Drucksache 16/2676 13. 08. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dorothea Schäfer (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Probenahmen von Tagesverpflegung in Seniorenheimen Die Kleine Anfrage 1779 vom 19. Juli 2013 hat folgenden Wortlaut: Der Verbraucherschutzminister hat für Frühjahr 2013 Probenahmen von Tagesverpflegung in Seniorenheimen angekündigt. Ich frage die Landesregierung: 1. In wie vielen Einrichtungen wurden Proben entnommen? 2. Erfolgten die Probenahmen nach § 43 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch LFGB? 3. Wie viele Proben wurden auf ihre Gehalte an Nährstoffen und Energie untersucht und im Vergleich mit den einschlägigen Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. beurteilt? 4. Welche Ergebnisse haben die analytischen Auswertungen der Tagesverpflegung in den beprobten Seniorenheimen im Einzelnen ergeben (bitte getrennt nach Einrichtungen aufschlüsseln)? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 9. August 2013 wie folgt beantwortet: Der rheinland-pfälzische Landtag hat sich wiederholt mit der amtlichen Überwachung der Verpflegung in Gemeinschaftseinrichtungen befasst. Ich verweise auf Drucksache 16/2028 in Beantwortung der Kleinen Anfrage 1317, auf Drucksache 16/2176 in Beantwortung der Kleinen Anfrage 1422 sowie auf die Behandlung der Drucksache 16/2111 in der 49. Sitzung des Landtags am 25. April 2013. Dabei wurde seitens der Landesregierung deutlich gemacht, dass zwischen den beiden Aspekten Lebensmittelhygiene (Grundlage ist das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch [LFGB]) und Ernährungsphysiologie (Grundlage sind die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, DGE) und den damit verbundenen Zuständigkeiten unterschieden werden muss. Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die vorbezeichnete Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Es wurden in 16 Versorgungseinrichtungen insgesamt 78 Proben entnommen. Diese teilen sich auf in sechs Einrichtungen mit acht Probenahmen nach LFGB und zehn Einrichtungen mit 70 Probenahmen nach DGE. Die Beprobung einer Einrichtung nach DGE umfasst die Entnahme von sieben Tagesrationen. Jede Tagesration wird als eine Probe gewertet. Zu Frage 2: § 43 LFGB ist die Rechtsgrundlage für die o. g. acht Probenahmen nach LFGB. Die Probenahmen nach DGE erfolgten nicht auf dieser Rechtsgrundlage, jedoch unter Verwendung der für die Probenahme nach dem LFGB erarbeiteten Vordrucke und unter Beachtung fachlicher Anforderungen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. September 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2676 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Die 70 DGE-Proben wurden entsprechend untersucht. Zu Frage 4: Diese Frage wird im Zusammenhang mit der vorherigen Frage beantwortet. Die folgende Tabelle enthält die Ergebnisse der analytischen Auswertungen der Tagesverpflegung in acht nach DGE beprobten Seniorenheimen. Die Proben von zwei beprobten Versorgungseinrichtungen waren zum Berichtstermin noch nicht abschließend begutachtet. Zeitraum der Ort der Versorgungs- Festgestellte Abweichungen von Probenahme einrichtung den Empfehlungen der DGE 28.01. bis 03.02.2013 Kaiserslautern Fettgehalt zu hoch, Kochsalzgehalt zu hoch, Brennwert zu hoch 04.03. bis 10.03.2013 Ludwigshafen keine 14.03. bis 20.03.2013 Landau keine 16.04. bis 22.04.2013 Limburgerhof Folsäure zu gering 06.05. bis 12.05.2013 Trier Magnesium und Folsäure zu gering 06.05. bis 12.05.2013 Bad Dürkheim Magnesium zu gering 15.05. bis 21.05.2013 Vallendar keine 15.05. bis 21.05.2013 Höhr-Grenzhausen Magnesium zu gering In Vertretung: Beate Reich Staatssekretärin