmung mit dem Bund erfolgen, die hierzu notwendigen Gespräche werden im Herbst 2013 geführt. Drucksache 16/2675 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 6: Vor dem Hintergrund der dargestellten notwendigen Verhandlungen und insbesondere auch wegen des ungewissen zeitlichen Verlaufs des für die Reaktivierung und die Elektrifizierung der Strecke notwendigen Planfeststellungsverfahrens lässt sich ein Inbetriebnahmezeitpunkt für die Strecke Homburg – Zweibrücken derzeit nicht angeben. Roger Lewentz Staatsminister